Gericht: Religiöse Beschneidungen sind strafbar

Die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen ist nach Auffassung des Kölner Landgericht grundsätzlich strafbar.
26.06.2012 | dpa/epd

In einem am Dienstag veröffentlichten Urteil sprach das Gericht einen Arzt, der einen Jungen beschnitten hatte, zwar frei. Dies jedoch nur mit der Begründung, dass der Arzt von der Strafbarkeit nichts gewusst habe und deshalb einem "Verbotsirrtum" unterlegen sei. Tatsächlich müssten Beschneidungen als "rechtswidrige Körperverletzung" betrachtet werden, urteilte das Landgericht. Über das Urteil hatte als erstes die "Financial Times Deutschland" berichtet.

In dem Kölner Fall hatte ein Arzt einen vier Jahre alten Jungen auf Wunsch der muslimischen Eltern beschnitten. Zwei Tage später kam es zu Nachblutungen, die Mutter brachte den Jungen in die Notaufnahme. Davon erfuhr die Kölner Staatsanwaltschaft und erhob Anklage gegen den Arzt. Das Amtsgericht Köln sprach den Mediziner in erster Instanz frei, weil eine Einwilligung der Eltern vorgelegen habe. Außerdem sei die Beschneidung eine "traditionell-rituelle Handlungsweise zur Dokumentation der kulturellen und religiösen Zugehörigkeit zur muslimischen Lebensgemeinschaft".

Das Landgericht bestätigte den Freispruch, doch aus ganz anderen Gründen. Es verwies darauf, dass der Arzt geglaubt habe, er würde rechtmäßig handeln. Dies sei aufgrund der bisher unklaren Rechtssituation auch glaubhaft. Tatsächlich aber müssten Beschneidungen in einem solchen Fall als illegal betrachtet werden, da sie die körperliche Unversehrtheit des Kindes beeinträchtigten. Das Landgericht bestätigte, dass die Beschneidung in dem vorliegenden Fall medizinisch fachgerecht vorgenommen worden sei. Es wies außerdem darauf hin, dass Beschneidungen weiterhin legal seien, sofern sie medizinisch geboten seien, etwa aufgrund einer Vorhautverengung.

Zentralrat verlangt Rechtssicherheit

Der Zentralrat der Juden in Deutschland forderte mit Blick auf das Urteil den Bundestag als Gesetzgeber auf, Rechtssicherheit zu schaffen. Das Urteil stelle einen beispiellosen und dramatischen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften dar, erklärte Zentralratspräsident Dieter Graumann. Die Rechtssprechung sei ein unerhörter und unsensibler Akt. In der jüdischen Religion sei die Beschneidung von neugeborenen Jungen ein fester Bestandteil und werde seit Jahrtausenden weltweit praktiziert.

Der Passauer Straftrechtler Holm Putzke sagte, das Urteil sei für andere Gerichte nicht bindend, "es dürfte allerdings eine Signalwirkung entfalten". Der Kölner Arzt habe noch einmal Glück gehabt, aber von jetzt an könne kein Mediziner mehr behaupten, er habe nicht gewusst, dass das verboten sei. Putzke, der die juristische Diskussion über Beschneidungen mit angestoßen hatte, erwartet nach dem Urteil eine Diskussion über die Frage, "wie viel religiös motivierte Gewalt gegen Kinder eine Gesellschaft zu tolerieren bereit ist".

Kommentare

So begrüßenswert dieses Urteil ist, es wird ein verlorener Sieg der Vernunft bleiben. Die meistbetroffene Klientel kennt den Weg nach Karlsruhe und nach Straßburg sehr gut...

Aber da hat es ein Staatsanwalt massiv übertrieben. Was ist als nächstes dran?

Früher wurden vorsorglich den Kindern mit Zustimmung der Eltern die Mandel entfernt. War auch nicht medizinisch notwenig. Kann ich den Arzt jetzt noch verklagen? Dann krieg ich ordentlich Kohle. Und die ganzen Impfungen erst!

