Grüne gegen verschärfte Ausweisungsregeln für Islamisten

Foto: dpa/Marius Becker
Passkontrolle am Frankfurter Flughafen
Grüne gegen verschärfte Ausweisungsregeln für Islamisten
Die Grünen haben Forderungen von Unionspolitikern nach Ausweisung deutscher Islamisten zurückgewiesen.

"Der bunte Strauß an Forderungen aus der Union von Ausbürgerung bis Einreiseverweigerung zeigt: Man will Stimmung machen und hat kein Konzept", sagte der innenpolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Volker Beck, dem "Kölner Stadt-Anzeiger" (Montagsausgabe). Eine geeignete Maßnahme zur Gefahrenabwehr könnte dagegen die Einschränkung der Bewegungsfreiheit im Einzelfall sein.

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"Dies kann man mit dem Entzug des Reisepasses und einem gut sichtbaren Sperrvermerk zu seiner räumlichen Begrenzung auf dem Personalausweis erreichen", erläuterte Beck seinen Vorschlag. "So kann man Verwirrte daran hindern, in den 'Heiligen Krieg' zu ziehen." Das Polizei- und Ausländerrecht erlaube auch Meldeauflagen und Überwachungsmaßnahmen. Zudem müsse die Bundesregierung stärker auf Prävention bauen, so dass islamistisches Gedankengut keinen Nährboden in Deutschland finde, forderte der Grünen-Politiker.

Mehrere Unionspolitiker hatten verlangt, zurückkehrenden islamistischen Kämpfern die Wiedereinreise nach Deutschland zu verweigern. Der bayerische Innenminister Joachim Hermann (CSU) plädierte zudem für die Ausweisung deutscher Islamisten. Sein Thüringer Kollege Jörg Gebiert (CDU) will bereits die Ausreise islamischer Extremisten in Krisengebiete verhindern. Kritik an den Vorschlägen hatte auch SPD-Parteivize Ralf Stegner geäußert. Zur Verfolgung von Terrorismus sei keine Gesetzesänderung nötig, das bisherige Strafrecht reiche aus.

CDU-Politiker Bosbach für verschärfte Ausweisungsregeln

Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU), hat sich für eine Verschärfung des Ausländergesetzes ausgesprochen, um Islamisten leichter ausweisen zu können. "Wir dürfen nicht an der falschen Stelle tolerant sein", sagte er der "Berliner Zeitung" (Montagsausgabe) angesichts von Angriffen von Islamisten auf Vertreter anderer Religionsgruppen in Deutschland. Die Freiheitsrechte, die der Staat gewähre, dürfen nicht dazu benutzt werden, die freiheitlich-demokratische Grundordnung anzugreifen und gegen Andersgläubige zu hetzen.

Die Hürde für Ausweisung und Abschiebung ausländischer Staatsbürger liege zu hoch, sagte Bosbach. Es wäre richtig, wenn beides schon erfolgen könnte, wenn jemand zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung verurteilt wird. Bisher liegt die Hürde bei drei Jahren. Insofern plädiere er dafür, Paragraf 53 des Ausländergesetzes zu ändern.

Ändern würde er auch die Regelung, wonach ein Ausländer ausgewiesen wird, wenn er sich bei der Verfolgung politischer Ziele an Gewalttätigkeiten beteiligt, öffentlich zur Gewaltanwendung aufruft oder mit Gewaltanwendung droht. Diesen Paragrafen (54) sollte man um den Passus "bei der Verfolgung religiöser Ziele" ergänzen.