Zeitung: Schönheits-OPs an Minderjährigen bleiben wohl erlaubt

Das Vorhaben der Union, Schönheitsoperationen an Minderjährigen gesetzlich zu verbieten, ist nach einem Zeitungsbericht verfassungsrechtlich kaum umsetzbar.
18.05.2012 | dpa

Zu diesem Schluss kommt das FDP-geführte Bundesgesundheitsministerium in einem der "Berliner Zeitung" (Freitag) vorliegenden internen Vermerk.

"Eine Regelungskompetenz im Zuständigkeitsbereich des Bundesgesundheitsministeriums liegt nicht vor", heißt es darin. Auch eine Verankerung des Verbots im Jugendschutzgesetz oder im Kindschaftsrecht sei nach Einschätzung des zuständigen Familien- beziehungsweise Justizministeriums rechtlich nicht möglich.

Ein Verbot wäre lediglich in den Heilberufs- und Kammergesetzen der Länder oder in den Berufsordnungen der Ärztekammern möglich, schrieben dem Bericht zufolge die Beamten von Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP). Allerdings habe eine Expertenanhörung deutlich gemacht, dass eine Abgrenzung zwischen medizinisch oder psychologisch begründbaren und rein ästhetisch motivierten Operationen äußerst schwierig sei.

Kommentare

wieso sollten Schönheitsoperationen an Minderjährigen denn verboten werden. Sie sichern doch den Pharma-Oligarchen und den weißen Halbgöttern ein fürstliches Zubrot. Außerdem steigern sie ja auch das Bruttosozialprodukt.

Neuen Kommentar schreiben

Plain text

  • Keine HTML-Tags erlaubt.
  • Internet- und E-Mail-Adressen werden automatisch umgewandelt.
  • HTML - Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
  • Sie können andere Beiträge mit [quote]-Tags zitieren.
CAPTCHA
Diese Frage hat den Zweck zu testen, ob Sie ein menschlicher Benutzer sind und um automatisiertem Spam vorzubeugen.