Sterbehilfe: Fragen und Antworten

Sterbehilfe: Fragen und Antworten
Im Bundestag wird über eine Neuregelung der Sterbehilfe beraten. Bis zu einem Gesetz ist es noch ein langer Weg. Es geht um schwierige ethische Fragen, aber auch um komplizierte Rechtsfragen. Die wichtigsten Punkte zum derzeitigen Stand der Diskussion
16.10.2014
epd
Corinna Buschow

Was ist das Ziel einer gesetzlichen Regelung?

Die ursprüngliche Forderung, vor allem von Unionspolitikern erhoben, zielt auf ein Verbot von Sterbehilfe-Organisationen ab, die Sterbewilligen Hilfe beim Suizid anbieten und teilweise auch Geld damit verdienen. Ein Gesetzentwurf zum Verbot kommerziell ausgerichteter Organisationen scheiterte in der vergangenen Wahlperiode, weil die Pläne der damaligen Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) der Union nicht weit genug gingen.

Worum geht es im Kern?

Im Mittelpunkt der Debatte steht der assistierte Suizid, der sich in einer rechtlichen Grauzone bewegt. Beihilfe zur Selbsttötung steht wie der Suizid selbst in Deutschland nicht unter Strafe. Auch entsprechende Sterbehilfe-Organisationen machen sich damit derzeit nicht strafbar. Geleistet wird die Hilfe zum Suizid, indem etwa einem Sterbewilligen ein todbringendes Medikament überlassen, aber nicht vom Helfer verabreicht wird. Andernfalls wäre es Tötung auf Verlangen und damit aktive Sterbehilfe. Sie ist verboten und kann mit bis zu fünf Jahren Gefängnisstrafe geahndet werden.

Welche Vorschläge gibt es?

Auf dem Tisch liegen bislang im wesentlichen drei konträre Positionen.

1. Eine Gruppe um den Bundestagsabgeordneten Michael Brand (CDU) hat sich früh für ein Verbot von Sterbehilfevereinen im Strafrecht ausgesprochen. Das könnte auch Ärzte umfassen, die Hilfe zum Suizid regelmäßig und damit organisiert anbieten. Auch Initiativen der Abgeordneten Kerstin Griese und Eva Högl (beide SPD) sowie der Grünen-Gesundheitspolitiker Elisabeth Scharfenberg und Harald Terpe gehen in diese Richtung. Die SPD- und Grünen-Politiker wollen allerdings einen gewissen Freiraum für Ärzte und Angehörige erhalten. Inwieweit die noch nach Parteigrenzen getrennten Vorschläge am Ende in einem gemeinsamen Antrag enden könnten, ist offen.

2. Auch eine Gruppe um die SPD-Abgeordneten Carola Reimann und Karl Lauterbach sowie Peter Hintze (CDU) will ein Verbot von Sterbehilfevereinen. Im Gegenzug sprechen sich die Parlamentarier aber dafür aus, Ärzten die Beihilfe zum Suizid zu erlauben - das unterschiedet sie von der Position der anderen Initiativen. Sie plädieren dabei für eine entsprechende Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch.

3. Die bisher liberalste Position formuliert die Grünen-Politikerin Renate Künast. Sie hat sich dafür ausgesprochen, Sterbehilfevereine unter bestimmten Auflagen zu erlauben.

Wo liegen die Knackpunkte einer gesetzlichen Regelung?

Bei einem Verbot organisierter Sterbehilfe wird die Abgrenzung zum Graubereich der Suizidbeihilfe etwa durch Angehörige nicht einfach. Die Frage wird sein, ab wann Sterbehilfe als "organisiert" gilt: Wenn man einen Verein gründet? Wenn man dafür wirbt? Wenn man sie mehr als einmal vollzieht?

Offen ist auch, wie durchsetzungsfähig Regelungen sind, die dem ärztlichen Standesrecht zuwiderlaufen. Dieses verbietet Medizinern in der Regel die Hilfe beim Suizid. Zudem warnen Ärzte selbst vor einer zu strengen strafrechtlichen Regelung, die bisher mögliche schmerzlindernde und palliative Behandlungen unmöglich machen könnte.

Wann ist mit einem neuen Gesetz zu rechnen?

Noch steht die Debatte am Anfang. Für den 13. November ist eine dreistündige Debatte im Bundestag geplant, bei der einzelne Abgeordnete ihre Positionen formulieren können. Dann sind Gruppenanträge zu erwarten, bei denen sich Politiker über Fraktionsgrenzen hinweg einigen. Nach dem Zeitplan der großen Koalition soll ein Gesetz erst im vierten Quartal 2015 verabschiedet werden.