Sie sollen dazugehören dürfen!
Illustration: evangelisch.de/Simone Sass
Die Beschneidung von Jungen ist ein sichtbares Zeichen. Sie macht deutlich: Du gehörst zu uns – nicht nur zu unserer Familie, nicht nur zu unserem Volk, sondern auch zu unserem Glauben, den wir seit vielen Jahrhunderten an unsere Kinder weitergeben. Wenn das Kölner Landgericht mit seinem Urteil das Recht auf Beschneidung infrage stellt, rüttelt es an einer Grundfeste religiöser Freiheit.
Autor
Frank Muchlinsky
ist Pastor und betreut bei evangelisch.de unter anderem die Seiten fragen und glauben.
Auch wenn das Christentum die Beschneidung nicht mehr kennt, so teilen wir doch mit dem Islam und dem Judentum diesen Ansatz: Wir geben sichtbare Zeichen dafür, dass wir unsere Kinder nicht allein den Werten und Normen der säkularen Gesellschaft überlassen. Wir nehmen unsere Verantwortung für die Erziehung unserer Kinder auch in diesem Sinne wahr.
Glaube muss von innen erlernt werden
Dazu gehört die rituelle Aufnahme in die Glaubensgemeinschaft, auch von unmündigen Kindern. Religion und Glaube lassen sich nicht von außen kennenlernen, sondern sie müssen von innen erlebbar sein.
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Als vollwertige Mitglieder lernen die Kinder die Traditionen, Bräuche und Werte ihrer Religion kennen. Sie erleben, wie Glaube gelebt wird und wie er tragen kann.
Das Kölner Beschneidungsurteil setzt nicht allein bei der körperlichen Unversehrtheit des Kindes an. Stattdessen wird zusätzlich mit der religiösen Entscheidungsfreiheit des Kindes argumentiert, die durch eine Beschneidung gefährdet sei. Diese Begründung ist unsinnig: Wer sich in Deutschland nach dem Erreichen der Religionsmündigkeit für oder gegen den Glauben seiner Eltern entscheiden will, wird sich nicht durch eine fehlende Vorhaut leiten lassen.
Wir brauchen rechtliche Klarheit
Zum anderen macht diese Argumentation deutlich, warum die Religionen in Deutschland darauf bestehen müssen, ihre Kinder weiterhin religiös zu erziehen und sie auch sichtbar zu Gliedern ihrer Gemeinschaft zu machen: Die Freiheit, sich gegen die Religion der Eltern zu entscheiden, darf nicht über die Freiheit der Religionsgemeinschaften gestellt werden.
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Der Zentralrat der Juden hat gut daran getan, den Bundestag um Rechtssicherheit zu bitten. Wir alle brauchen Klarheit.


Kommentare
Jahr 2012 (nach Christus!)
Nun ja - ich finde es (als Atheist) schon etwas verwunderlich, mit welcher Vehemenz sich bestimmte Religionen mit Genitalien beschäftigen.
Die eigentliche Frage scheint mir aber, wie viel religiös motivierte Gewalt gegen Kinder eine Gesellschaft im 21. Jahrhundert zu tolerieren bereit ist. Und genau das, einem Kind Gewalt antun, geschieht bei einer Beschneidung. Nicht mehr, nicht weniger!
Jede Operation
Dann ist jede Operation Gewalt gegen Kinder!
Wohl des Kindes
"Dann ist jede Operation Gewalt gegen Kinder!" - das ist eine völlig undifferenzierte Anschauung.
Operationen sollen grundsätzlich dem Wohl des Kindes dienen. "Unnötige" Operationen aber sind zu verbieten. Und eine Beschneidung dient nicht dem Wohl des Kindes.
Unnötig
Wer definiert, was eine unnötige Operation ist und was nicht?
Nach diesem Urteil ist eine Operation ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Kindes. Damit ist jede Operation gemeint.
Wer darf nun entscheiden, was unnötig ist und was nötig?
einfach
Das ist ganz einfach: die Methoden der medizinischen Diagnostik. Und nur die.
@Christopher R.
Nein. Das steht nicht in dem Urteil. Jede Operation ohne medizinische Indikation (Es gibt durchaus Beschneidungen bei Kindern männlichen Geschlechts MIT medizinischer Indikation.) ist ein im Grundsatz zu unterlassender Eingriff. Wer über die medizinische Indikation entscheiden darf, ist ganz klassisch geregelt: ein Mediziner mit Approbation nach dem er mittels medizinischer Diagnostik zur Entscheidung gelangt, legt diesen Entscheid den Erziehungsberechtigten vor. Bejahen diese den Eingriff, so kann er frei von Strafbewehrtheit vorgenommen werden. Verneinen die Erziehungsberechtigten, so gibt es zwei Möglichkeiten: Der Mediziner akzeptiert dies. Der Mediziner trägt dem zuständigen Amtsrichter (ja, der hat Bereitschaft) vor, welcher entscheidet.
