Cannabis-Eigenanbau für Therapie in Einzelfällen erlaubt

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Cannabis-Eigenanbau für Therapie in Einzelfällen erlaubt
Chronisch kranke Menschen, die Cannabis zur Schmerzlinderung nehmen, müssen oft hohe Kosten tragen. Denn die Kassen zahlen für Cannabis-Präparate nicht. Jetzt urteilte ein Gericht: Die Betroffenen dürfen die Pflanzen in Einzelfällen selbst anbauen.

Der Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken kann in Einzelfällen und nach eingehender Prüfung genehmigt werden. Das Kölner Verwaltungsgericht kam mit diesem Urteil am Dienstag in weiten Teilen der Forderung von drei chronisch kranken Klägern nach, zwei weitere Klagen wurden abgewiesen. Die Grünen, die NRW-Piraten-Partei und die Stiftung Patientenschutz begrüßten das Urteil als Schritt in die richtige Richtung. Zugleich mahnten sie eine grundlegende Reform der Drogenpolitik an.

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Alle fünf Kläger leiden unter chronischen Schmerzen und besitzen eine Erlaubnis zum Erwerb und therapeutischen Konsum von Cannabisblüten. Aufgrund der hohen Preise für zugelassene Cannabis-Medikamenten - die Krankenversicherungen übernehmen die Kosten nicht - beantragten die Betroffenen beim zuständigen Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte die Zulassung von eigenem Cannabis-Anbau in ihren Wohnungen. Das lehnte das Bundesinstitut jedoch ab.

Das Kölner Verwaltungsgericht urteilte hingegen, dass drei Klägern die Genehmigung erteilt werden kann (AZ: 7 K 4447/11, 7 K 4450/11, 7 K 5212/12). Dabei wurde nach Angaben der Richter berücksichtigt, dass bei ihrer Wohnsituation die sichere Voraussetzung gegeben sei, dass nicht Dritte an die Pflanzen und Produkte gelangen können. Die genauen Modalitäten des Anbaus könnten durch Auflagen geregelt werden, entschied das Gericht. Bei einem anderen Kläger lehnte das Gericht die Genehmigung wegen der Wohnsituation ab. Bei einem weiteren Kläger habe der Betroffene noch nicht alle zumutbaren therapeutischen Behandlungsalternativen ausgeschöpft, hieß es.

Der Sprecher für Sucht- und Drogenpolitik der Grünen-Bundestagsfraktion, Harald Terpe, forderte eine grundlegende Reform der Drogenpolitik. Das geltende Betäubungsmittelrecht behindere die medizinische Versorgung, kriminalisiere schwer kranke Menschen und treibe sie auf den Schwarzmarkt. "Das muss endlich ein Ende haben." Die Bundesregierung müsse sich hier bewegen. Erst im Juni habe das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden, dass Anträge auf Eigenanbau nicht pauschal abgelehnt werden dürfen.

Das Urteil sei ein Schritt in die richtige Richtung, erklärte auch Lukas Lamla von der Piraten-Fraktion im Düsseldorfer Landtag. Die Entkriminalisierung von Cannabis müsse weiter forciert werden. Cannabispräparate spielen nach Angaben der Partei etwa bei der Behandlung von Krankheiten wie Multiple Sklerose eine entscheidende Rolle. Die bisherige Gesetzeslage treibe Schwerkranke und Schmerzpatienten unnötig in die Kriminalität und häufig an den Rand des Existenzminimums.

Auch die Stiftung Patientenschutz begrüßte das Urteil. Sie kritisierte aber, dass die eigene Plantage keine Lösung sei. Vorstand Eugen Brysch forderte, dass sich die Krankenkassen an den Kosten von Cannabis-Patienten beteiligen müssten. Es könne nicht sein, dass Cannabis zwar als Medikament bereits zugelassen sei, aber die Behandlung bisher durch die Preisgestaltung der Apotheken ad absurdum geführt werde, kritisierte er.