Beschneidungsstreit: Jüdisches Leben "grundsätzlich unerwünscht"?
Foto: epd-bild/Herby Sachs
Beschneidungszeremonie in der Kölner Synagogen-Gemeinde. Nach den Bestimmungen des jüdischen Religionsgesetzes wird ein Junge durch die Beschneidung in den Bund Gottes mit Abraham aufgenommen.
Das Landgericht Köln hatte die Beschneidung eines minderjährigen Jungen aus religiösen Gründen als Körperverletzung bewertet. Die Richter argumentierten, die religiöse Beschneidung sei ein dauerhafter und irreparabler Eingriff für das Kind. Die Beschneidung gelte auch bei Zustimmung der Eltern als Körperverletzung. Der angeklagte Arzt wurde freigesprochen, er habe aus einem "unvermeidbaren Verbotsirrtum" heraus gehandelt, befand das Gericht. Jüdische und islamische Verbände kritisierten die Entscheidung am Mittwoch als unzulässigen Eingriff in die Religionsfreiheit und forderten den Bundestag auf, für Rechtssicherheit zu sorgen. Auch die beiden großen Kirchen sehen das Urteil kritisch.
Der Präsident des EKD-Kirchenamtes, Hans Ulrich Anke, sagte, das Landgericht habe es versäumt, die Religionsfreiheit und das elterliche Erziehungs- und Personensorgerechts mit dem Recht der körperlichen Unversehrtheit angemessen abzuwägen. Die Entscheidung bedürfe deshalb der Korrektur, denn es sei auf jeden Fall nötig, dass es in dieser Frage Rechtssicherheit gebe. Anke: "Die Beschneidung hat für Juden und Muslime eine zentrale religiöse Bedeutung. Dieses berücksichtigt das Urteil nicht hinreichend."
"Einen sicheren rechtlichen Rahmen schaffen"
Auch aus der katholischen Kirche gibt es Kritik. Bischof Heinrich Mussinghoff nannte die Entscheidung "äußerst befremdlich". Mit Hinweis auf die durch das Urteil entstandene Unruhe in der jüdischen und der islamischen Gemeinschaft forderte der Bischof von Aachen, dass möglichst schnell Rechtsklarheit hergestellt und die ungestörte Ausübung der Religionsfreiheit sicher gestellt werde.
Der Zentralrat der Muslime kritisierte, das Urteil stelle "einen eklatanten und unzulässigen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften und in das Elternrecht" dar. Dadurch werde die Rechtsunsicherheit bei allen Beteiligten zunehmen. Ähnlich sieht das der Koordinierungsrat der Muslime in Deutschland. Dessen Sprecher Ali Kizilkaya nannte die Entscheidung einen "massiven Eingriff in die Religionsfreiheit". Die dadurch entfachte Diskussion werfe die Integration der Muslime um Schritte zurück.
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Der religionspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Stefan Ruppert betonte, das Urteil schaffe mehr Rechtsunsicherheit als Rechtssicherheit. Im Interesse des Zusammenlebens könne man keine Rechtunsicherheit dulden. Die Beschneidung gehöre zum religiösen Selbstbestimmungsrecht. Das Urteil greife zu sehr in die Religionsfreiheit und das elterliche Erziehungsrecht ein, kritisierte der Jurist. Sein Partei-Kollege Pascal Kober betonte: "Wir müssen schnellstens einen sicheren rechtlichen Rahmen schaffen, der die Ausübung der Religionsfreiheit für Juden und Muslime sicherstellt." Auch der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen im Bundestag, Volker Beck, sagte, das Urteil berge große Probleme für Muslime und Juden. Vor diesem Hintergrund müsse der Gesetzgeber überlegen, ob er tätig werden müsse.
