Weltkirchenrat: Vertrag über den Waffenhandel ein Zeichen der Hoffnung

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Weltkirchenrat: Vertrag über den Waffenhandel ein Zeichen der Hoffnung
Der neue Vertrag über den Waffenhandel ist laut Weltkirchenrat ein "Zeichen der Hoffnung" für viele Menschen, die Opfer von Gewalt und Terror sind.
22.12.2014
epd
Jan Dirk Herbermann

Der Pakt soll Waffenlieferungen in Konfliktgebiete wie Syrien oder an Extremistenorganisationen wie den "Islamischen Staat" verhindern, sagte der Abrüstungsbeauftragte des Weltkirchenrates, Jonathan Frerichs, dem Evangelischen Pressedienst in Genf.

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Der Vertrag, der am 24. Dezember in Kraft tritt, schließe eine Lücke im Völkerrecht, betonte Frerichs. Deutschland und knapp 60 weitere Staaten haben den "Arms Trade Treaty" bereits ratifiziert. Es handele sich um das erste rechtlich verbindliche Abkommen über den Transfer von konventionellen Waffen aller Art, sagte der Abrüstungsbeauftragte des Weltkirchenrates. Unter den Vertrag fallen Rüstungsgüter wie Kampfjets, Panzern, Artillerie, Gewehre und Munition.

Der Vertrag verbietet den Staaten die Ausfuhr von Waffen, wenn dadurch Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen ermöglicht werden können. Ebenso soll der Export unterbleiben, wenn die Waffen bei ernsthaften Verletzungen des humanitären Völkerrechts oder der Menschenrechte eingesetzt werden könnten. Lieferungen an Terroristen oder Kriminelle sind untersagt. Ziel des Vertrages ist es das "menschliche Leiden" zu reduzieren und den illegalen Handel zu beenden.

"Die Mehrheit der Staaten macht das Richtige", erläuterte Frerichs. Allerdings wies er darauf hin, dass bislang die großen Waffenexporteure Russland und China den Vertrag nicht unterzeichnet haben. Die USA, das größte Ausfuhrland, habe den Pakt noch nicht ratifiziert. "Diese Staaten sollten natürlich mit an Bord sein", sagte der US-Amerikaner. Weiter komme es darauf an, dass die Vertragsstaaten die eingegangenen Verpflichtungen erfüllten. So müssen die Staaten dem Vertrag zufolge selbst nationale Kontrollsysteme aufbauen sowie Export- und Importlisten erstellen.

Das Vertragssekretariat in Genf muss die Listen dann überprüfen, es kann aber keine Sanktionen verhängen. "Es wäre natürlich besser, wenn die Nichtbeachtung der Regeln geahndet werden könnten", unterstrich Frerichs. Die Staaten hatten sich 2013 auf den Pakt geeinigt. Der Ökumenische Rat der Kirchen, der Vatikan und viele Menschenrechtsorganisationen setzten sich dafür ein. Im September wurde die nötige Schwelle von 50 Staaten überschritten, die das Abkommen ratifizierten. Bislang haben mehr als 120 Staaten den Vertrag unterzeichnet.