Gedenken an verfolgte Homosexuelle

Gedenken an verfolgte Homosexuelle
Nach der Verfolgung durch das NS-Regime seien Homosexuelle auch weiterhin für ihre sexuelle Orientierung bestraft worden. Über eine Rehabilitierung dieser Menschen müsse nachgedacht werden, forderte dieStaatssekretärin im Bundesfamilienministerium Caren Marks.

Mit einer Gedenkfeier ist am Dienstag in Berlin an die Verfolgung von Schwulen und Lesben in der NS-Zeit erinnert worden. Zum 70. Jahrestag der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz legten Vertreter der Bundesregierung und des Berliner Senats Kränze am Denkmal für die homosexuellen Opfer im Berliner Tiergarten nieder. Schätzungen zufolge wurden rund 10.000 schwule Männer in Konzentrationslager verschleppt. Davon kamen etwa die Hälfte in den Lagern ums Lebens.

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Die Staatssekretärin im Bundesfamilienministerium, Caren Marks (SPD), erinnerte bei der Gedenkfeier daran, dass nicht selten schwule Männer nach ihrer Verfolgung und sozialen Ächtung im Nationalsozialismus auch in der Bundesrepublik erneut bestraft wurden. Es stehe außerfrage: "Die Verfolgung von Menschen aufgrund ihrer Homosexualität vor 1945 und in der Zeit danach war ein Unrecht." Marks forderte, auch über die Rehabilitierung der nach 1945 verurteilten Homosexuellen nachzudenken.

Der Strafrechtsparagraph 175, der schon in der NS-Zeit Grundlage für die Bestrafung von Schwulen war, wurde in der Bundesrepublik erst 1994 abgeschafft. In der DDR wurde er bereits Ende der 50er Jahre nicht mehr angewendet und 1968 aus dem Strafgesetzbuch gestrichen. Die Nationalsozialisten hielten Homosexualität für eine "widernatürliche Veranlagung", für eine den sogenannten "Volkskörper" schädigende "Seuche", die "auszurotten" sei.