Der Staatsrechtler Hans Michael Heinig bezeichnete das Urteil als "rechtlich, kriminalpolitisch und religionspolitisch verfehlt". Gegenüber dem epd sagte er: "Welches Signal geht denn in Richtung Judentum aus, dass ausgerechnet in Deutschland nun ein strafrechtliches Beschneidungsverbot bestehen soll?" Kriminalpolitisch sei es unsinnig, ausgerechnet den Arzt zu kriminalisieren, sagte der Leiter des Kirchenrechtlichen Instituts der Evangelischen Kirche in Deutschland. Mit der Abdrängung der religiösen Beschneidung in die Illegalität drohe die Einschaltung von Pfuschern..
"Terre des Femmes" findet die Entscheidung richtig
Der Deutsche Koordinierungsrat der Gesellschaften für christlich-jüdische Zusammenarbeit hält ein Beschneidungsverbot für verfassungswidrig. Eine Kriminalisierung der religiös begründeten Beschneidung "bedeutet nichts anderes, als jüdisches Leben in Deutschland grundsätzlich für unerwünscht zu erklären", warnte der Dachverband der christlich-jüdischen Gesellschaften.
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Bereits am Dienstag hatte der Zentralrat der Juden in Deutschland den Bundestag aufgefordert, Rechtssicherheit zu schaffen und die Religionsfreiheit vor Angriffen zu schützen. Das Kölner Urteil stelle einen beispiellosen und dramatischen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften dar. Die Entscheidung sei ein unerhörter und unsensibler Akt, sagte Zentralrats-Präsident Dieter Graumann.
Unterdessen begrüßte die Frauenrechtsorganisation "Terre des Femmes" die Entscheidung. Irmingard Schewe-Gerigk von "Terre des Femmes" erklärte, das Urteil zeige deutlich, dass die körperliche Unversehrtheit von Kindern nicht mit religiösen Argumenten verletzt werden dürfe.


Kommentare
so was von bescheuert
dieser beschluss verletzt nicht nur empfindlich islam und judentum - er ist schlicht bescheuert. man darf die beschneidung von jungs nicht gleichsetzen mit der beschneidung von mädchen: die sollte man gefälligst unterlassen, ja, in aller form verbieten. die beschneidung aber ist für das judentum und den bund GOTTES mit seinem volk einfach konstitutiv.
Beschneidung eine Kernpflicht?
In welcher Weise verletzt ein Verbot der religiösen Beschneidung das Judentum und Islam empfindlich?
Ums es der Einfachheit halber nur aufs Judentum zu beschränken – weder in den Zehn Geboten noch in den noachidischen Geboten steht etwas von Beschneidung, d.h. dieses Beschneidungsgebot kann gar nicht zu den Kernpflichten der jüdischen Religion gehören. Ansonsten müsste man ebenfalls Steinigungen (z.B. 3. Buch Mose 20,27) zu den Kernpflichten zählen. Des Weiteren erlaubt das Alte Testament den Juden im Kriegsfalle einen Völkermord zu begehen oder anders formuliert, Gott (Moses) befiehlt ihnen einen Völkermord zu begehen. (4. Buch Mose 31,7 & 31,17; 5. Buch Mose 20,13)
Die Formulierung im 1. Buch Mose 17,11 zeigt, dass die Beschneidung einen symbolischen Wert haben soll.
– 17,11 und zwar sollt ihr am Fleisch eurer Vorhaut beschnitten werden! Das wird das Zeichen des Bundes sein zwischen mir und euch. –
Wenn die Beschneidung schon ohnehin einen symbolischen Wert haben soll, dann ist es dem Judentum auch zuzumuten, dass die Beschneidung für Säuglinge (Minderjährige) vollständig ins Symbolische verschoben wird. Manche praktizieren das sogar so, oder man denke an einen Abraham Geiger der Beschneidung von Kindern als "barbarisch und und blutigen Akt" bezeichnete.
Des Weiteren sollte man nicht sich so tun, als sei die Beschneidung an Jungen eine Bagatelle. Wenn Komplikationen dabei auftreten, kann auch die Jungen-Beschneidung schwerwiegende gesundheitliche Folgen nach sich ziehen. Das Schicksal des Jungen, um das es in dem Urteil des Landgerichts Köln ging, zeigt das leider sehr anschaulich. Er musste in Vollnarkose nachbehandelt werden. Des Weiteren gibt es auch Beschneidungen unter fachmedizinischer Aufsicht, die tödliche Folgen hatten. http://www.cirp.org/library/death/
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3. Buch Mose 20,27
Und wenn in einem Mann oder einer Frau ein Totengeist oder Wahrsagergeist ist, sie müssen getötet werden. Man soll sie steinigen; ihr Blut ist auf ihnen.
