Nordkirche lehnt Volksinitiative zum Gottesbezug in der Verfassung ab

Nordkirche lehnt Volksinitiative zum Gottesbezug in der Verfassung ab
Die Nordkirche wird das politische Votum des Landtages akzeptieren, keinen Gottesbezug in die Landesverfassung aufzunehmen.

Die evangelische Nordkirche wird keine Volksinitiative für den Gottesbezug in der Verfassung von Schleswig-Holstein auf den Weg bringen. Ein solches Vorhaben "steht für uns derzeit nicht zur Debatte", sagte der Schleswiger Bischof Gothart Magaard am Samstag dem epd. Damit wird sich die Nordkirche nicht an der geplanten Volksinitiative des katholischen Erzbistums beteiligen.

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Die Nordkirche habe im Vorfeld stets betont, dass sie das politische Votum des Landtages zur Landesverfassung akzeptieren werde, sagte der Bischof. "Ich werde diese Haltung nach dem Nein des Landtags zum Gottesbezug in der Verfassung nicht aufgeben." Er werde sich auch nicht für eine Unterstützung einer Initiative durch die Nordkirche stark machen.

Der Schleswig-Holsteinische Landtag hatte am Mittwoch eine Verfassungsänderung beschlossen, die allerdings keinen Gottesbezug enthält. Ein Gesetzesvorschlag mit Gottesbezug hatte während der Debatte nicht die notwendige Mehrheit bekommen.

Das katholische Erzbistum Hamburg hatte daraufhin eine Volksinitiative für eine Verfassungsänderung angekündigt. Er sei zuversichtlich, das Quorum von 20.000 Unterschriften zu erreichen, sagte Diözesanadministrator Ansgar Thim, kommissarischer Leiter des Erzbistums, am Freitag. Zwar respektiere er die Entscheidung der Abgeordneten, das Signal des Landtages gegen den Gottesbezug finde er allerdings "höchst bedenklich".

Eine Volksinitiative benötigt in Schleswig-Holstein 20.000 Unterschriften, damit sich der Landtag mit dem Anliegen befasst. Lehnt der Landtag die Initiative ab, reichen nach der neuen Verfassung 80.000 Unterschriften für ein Volksbegehren. Bisher lag das Quorum bei fünf Prozent der Wahlbevölkerung - rund 112.000 Stimmen. Ist das Begehren erfolgreich, stimmen die Bürger in einem Volksentscheid ab. Das Anliegen ist erfolgreich, wenn es eine Mehrheit erreicht und diese mindestens aus 15 Prozent der Wähler besteht. Bislang waren 25 Prozent notwendig.