Presserat rügt Zeitungen wegen Verletzung der Menschenwürde

Presserat rügt Tageszeitungen
Foto: Fotolia/Ruth Röder
Presserat rügt Zeitungen wegen Verletzung der Menschenwürde
Der Deutsche Presserat hat am Freitag wegen schwerer Verstöße gegen den Pressekodex zwei öffentliche Rügen gegen Tageszeitungen ausgesprochen.

Betroffen sind die "Chemnitzer Morgenpost" und der "Nordkurier", die nach Ansicht des Beschwerdeausschusses des Gremiums mit ihrer Berichterstattung die Menschenwürde verletzt haben.

Die "Morgenpost" hatte unter der Überschrift "Hier erschießt ein Mann gleich seine Frau" zwei Fotos einer Beziehungstat veröffentlicht, die eine Augenzeugin mit einem Handy gemacht hatte. Die Bilder zeigten das Ehepaar kurz vor der Tat und den Augenblick, in dem der Mann seine Frau mit einem Gewehr erschießt. Der Presserat sah in der Veröffentlichung eine Verletzung der Ziffer 1 des Pressekodex. Die Menschenwürde der getöteten Frau sei verletzt worden, weil die Zeitung ihren Tod praktisch live dokumentiert habe.

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Der "Nordkurier" berichtete über einen tödlichen Badeunfall auf Usedom. Unter der Überschrift "Mann stirbt vor den Augen seiner Frau" wurden drei Fotos gedruckt, von denen zwei Versuche von Helfern zeigen, am Strand einen leblosen Körper zu reanimieren. Ein drittes zeigt eine zufällig aufgenommene Szene unmittelbar vor dem Unfall. Zu sehen sind der Mann und seine Ehefrau am Strand. Die Zeitung hatte die Ehepartner jeweils rot eingekreist und mit einer roten Linie die Blickachse zwischen ihnen verdeutlicht. So werde dem Leser suggeriert, er nehme hautnah am Geschehen teil, teilte der Presserat mit. Das verletze die Menschenwürde des Toten und seiner Angehörigen.

Die Zeitung "Ostfriesische Nachrichten" erhielt eine nicht öffentliche Rüge, weil sie nach Ansicht des Presserats zu detailliert über die vorgeworfenen Taten in einem Missbrauchsprozess berichtet hatte. Dadurch sei das Opfer in seinem sozialen Umfeld stigmatisiert worden. Nicht öffentliche Rügen müssen aus Gründen des Opferschutzes nicht veröffentlicht werden.

Eine Missbilligung sprach der Presserat gegen eine Boulevardzeitung aus, die im Zusammenhang mit dem Suizid von Robin Williams ein Foto des Schauspielers aus einer Sitzung der Anonymen Alkoholiker gedruckt hatte. Eine solche Sitzung sei als Therapiemaßnahme zu verstehen und genieße daher besonderen Schutz, hieß es. Einen Hinweis erhielt die "Bild"-Zeitung wegen ihrer Ebola-Berichterstattung. Das Blatt hatte das Bild eines Ebola-Toten gezeigt, seinen Vornamen und sein Alter erwähnt. Eine Zustimmung der Angehörigen zur Veröffentlichung des Fotos lag nicht vor. Eine identifizierende Berichterstattung über den Toten sei nicht notwendig, urteilte der Presserat.

Dem Rat lagen nach eigenen Angaben zahlreiche Beschwerden über die Berichterstattung zur Krise in der Ukraine vor. Der Presserat bewertete diese Beschwerden als unbegründet, weil es in Politik und Wissenschaft unterschiedliche Ansichten zu den zugrundeliegenden Fragen gebe.