4. Buch Mose 31,7
Und sie kämpften gegen Midian, so wie der HERR dem Mose geboten hatte, und brachten alles Männliche um.
31,17
So bringt nun alles Männliche unter den Kindern um, und bringt alle Frauen um, die einen Mann im Beischlaf erkannt haben!
5. Buch Mose 20,13
Und gibt der HERR, dein Gott, sie in deine Hand, dann sollst du all ihre Männlichen mit der Schärfe des Schwertes erschlagen.
Fest: Beschneidung des Herrn
Die Ostkirche kennt dieses Fest seit dem 4. Jahrhundert.
Dass Jesus gemäß biblischer Vorschrift und jüdischem Brauch am achten Lebenstag beschnitten worden sei, berichtet der Evangelist Lukas im zweiten Kapitel. Gleichzeitig, und darauf liegt in Lukas 2,21 das Gewicht, sei ihm der Name Jesus gegeben worden.
Die Beschneidung galt als Argument, dass Jesus Christus
„wahrer Mensch und wahrer Gott“ ist.
Beschneidung
Ich finde es super,
echt RICHTIG, dass die Beschneidung, sofern sie aus religiösen Gründen gemacht werden soll, verboten wurde.
Aus gesundheitlichen Gründen ist sie ja weiterhin erlaubt.
Nur sollten die Kinder nicht wegen der Religion beschnitten werden!
1. Der Körper gehört dem Kind, nicht der Religion
2. Das Kind ist nicht erwachsen und sollte deshalb der Entscheidung dafür bis zum 16. oder 18. Lebensjahr fernbleiben
3. Der Mensch kann an Religionen glauben, nicht aber der Religion angepasst werden!
4. Biergt es wie in diesem Gerichtsverfahren auch Gefahren. Das Verfahren wurde eingeleitet weil ein Kind einige Tage nach der Operation auf die Notaufnahme musste, aufgrund der Opteration!!!
5. Das Kind ist minderjährig, eine Operation kann nicht mehr rückgängig gemacht werden!
Erwiderung
1. Der Körper gehört dem Kind, aber nicht der Mutter, die ihn töten lassen kann wie Sie will
2. Das Kind ist nicht erwachsen, daher wird jede Entscheidung bis auf das 18. Lebenjahr vertagt. Schule, Ausbildung, Wohnort, alles worüber Eltern bisher entscheiden dürfen (Aufenthaltsbestimmungsrecht)
3. Man glaubt nicht an "die Religion" sondern an Gott. Niemand wird nur durch das Abschneiden eines "Hautlappens" einer Religion angepasst.
4. Im Urteil ist klar festgehalten, dass die Operation absolut einwandfrei durchgeführt wurde. Es kam zu Nachblutungen, die aber NICHT in Zusammenhang mit einer falschen Behandlung stehen. Aber gerade dies kann geschehen, wenn die Beschneidung nun illegal von Hinterhofmedizinern durchgeführt wird.
5. Fast jede Operation kann rückgängig gemacht werden. Selbst die Vorhaut kann widerhergestellt werden. (Punkt 5 siehe auch Punkt 2)
Augenmaß?
Die Formulierung "bedeutet nichts anderes, als jüdisches Leben in Deutschland grundsätzlich für unerwünscht zu erklären" ist starker Tobak. Gerade angesichts der verschiedenen Bedeutungen des Wortes Leben scheint hier im Wunsch nach Schärfe das Augenmaß verloren gegangen zu sein.
starker Tobak?
