Rechte homosexueller Paare in Kolumbien gestärkt

Rechte homosexueller Paare in Kolumbien gestärkt
In Kolumbien hat das Verfassungsgericht die Rechte homosexueller Paare gestärkt.

Schwule und Lesben, die in einer eingetragener Partnerschaft leben, dürfen künftig die leiblichen Kinder ihrer Partner adoptieren. Sechs von neun Richtern stimmten am Donnerstag (Ortszeit) für die Neuauslegung des Adoptionsrechts, wie der Radiosender RCN berichtete.

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Im konkreten Fall ging es um eine homosexuelle Frau, die nach einer künstlichen Befruchtung vor sechs Jahren eine Tochter auf die Welt gebracht hatte. Nach dem Richterspruch darf nun ihre Partnerin das Kind adoptieren. Der Fall hatte die kolumbianische Justiz fünf Jahre lang beschäftigt.

In der Lesben- und Schwulenbewegung des Landes wurde das Urteil als "historischer Schritt" gefeiert. Konservative Politiker hingegen kündigten eine Verfassungsbeschwerde gegen den Richterspruch an. "Uns schmerzt, dass die Richter die Verfassung auf diese Weise interpretiert haben", erklärte die katholische kolumbianische Bischofskonferenz.

Die Rechtslage für Homosexuelle, die in eingetragener Partnerschaft leben, ist in Kolumbien uneindeutig.  2007 entschied das Verfassungsgericht, dass gleichgeschlechtliche Paare im Erbschafts- und Eigentumsrecht nicht benachteiligt werden dürfen. 2009 wies es den Gesetzgeber an, Partnerschaften und traditionelle Ehen vollständig gleichzustellen. Doch der Kongress lehnte 2013 eine Gesetzesinitiative zur Schließung von gleichgeschlechtlichen Ehen ab.

Unterdessen bekannte sich Wirtschaftsministerin Cecilia Álvarez erstmals öffentlich zu ihrer lesbischen Beziehung zu Bildungsministerin Gina Parody. Sie dankte Präsident Juan Manuel Santos dafür, dass er beide ausschließlich nach professionellen Maßstäben beurteile.