Neuer EKD-Ratsvorsitzender für Verbot von Sterbehilfevereinen

Neuer EKD-Ratsvorsitzender für Verbot von Sterbehilfevereinen
Der neue Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Heinrich Bedford-Strohm, hat sich für ein Verbot der organisierten und der kommerziellen Sterbehilfe ausgesprochen.

"Tötung auf Verlangen ist unnötig, wenn wir die Palliativmedizin ausweiten und Sterbende besser begleiten", sagte der bayerische Landesbischof der Wochenzeitung "Die Zeit". Am Donnerstag debattiert der Bundestag erstmals in dieser Legislaturperiode über das Thema Sterbehilfe.

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Bedford-Strohm räumte ein: "Selbstbestimmung, wenn jemand keine Therapie mehr will, ist wichtig. Schmerzminderung kann auch dann richtig sein, wenn sich das Leben dadurch verkürzt." Hinsichtlich des ärztlich assistierten Suizids hält der EKD-Ratsvorsitzende "keine neuen strafrechtlichen Regelungen" für nötig. "Ärzte dürfen nicht mit einem Fuß im Gefängnis stehen, wenn sie schwer Leidenden beistehen. Aber Ärzte sollen auch keine Spezialisten für das Töten sein." Das Tötungstabu darf nach Ansicht von Bedford-Strohm nicht aufgelockert werden. "Eine normative Freigabe des Tötens auf Verlangen und des assistierten Suizids darf es nicht geben", ergänzte der Theologe.

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Der Bundestag will bis Ende 2015 ein Gesetz zur Sterbehilfe auf den Weg bringen. Beihilfe zum Suizid ist in Deutschland bislang nicht strafbar. Die Berufsordnung der Bundesärztekammer, die von zehn der 17 Landesärztekammern übernommen wurde, verbietet es Ärzten jedoch, einem Sterbewilligen ein todbringendes Mittel zu überlassen. Tötung auf Verlangen steht in Deutschland demgegenüber unter Strafe.