Natürlich wird jüdisches Leben in Deutschland grundsätzlich für unerwünscht erklärt, wenn Juden ihre Kinder nicht als Juden erziehen dürfen - wozu die Beschneidung der Söhne seit Jahrtausenden dazugehört.
http://youtu.be/HJlIOMaqj0E
Es gibt nicht nur Juden und Moslems
Aussagen, jüdisches oder muslimisches Leben sei in Deutschland unerwünscht, weil das Kölner Gericht Recht gesprochen hat, sind emotionale Polemiken ohne argumentative Relevanz.
Solche Aussagen setzen sich nicht mit der aufgezeigten Problematik auseinander, sondern setzen einseitig auf die Antisemitismuskeule. Ich meine nicht, dass so eine nutzbringende Diskussion zu betreiben ist.
Das Problem der Grundrechtskollision zwischen dem Grundrecht der Religionsfreiheit und dem Recht des von den Entscheidungen der Eltern abhängigen Kindes auf körperliche Unversehrtheit wurde vom Kölner Landgericht richtig aufgelöst und das Urteil war notwendig.
Es gibt eben nicht nur Juden und Moslems. Es gibt auch andere Relegionen auf der Welt, die im Zeitalter weltweiter Wanderungsbewegungen durch Zuwanderung der Gläubigen auch hierzulande Bedeutung erlangen und sich durchweg auf denselben Grundrechtskanon berufen dürfen.
Wo wollte man die Grenze ziehen zwischen einer "erlaubten" Körperverletzung der Beschneidung bei Juden und Moslems auf der einen Seite und auf der anderen Seite traditionell oder religiös begründete Genitalverstümmelungen oder vielleicht auch das religiös begründete Vorenthalten einer lebenserhaltenen Bluttransfusion für das Kind von Anhängern der Zeugen Jehovas.
Es gibt/ gab Naturreligionen, die sogar Menschenopfer als Ritus pflegen.
Letztere Beispiele sind sicherlich hierzulande mit dem Wertekanon unvereinbar, könnten sich aber auf dieselbe Rechtfertigung der Religionsausübung stützen, wenn nicht klare Grenzen gezogen werden.
Würde man sich auf diesen Pfad begeben, die eine religiös begründete Körperverletzung für rechtmäßig, andere dagegen für rechtswidrig zu erklären, müßte man die Traditionen von Religionen gegeneinander abwägen.
Ich meine, so eine Abwägung wäre so unzulässig, weil zu Recht der Religionsfreiheit ein höchst privater Schutzbereich des Individuums ist, der nicht mehr oder weniger wert ist. Das Menschenopfer hierzulande wäre aber genausowenig tolerabel!
Die Religionsfreiheit als individuelles Abwehrrecht gegenüber dem Staat bietet keine Ermächtigungsgrundlage für körperliche Eingriffe bei Dritten - dazu zählen auch die Kinder.
Deswegen ist der Schutzbereich der körperlichen Unversehrtheit des Kindes die Grenze der Wahl.
Wenn das Kind religionsmündig geworden ist, könnte es sich freiwillig dem Eingriff unterziehen und das Problem wäre aufgelöst.
Die Religionsfreiheit hat mit
Die Religionsfreiheit hat mit "Privatrecht" gar nichts zu tun - es ist auch kein "Abwehrrecht" oder wie sie sonst noch dieses unveräußerliche und unverbrüchliche Grundrecht nennen wollen.
Desgleichen verbrate ich ihnen sehr gerne eins mit der "Antisemitismuskeule" und erkläre Ihnen gerne wie ihre vornehmen Worte in meinen Ohren ankommen. Sie kommen an als: Die ethisch tiefstehenden ******* - gemeinhin als Muslime bekannt - und die auf ethisch genauso tief stehenden Juden - gemeinehin Juden genannt - sollen sich gefälligst assimilieren und endlich aufhören herumzuzicken, wenn Ihnen der typisch spießbürgerlich kleinkarierte Überdeutsche auf den Lebensnerv tritt.
Erläuterungsbedarf
Mich würde es brennend interessieren, aus welchen Worten und an welcher Stelle Sie aus meinem Text ein ethisches Werturteil über Religionen herausgelesen haben.
