Diakonie hält Gröhe-Pläne für Palliativmedizin nicht für ausreichend

Diakonie hält Gröhe-Pläne für Palliativmedizin nicht für ausreichend
Diakonie-Präsident Ulrich Lilie hält die Pläne der Koalition zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativmedizin für unzureichend.

"Mit 200 Millionen Euro mehr werden wir nicht ansatzweise auskommen", sagte Lilie am Mittwochabend bei einer Veranstaltung der Diakonie in Berlin. Es müsse dringend eine Antwort darauf gefunden werden, wie die Situation Sterbender und älterer Menschen in der stationären und ambulanten Pflege verbessert werden kann. Der Diakonie-Präsident verwies dabei auf die aktuelle Debatte um Sterbehilfe. "Der demografische Wandel ist die eigentliche Herausforderung in dieser Debatte", sagte Lilie.

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Wenn eine Verbesserung der derzeitigen Situation nicht gelinge, könnten Menschen zurecht sagen, sie hätten Angst, unter diesen Bedingungen alt zu werden. Auf die Hochaltrigen müsse endlich der Schweinwerfer in der Debatte gerichtet werden, sagte der Präsident der Diakonie Deutschland. Die große Koalition will den Ausbau der Hospiz- und Palliativmedizin sowie bestehende Einrichtungen stärker fördern. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) rechnet bei seinen Plänen mit Mehrkosten von bis zu 200 Millionen Euro.

Auch in den Reihen der Koalition gibt es dabei offenbar Zweifel, ob die bisher geplanten Maßnahmen ausreichen. Die Kirchenbeauftragte der SPD-Fraktion, Kerstin Griese, sagte, Experten gingen davon aus, dass das Geld nicht reiche. Auch der CDU-Abgeordnete Michael Brand sprach sich für mehr Förderung aus. Wenn Milliarden für die Energiewende ausgegeben würden, müsse für diesen Bereich mehr zur Verfügung stehen.

In der Diskussion bei der Diakonie ging es um die derzeitige politische Debatte um ein Verbot von Sterbehilfe-Organisationen, die organisiert Beihilfe bei der Selbsttötung anbieten. Der Bevollmächtigte der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) in Berlin, Martin Dutzmann, sprach sich in dem Zusammenhang gegen eine gesetzliche Regelung aus, die Ärzten die Suizid-Assistenz explizit gestattet. Derzeit ist sie durch das Standesrecht in den meisten Ländern verboten.

Dutzmann sagte, bei individuellen Gewissensentscheidungen könne es nicht letzte Rechtssicherheit geben, wie sie manche wünschten. Viel eher bestehe bei einem Gesetz, das Bedingungen für ärztliche Assistenz beim Suizid formuliert, die Gefahr, dass die Selbsttötung zu einer normalen Möglichkeit am Lebensende würde. "Und ist der Suizid erst einmal zum Normalfall geworden, ist der Weg zur Tötung auf Verlangen nicht weit", warnte Dutzmann.