Was wird passieren? Die Muslime und Juden fahren ins Ausland oder lassen irgendwelche Kurpfuscher antanzen.

Die Vorhaut ist nun wirklich etwas sehr unnötiges..wie der Blinddarm, den man früher auch gern einfach prophylaktisch herausgeschnitten hat.

Es ist definitiv eine Büchse der Pandora, die sich da auftun kann. Wenn Beschneidungen an Jungen aus religiösen Überzeugungen erlaubt sind, so könnte man argumentieren, dann auch die an Mädchen. Und wie lange muss eine religiöse Traditon bestehen, um sie als erlaubt zu betrachten?
Auf der anderen Seite eine Jahrtausende alte Tradition der Beschneidung.

Vielleicht sollte man darüber nachdenken, Beschneidungen wie auch Taufen nur noch im Erwachsenenalter vorzunehmen. Selbstbestimmt sozusagen durch den zu beschneidenden.

Aber die Richter haben ja einen Hintertür aufgestoßen. Wie viele Babys jetzt wohl eine Vorhautverengung haben werden?

Christoph R. wrote:
Vielleicht sollte man darüber nachdenken, Beschneidungen wie auch Taufen nur noch im Erwachsenenalter vorzunehmen. Selbstbestimmt sozusagen durch den zu beschneidenden.

Ein Kleinkind zu taufen, also etwas Wasser über den Kopf zu schütten, ist im Gegensatz zur Beschneidung keine körperliche Verstümmelung und dadurch durchaus tolerierbar (nicht tolerierbar ist in diesem Zusammenhang allerdings, dass das religionsunmündige Kleinkind mit diesem Ritual Mitglied der Religionsgemeinschaft wird, dadurch zu gegebener Zeit Beiträge zahlen muss und der Austritt dann noch Kosten verursacht). Religiös motivierte Beschneidungen von Kindern dagegen ist nicht tolerierbar, weil damit das Recht auf körperliche Unversehrtheit verletzt wird. Und dieses Recht steht weit über dem Recht auf "Religionsfreiheit".

Bevor die Schimpftirade wieder losgeht, einfach mal nachdenken. Ab 14, also lange bevor irgendwelche Abgaben zu zahlen sind, kann das Kind ja wieder austreten.

Aber zum eigentlichen Thema hatte ich gedacht mich deutlich ausgedrückt zu haben:

Das Recht eines Kindes auf körperliche Unversehrtheit auf der einen und der Entscheidung der Eltern und Ärtze auf der anderen Seite können mit unter nicht nur in religiösen Belangen miteinander kollidieren.

Zudem äüßerte ich Bedenken über die Hintertür der Richter.

Aber das Abschneiden eines überstehtenen Hautlappens, welches von manche Urulogen als hygienischer empfohlen wird, ist kein sehr starker Eingriff in die Unversehrtheit, anders als wenn der Blinddarm prophylaktisch entfernt wird.

Christoph R wrote:
Ab 14, also lange bevor irgendwelche Abgaben zu zahlen sind, kann das Kind ja wieder austreten.

Das macht es nicht besser, dass unmündige Säuglinge schon als Religionsmitglieder gezählt werden. Auch ändert es nichts an der Tatsache, dass Austrittsgebühren erhoben werden.

Christoph R wrote:
Das Recht eines Kindes auf körperliche Unversehrtheit auf der einen und der Entscheidung der Eltern und Ärtze auf der anderen Seite können mit unter nicht nur in religiösen Belangen miteinander kollidieren.

Wo denn noch? Bei einer von den Eltern geforderten unnötigen Schönheits-OP zum Beispiel? Da würde jeder normal denkende Mensch (zu Recht) das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrheit in den Vordergrund stellen und die OP ablehnen; bei der tradierten Glaubensvorstellung, ein höheres Wesen wolle diesen Eingriff, wird eigenartigerweise relativiert - das ist nicht zu fassen.

Christoph R wrote:
Aber das Abschneiden eines überstehtenen Hautlappens, welches von manche Urulogen als hygienischer empfohlen wird, ist kein sehr starker Eingriff in die Unversehrtheit, anders als wenn der Blinddarm prophylaktisch entfernt wird.