"privates Schutzrecht"
"privates Schutzrecht"
Juden
Juden, jüdisches Leben hat seinen Platz in Deutschland. Jeder Mensch, der das Grundgesetz respektiert hat seinen Platz in Deutschland, ob als Gast oder Staatsbürger, vollkommen egal. Und jeder, der die hier geltenden Gesetze respektiert, soll und darf hier in Frieden und Freiheit leben. Niemand steht übder den anderen, jeder ist vor dem Gesetz gleich. Nun, lange genug hat das gedauert. Und nun gibt es da kein Aber mehr.
@zaangalewa: Mit Kleingeistigkeit hat die Abwägung Recht auf körperliche Unversertheit und Recht auf freie Religionsausübung nichts zu tun. Solche Abwägungen überhaupt zu tun/ anzugehen, ist eines der positiven Seiten unseres Staatswesens, allerdings eine sehr herausfordernde Angelegenheit.
Keine Abwägung
Nur dass das Landgericht eben keine Abwägung zwischen den Grundrechten vorgenommen hat. Dieses Urteil wird zu recht als schlampig erstellt bezeichnet.
Salonbewohner wrote:Juden,
Bei so einer Formulierung muss ich fast immer breit grinsen. Schließlich hielt man sogar noch in den Zwanziger Jahren des letzten Jahrhunderts auch schon das "finstere Mittelalter" für überwunden gehalten bevor die schwärzesten und mordensten 1000jährigen Nächte in die Köpfe vieler Menschen einbrachen.
Ich wette fast mit Ihnen dass sie die Begriffe "deutsch" und "jüdisch" als Gegensatzpaar in ihrem Kopf verinnerlicht haben. Das ist bei den meisten Deutschen so. Ganz einfach ausgedrückt: Juden sind Deutsche. Also beschneiden manche Deutsche ihre Kinder bereits seit undenkbar langen Zeiten. Nun wollen andere Deutsche auf einmal, dass die jüdischen Deutschen damit aufhören sollen, weil Ihnen urplötzlich der Moralische kommt. Und der Moralische kommt Ihnen weil das ein Richter des Obrigkeitsstaat so will. Armselig. Sehr Amrselig. Vin Aufklörugng kein Spur in den Gedanjeb - als hätte es die Aufklärung niemals gegeben.
Ach ja - weil sie mich da gerade dran erinnern: Irgendein komplett irrer Chaot - seines Zeichens Richter, Anwalt oder anderweitig Jurist - hat vor Kurzem ja sogar gefordert Grundrechte für Salafisten abzuschaffen, weil diese sich nicht an die Grundrechte hielten. "Macht manchen vermutlich Spaß zu foltern und was die dürfen wollen wir auch dürfen" - dachte ich mir da nur. In dem Zusammenhang bin mal echt gespannt wann der erste Auslieferungsantrag gegen Pierre Vogel fällt damit dieser fanatische Salafist endlich heim in sein Kanakenreich abgeschoben wird.
Ja, Bwana - nur Gott lässt seine Sonne gleichermapen über Gute wie Böse scheinen aber er muss sie ja nicht über deutsche Böse scheinen lassen. Vielleicht kann man mit ihm da verhandeln.
Und manchem sind Gesetze gleich - aber das ist was anderes.
So viel ich weiß sind die Juden das älteste Volk der Erde. Wenn sie Juden kriminalisieren und aus Deutschland rausschmeissen wollen ist so ein Ansinnen auch schon sehr alt - so gute 800 bis 1000 Jahre dürften soche Ansichten in etwa auch schon auf dem Buckel haben. Früher haben halt die Juden keine Brunnen vergifte aber dafür brechen sie auch heute nicht das Grundgesetz. Schon schlimm diese fiesem jemeinem Ballustraden. Am Besten man schmeisst die Bayern auch gleich noch raus aus Bayern und verbannt die Friesen ins Ausserfriessische. Schließlich wohnen die hier auch schon fast so lange wie die Juden. Das ist doch höchst verdächtig.
