Landesbischof Bedford-Strohm verteidigt Kirchensteuer

Foto: epd-bild/Norbert Neetz
Landesbischof Bedford-Strohm verteidigt Kirchensteuer
Der bayerische evangelische Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm hat die Kirchensteuer als notwendig für die Erfüllung des christlichen Auftrags bezeichnet.

Sie sei ein "Segen", schreibt er in der "Zeit"-Beilage "Christ & Welt". Ohne die kirchlichen Angebote "hätten wir ein kulturell und sozial erheblich ärmeres Land". Dies werde auch von Menschen so gesehen, "die selbst mit Religion nichts anfangen können".

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In dem Beitrag geht der Theologe auch auf Irritationen ein, die eine Änderung beim Abzug der Kirchensteuer auf Kapitalerträge ausgelöst hatte. Das neue Verfahren, das ab 2015 wirksam wird, gilt als einer der Hauptgründe für einen sprunghaften Anstieg der Kirchenaustritte im ersten Halbjahr 2014. In Bayern verließen von Januar bis Juni über 50 Prozent mehr Menschen die evangelische Landeskirche als im Vorjahreszeitraum. Aus anderen Regionen wurden vergleichbare Zahlen gemeldet.

Freiwilligkeit würde in Deutschland nicht funktionieren

Durch missverständliche Informationen mancher Banken sei gelegentlich der "falsche Eindruck" entstanden, es werde eine neue Kirchensteuer erhoben, argumentiert Bedford-Strohm. Bei dem automatisierten Kirchensteuerabzug gehe es nur um ein neues Verfahren zur "gerechten Festlegung der Mitgliedschaftsbeiträge". Bei der Kirchensteuer handele es sich um einen am Einkommen orientierten Beitrag der Kirchenmitglieder, ruft der Landesbischof in Erinnerung. Für den Einzug der Kirchensteuer behalte in Bayern der Staat zwei Prozent des Aufkommens ein.

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Banken und Sparkassen hatten Vorwürfen widersprochen, sie würden ihren Kunden einen Kirchenaustritt empfehlen. Die Finanzinstitute setzten lediglich die Vorgaben des Gesetzgebers um, damit sie die Kirchensteuer auf Kapitalerträge zum 1. Januar 2015 einbehalten könnten. "Das neue Verfahren wurde maßgeblich auf Initiative der Kirchen eingeführt. Die Kreditinstitute sind bei der Anwendung des Verfahrens lediglich durchleitende Instanzen für die Kirchensteuerbeträge von Kunden zugunsten der Kirchen", hatte ein Sprecher des Verbandes der Deutschen Kreditwirtschaft gesagt.

Gegen die Abschaffung der Kirchensteuer spricht aus Sicht des Landesbischofs, dass ein solcher Schritt gravierende Folgen für die Kirchenfinanzen hätte. Eine Kultur der Freiwilligkeit, die etwa für die Vereinigten Staaten kennzeichnend sei, lasse sich nicht ohne weiteres auf Deutschland übertragen: "Ich bin froh, dass die Gehälter unserer Pfarrerinnen und Pfarrer nicht davon abhängen, wie viele wohlhabende Menschen in ihrer Gemeinde leben." Das Kirchensteuersystem mache von der Rücksichtnahme auf finanziell potente Mitglieder oder staatliche Akteure unabhängig, argumentiert Bedford-Strohm.