Dass Kleinkindern prophylaktisch der Blinddarm entfernt wird, habe ich noch nie gehört. Wenn es das gäbe, müsste es natürlich verboten werden.
Ob die religiös begründete Beschneidung nun ein "sehr starker" oder ein wenig starker Eingriff ist, steht nicht zur Debatte. Sie widerspricht dem Recht auf körperliche Unversehrtheit, welches zu den Grundrechten eines Menschen im Geltungsbereich des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland gehört. Es wird zusammen mit dem Recht auf Leben und dem Recht auf Freiheit der Person in Art. 2 Abs. 2 GG garantiert. Es ist schlimm, dass darüber noch debattiert werden muss.
Wo ist denn das Problem, bis zur Religionsmündigkeit abzuwarten, damit sich jeder selbst bewusst für oder gegen eine Beschneidung entscheiden kann?

Zu Punkt 2:
Kehren Sie doch bitte mal die Vorzeichen um. Es gibt Religionsgemeinschaften, die jedwede medizinische Versorgung und Operationen ablehnen.
Mit der Schönheits-OP bringen Sie zudem ein Schlagwort, dass ich so nicht stehen lassen möchte. Denn es gibt Eingriffe der plastischen Chirurgie, die man als Schönheits-OP bezeichnen kann, aber keinesfalls unnötig sind, wie eben die Korrektur einer Gaumenspalte.

Zu Punkt 3:
Wenn Sie schon mal wegen Verdacht auf einen entzündeten Blinddarm in Behandlung waren, werden Sie wissen, dass kein Arzt Ihnen 100% sagen kann: JA das ist der Blinddarm. Hier raten Ärzte schon allein aus Angst, etwas notwendiges zu unterlassen, zu einer OP. Wenns nicht so schlimm war, wie befürchtet auch nicht so schlimm, den Blinddarm braucht eh keiner. Früher wurden den Kindern rein prophylaktisch übrigens die Mandeln entfernt, heute ist man davon abgekommen, da man die Funktion der Mandeln nicht genau genug kennt. Das waren alles nicht notwendige Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit des Kindes.
Und was ist mit Impfungen? Die werden auch durchgeführt, teilweise sogar verpflichtetend, damit ein Kind z.B. einen Kindergarten besuchen darf. Da ist die körperliche Unversehrtheit des Kindes aber nicht so wichtig oder wie?

Meine Fragen sind überspitz und manchmel zynisch, aber ich versuche, hier auch mal den einen oder anderen zum Nachdenken anzuregen und über den Tellerrand zu blicken.

Zudem kam von mir als erstes der Vorschlag, dass man darüber nachdenken sollte, Beschneidung und Taufe ins Erwachsenenalter zu verlegen. In der Urkirche gab es wohl eher keine Kindertaufen.

Art. 6 Abs. 2 Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern...

Das Urteil ist noch nicht einmal aus Sicht des Atheismus heraus logisch - außer man unterstellt den Herren Richtern/Gesetzgebern, dass sie keine vom Atheismus abweichende Geisteshaltung in Deutschland dulden wollen. Erstmal werden natürlich deutsche Ärzte gemieden und es wird sich ein Schwarzmarkt entwickeln - ein Art "Engelmacherproblematik", der man seltsamerweise diesmal nicht durch Legalisierung von Mord sondern durch Kriminalisierung althergebrachter religiöser Vorschriften begegnen will. Dadurch steigt das Risiko gesundheitlicher Problemem für die Buben - und die Eltern müssen zusätzlich verbergen was sie an ihren Kindern "verbrochen" haben. Also müssen sie ihre Kinder vom Umfeld isolieren. Damit haben die Herrn Richter/Gesetzgeber eine klassische Verfolgunssituation geschaffen, die Andersdenkende nur durch Assimilation an die europäisch-atheistisch-humanistische Geisteshaltung umgehen können - oder durch Flucht in innere und äußere Emigration.

ausnahmsweise mal...:-)

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