Noch mal ganz klar. Ich kann Unsinn unterscheiden von ernst zu nehmenden Angelegenheiten. Und es ist nunmal hochkarätiger Unsinn Juden, Muslime und Ärzte die Beschneidungen durchführen zu kriminalisieren um sie dann besser des Landes zu verweisen, wobei viele Ärzte schon lange freiwillig von sich aus das Land verlassen und anderswo durchaus glücklich werden können. Umkehrschluß: Wer lebt eigentlich noch gerne im zunehmend lebensfeindlicher werdenden Deutschland? Antwort: Lauter Deppen! Das könnte auch einiges erklären.
[/quote]Solche Abwägungen überhaupt zu tun/ anzugehen, ist eines der positiven Seiten unseres Staatswesens, allerdings eine sehr herausfordernde Angelegenheit.[/quote]
Wir haben ein Staatswesen? Ich dachte immer wir hätten ein Staatsunwesen. Sowas muss seinem doch gesagt werden, denn woher soll man denn sonst wissen, dass die Richter in Deutschland die Gesetze erlassen an die sich jeder, der hier raus will, zu halten hat und dass die Politessen im Parlament drüber abstimmen?
http://youtu.be/gj0rk9zLDXE
@zaangalewa
1. Bezüglich der Formulierung: Ich habe mir es nicht ausgesucht. Ich wählte bewusst die Begrifflichkeiten, die der Zentralrat der Juden auch benutzt, um niemanden zu nahe zu treten. So wird z.B. der Begriffkontext "Deutsche jüdischen Glaubens" abgelehnt, also verwende ich ihn nicht. Ihre Häme halte ich diesbezüglich also für Fehl am Platz.
2. Ich kategorisiere Menschen nicht nach Herkunft, sexueller Identität/ Neigung, Hautfarbe, Religionsbekenntnis/ -unbekenntnis, usw. Ich bevorzuge alle als Menschen gleich an Rechten und Pflichten zu betrachten und folglich so zu bezeichnen. Insofern kann und muss ich Ihnen nicht folgen, wenn Sie mir vorwerfen, ich benützte die Begriffe Juden-Deutsche als Gegensatzpaar. Auch wenn Sie das so wollen, es ist nicht so.
3. Es ist in Ordnung und notwendig, dass Straftäter verfolgt werden, Recht von unabhängigen Richtern gesprochen und von einer insgesamt sehr ordentlichen Exekutive Recht durchgesetzt wird und zwar unabhängig von Herkunft, sexueller Identität/ Neigung, Hautfarbe, Religionsbekenntnis/ -unbekenntnis, usw. des Straftäters/ der Straftäterin.
4. Die Juden sind weder das älteste Volk, wenn man dieser orthodoxen jüdischen Auslegung denn (noch) folgen will, noch die älteste Religionsgemeinschaft. Im weiteren Sie sich zum Zwecke der Meinungskohärenz bitte festlegen könnten, Sie stellten zur Wahl: Deutsche Juden vs. jüdisches Volk. Vielleicht bevorzugen Sie auch member of the jewish community and German-Pass-holder. Aber wie beschrieben: Sie müssen das nicht für mich tun.
5. Was des Kaisers ist des Kaisers, was Gottes das ist Gottes. Anders würde unsere multikonfessionelle Gesellschaft auch gar nicht funktionieren können, anders funktioniert der Staat Israel auch nicht, anders funktioniert keine freiheitlich-demokratische Grundordnung.
6. Unterlassen Sie es bitte, mir zu unterstellen, ich wolle Menschen mit einer anderen Meinung/ Religion, usw. per se abschieben und/ oder bestrafen lassen wollen. Es gibt diesbezüglich klare Gesetzmäßigkeiten. Der Rechtsfrieden ist hier im Gesamtkontext individuell zu betrachten, auszubalancieren und herzustellen.
Anmerkung: Auch für Menschen, die sich unter den Begriff "Salafisten" sammeln gibt es keine Sippenhaft o.ä.-auch hier hat der als solche(r) identifizierte Straftäter/ die Straftäterin Anrecht auf eine Einzelfallbetrachtung. So ist es in der Bundesrepublik seit 1949 Rechts-Sitte und Rechts-Brauch, so wird das auch gemacht.
