Bischof Manzke: Organisierte Sterbehilfe verfassungswidrig

Bischof Manzke: Organisierte Sterbehilfe verfassungswidrig
Organisierte Sterbehilfe widerspricht nach Überzeugung des schaumburg-lippischen Bischofs Karl-Hinrich Manzke dem Grundgesetz.

Dieses ziele unmissverständlich auf den Lebensschutz ab, betonte Manzke in einem Beitrag für die evangelische Kirchenzeitung "ELAN". Durch die organisierte Suizidbeihilfe werde die Selbsttötung zu einer "Behandlungsvariante, die öffentlich beworben werden kann". Sterbende, die Hilfe zum Suizid verlangten, bräuchten stattdessen menschliche Zuwendung und Begleitung.

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Der Bundestag will im November erstmals über eine Neuregelung der Sterbehilfe beraten. Dafür liegen verschiedene Entwürfe von Parlamentariergruppen vor. Sie zielen überwiegend auf ein Verbot von Sterbehilfevereinen. Bisher ist lediglich das Töten auf Verlangen strafbar. Umstritten ist, ob Ärzten das Recht eingeräumt werden soll, in eng begrenzten Fällen unheilbar Kranken ein tödliches Medikament zu überlassen. Die evangelische Kirche lehnt dies ab.

Manzke leitet die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Schaumburg-Lippe an der Grenze von Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Diese ist mit rund 61.000 Mitgliedern die zweitkleinste evangelische Landeskirche in Deutschland.