Pakistan vollstreckt erste Hinrichtungen nach Schulmassaker

Pakistan vollstreckt erste Hinrichtungen nach Schulmassaker
Als Reaktion auf das Schulmassaker mit über 140 Toten in Peshawar hat Pakistan die ersten Hinrichtungen von verurteilten Terroristen vollstreckt.

Am späten Freitagabend wurden im Gefängnis in der Stadt Faisalabad, im Osten Pakistans, zwei Gefangene erhängt, wie pakistanische Medien am Samstag berichteten. Einer von ihnen wurde wegen eines Mordanschlages 2003 auf den früheren Pakistanischen Präsidenten Pervez Musharraf verurteilt; gegen den anderen war wegen eines Attentates auf das Hauptquartier der pakistanischen Armee 2009 die Todesstrafe verhängt worden.

Pakistans Premierminister Nawaz Sharif hatte am Mittwoch ein seit 2008 bestehendes Moratorium zur Todesstrafe im Falle terroristischer Straftaten beendet, nachdem am eine Gruppe pakistanischer Taliban eine Schule in der Großstadt Peshawar überfallen und mindestens 132 Kinder und neun Lehrer kaltblütig massakriert hatten. Es ist das schlimmste Terrorattentat in der Geschichte des islamischen Landes.

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In den kommenden Tagen sollen weitere 20 Verurteilte gehängt werden, deren Gnadengesuch abgewiesen wurde. Nach einem Bericht der pakistanischen Zeitung "Express Tribune" wird die Vollstreckung von Todesurteilen bei um die 100 Gefangenen geprüft. Mehr als 8.000 Häftlinge in ganz Pakistan sind zum Todes verurteilt worden.

Am Freitag hatte das UN-Büro für Menschenrechte an Pakistan appelliert, die Hinrichtungen nicht wieder aufzunehmen. Die Vollstreckung der Todesstrafe werde den Terrorismus nicht stoppen und könne sogar den "Kreislauf der Rache" weiter anheizen.

Die Menschenrechtsorganisation "Reprieve", die sich vor allem für die Rechte von Gefangenen einsetzt, bekundete Zweifel an der Gerechtigkeit pakistanischer Anti-Terror-Prozesse. Sie wies auf den Fall des zum Tode verurteilten Shafqat Hussain hin, dem in den kommenden Tagen die Hinrichtung drohe. Hussain sei 2004 im Alter von 15 Jahren verhaftet worden und inzwischen nur noch wegen fahrlässiger Tötung in Haft ist, nachdem ein höheres Gericht ein Urteil wegen Mord und Geiselnahme gegen ihn kassiert habe. Es habe auf einem unter Folter erzwungenen Schuldbekenntnis beruht.