7. Zum Thema Beschneidung habe ich mich ausreichend und sachlich geäußert. Man kann mir widersprechen, damit habe ich gar kein Problem.
8. Ihr Statement bzgl. Ihrer Familie beeindruckt mich nicht. So wenig wie es Sippenhaft geben darf, so wenig darf es "Sippenheldentum" geben. Sind Sie ein "Held"-bitte erlauben Sie den plakativen Begriff-dann respektiere ich Sie ohne Umschweife als einen solchen. War Ihr Großvater ein Held in dieser für Deutschland dunkelsten und schändlichsten Zeit so respektiere ich Ihren Großvater dafür, und das ganz sicher! Letzteres hat mit Ihnen für mich nichts zu tun.
9. Auf den Rest Ihrer Polemiken und Unterstellungen gehe ich nicht ein.
Salonbewohner wrote:1.
Ich hatte als blond-blauäugiges Kleinkind mit auch jüdischen Wurzeln eine tierische Angst vor einem schwarzhaarig-dunkel-grobschlächtigen Nachbarn der ehemals SSler gewesen war. Als junger Erwachsener hatte ich ihn dann übertraschenderweise tot aufgefunden. Das war ein sehr beruhigendes, harmonisches Gefühl - vergleichbar vielleicht mit den Erlebnissen eines Herrn Rosenthal der es genoss bei Fliegerangriffen in Berlin spazieren zu gehen, während sich "die Deutschen" vor Todesangst in Bunkern verkrochen. Solche - und viele andere traumatische Erlebnisse trennen einen einfach von "den Deutschen" auch wenn man Deutscher ist. Deutschland ist eben häufig kein Traumland sondern ein Traumataland.
Ich schon. Solche Informationen sind für mich bei jeder Begegnung mit jedem Menschen immer sehr wichtig.
Ich hab noch niemals jemandem über einer Wiege sagen hören. "Ei Dutze Duuuu ... kleines Menschkind jetzt bist Du endlich gleich an Rechten und Pflichten während Du grad noch ein Zellhaufen warst". Wir sagen normalerweise so einen Schmarrn wie "Ei dutze daddel di - was für ein kleins Engelschee is unser Wubbi-dadi. Dei hutte aba wieder mai m,ai mai - oh mai oh mai - was für a scheens dutzi datzi .... " oder andere in etwa vergleichbare dämliche Dinge mit denen wir uns vollends zum Trottel machen und das Kind zum Lachen bringen.
Das machen fast alle Deutschen so - es ist nämlich sehr schwer das nicht so zu sehen. Wenn Sie bisher noch nicht bewusst gegen diese Indoktrination durch die Nazis vorangegangen sein sollten - also sich ganz bewusst mit ihrem Willen dagegen gestemmt und entschieden haben das nicht so zu sehen - dann haben sie wahrscheinlich die Indoktrinierung durch die Nazis nicht wirklich mitbekommen und leben noch in ihr. Sie haben jederzeit die Möglichkeit das an sich selbst zu überprüfen.
Mir ist nicht bekannt dass Juden und Muslime Verbrecher wären weil sie ihre Dutzi-Datzi-Kinder beschneiden. Ich gehe davon aus, dass normaleriwese jeder sein Kind liebt und ihm nur Gutes tut. Mir ist dagegen sehr wohl bekannt dass Richter und Anwälte sehr selten für ihre Verbrechen juristisch zu Rechenschaft gezogen werden. Ich habe gehört nach dem Dritten Reich wurde kein Richter belangt - das wird vermutlich nicht ganz richtig sein aber trotzdem liegt vielleicht in der Richtung wohl eher dir Krux, denn selbst die Urteile der Hetzgerichtshöfe hatten oft noch lange menschenverachtenden Bestand in der Bundesrepublik.
Ein deutscher Richter der Juden, Muslime und Ärzte wegen der Beschneidung kriminalisiert spielt vermutlich auch gerne mit Zündhölzern neben einm offenen Benzintank. So ein Kick ist einfach was tolles.
Ägypten war der erste Staat. Welches Volk ist sonst noch aus dieser Zeit in einer kontinuierlichen Tradition am Leben? Die Deutschen sind übrigens keine Germanen sondern ein Mischvolk aus Germanen, Kelten und Römern mit überwiegend christlicher Tradition.
Ich könnte Ihnen erklären warum Juden auch Römer und Deutsche sind - aber das dauert mir jetzt zu lang.
Da gehört dem Kaiser nicht viel - praktisch eher gar nichts.
Doch - die freiheitlich-demokratische Grundordnung funktioniert anders - nämlich holprig wegen der "da muss man mal erst drüber nachdenken" Schwellen. Ich wüsste im Moment auch nicht was ein Kölner Landgericht mit dem Staat Israel zu tun hätte.
Sie sehen sich also als militanten Atheisten. Ich werde es nicht sein lassen darauf hinzuweisen, dass auch Atheisten lediglich ein Recht auf Religionsfreiheit haben und nicht das Recht allen Andersgläubigen ihre eigene Religion zu verbieten.
Sie wollen dass andere Menschen etwas tun was sie nicht betrifft von dem sie aber sagen dass sie es für falsch halten. Statt andere Menschen von Ihren Meinungen zu überzeugen - und zwar die, die's betrifft und nicht die, die's nicht betrifft - wollen sie ihre Meinung mittels Unterwanderung der Justiz durch atheistisches Gedankengut durchsetzen, das sich als "Guter Wille" verstehen will. Ich fürchte wenn "sie" keine Pronbleme haben dann werden alle mit anderen Meinungen über kurz oder lang Probleme bekommen.
Wundert mich nicht.
Na ja - ich bin z.B. mal dazwischen gegangen als eine große Menge schwerbewaffneter Polizisten einen Bankräuber gestellt hatten der psychisch in einem total desolatem Zustand gewesen war und habe die Situation entspannt. Es war mir selbstverständlich so zu handeln.
Das würd weh tun wenn's kein virtuelles Messer wär.
Mein Großvater wurde KZ-tiert - nachdem er mit anschauen musste wie die Nazis immer wieder eines seiner Kinder ermordeten.
Natürlich nicht. Die Geschichjte des Dritten Reiches hat generll schienabr nichts mit Ihnen zu tun, sonst würde ihnen ein Christbaum aufleuchten, dass der deutsche Staat der denkber ungeeigneteste Staat der Welt ist, der Juden vorschreiben will dass sie nicht als HJduen zu leben hätten sondern Deutsche im Sinne ganz normaler deutscher Blödmänner zu sein hääten die z.B. Reden schwingen wie "Und wenn et Ihnen hier in Bajern bei uns nicht jefällt dann wandern se doch us".
Schade, dass sie nicht von Anfang an nicht darauf eingegangen sind- das hat mir nämlich eine ziemliche Arbeit gemacht das alles hier zu schreiben, damit sie eine Antwort erhalten.
http://youtu.be/2F4G5H_TTvU
@zaangalewa
Ihre bisweilen munteren Unterstellungen (z.B. dass ich Atheist sei, weil ich neben der positiven auch die negative Religionsfreiheit repektiere) und Ihre sehr tiefgehenden Beleidigungen reflektieren Sie bitte nochmals bei sich selbst. Ich stehe dafür nicht mehr zur Verfügung.
P.S.: Mit Ihrem Großvater hätte ich mich gern ausgetauscht, dies aber wohl leider entweder aufgrund der Geschehnisse im KZ oder aufgrund der Endlichkeit eines jeden Lebens nicht möglich ist. Mit Ihnen sich auszutauschen ist obsolet, das habe ich nun verstanden. Danke.
Schön für sie, dass sie
Schön für sie, dass sie meinen Großvater kennenlernen wollen - hätte ich auch gerne. Wie sich ihre tiefe Boshaftigkeit allerdings mit irgendetwas anderem verträgt als mit dem Atheismus ist mir schleierhaft.
http://youtu.be/06643umEJZg
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