Anmerkung 1: medizinische Eingriffe, die zum Überleben des Patienten geboten erscheinen, MUSS der Mediziner dem Amtsrichter sogar vorlegen.
Anmerkung 2: Es gibt regelmäßig Klagen gegen Notfallmediziner, die medizinische Eingriffe vornehmen, ohne sie einem Richter zur Entscheidung vorgelegt haben zu können. Es gab, bei Feststellung der medizinischen Gebotheit, bisher kein Urteil gegen einen Mediziner.
Anmerkung 3: Wer also auch immer letztlich entscheidet, auch wenn Sie und andere es wollen: gegen das Gewissen eines Arztes, medizinische Eingriffe nur bei medizinischer Indikation vorzunehmen, kann niemand etwas tun.
Noch etwas allgemeines: Es gibt Parameter im deutschen Rechtsverständnis, die das Recht auf körperliche Unversertheit eines jeden/ einer jeden enden lassen. Religionen gehören nicht (mehr) dazu. Und das hat gute Gründe. Gewöhnen Sie sich lieber schnell daran. Am Besten noch vor dem Tag, an dem Sie jemand mit gezücktem Schwert zwänge zu konvertieren wie es in einen Religionsschriften als legitimes Mittel benannt wird.
Erwiderung
Zuerst verneinen Sie meine Aussagem dann stimmen Sie indirekt doch zu, indem Sie aufzeigen, wer über einen Fall zu entscheiden hat und dass der Eingriff frein von Strafbewehrtheit vorgenommen werden darf. Das heißt doch, dass es andersrum nicht der Fall ist. Und der Mediziner sich absichern muss.
zu Anmerkung 1: Was ist dann aber in Fällen, in denen es nicht um das Überleben des Patienten geht?
zu Anmerkung 2: Selbstverständlich holen die Richter vorher ein medizinisches Gutachten ein. Das ist nur vernünftig, sind die juristischen Profis nur medizinische Laien. Mich wundert jetzt weniger, dass es hier kein Urteil zu Stande kam lt Ihrer Aussage.
Anmerkung 3: WO bitte haben Sie gelesen, dass ich das will?
Da das Tragen eines Schwertes in Deutschland grundsätzlich ohne Sondergenehmigung nicht erlaubt ist, habe ich da weniger Sorge. Und selbst wenn, dürfen Sie nicht vergessen, dass ich dann als unaufgekärter fremdbestimmter Christ als Märtyrer sterben werden. Nicht der schlechteste Tod.
Dennoch bleibt meine Frage im Raum stehen. Denn Sie haben zwar gezeigt, wer wann wie entscheiden darf, aber nicht auf welcher Grundlage. Gerichte müssen sich auf die Aussagen von Ärzten verlassen. Und die sind sich beileibe nicht immer einig. Und hier sind wir beim eigentlichen Problem angekommen.
Der Artz, dem noch eine Blinddarm-OP zum Facharzt fehlt auf der einen Seite, die Eltern in religiöser Verblendung auf der anderen Seite.
Wer handelt hier nun zum Wohl des Kindes?
Und wann beginnt das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Warum darf das Recht des ungeborenen Kindes auf körperliche Unversehrtheit auf eklatante Weise durch das Selbstbestimmungsrecht des Wirtskörpers eingeschränkt werden?
Unser Rechtssystem kennt viele verschieden Grade der Schwere einer Schuld. Aber hier wird im Basta-Stil Recht gesprochen.
Recht ist eben nicht Recht.
@Christoph R. am/um 9. Juli 2012 - 15:42
"...,, dass ich dann als unaufgekärter fremdbestimmter Christ als Märtyrer sterben werden. "
Machen Sie sich bitte nicht lächerlich und bleiben Sie stattdessen ehrlich. Denn das würden Sie nicht. Sie würden um Gnade flehend konvertieren. Das ist nur zu menschlich und ich kritisiere das auch nicht.
"...Und die sind sich beileibe nicht immer einig. "
Natürlich nicht. Und jetzt ist es sogar noch so in Deutschland, dass sich Recht entwickelt.
"...Der Artz, dem noch eine Blinddarm-OP zum Facharzt fehlt auf der einen Seite, die Eltern in religiöser Verblendung auf der anderen Seite."
Unnötige Operationen durchzuziehen gilt unter der Ärzteschaft genauso als unethisch, wie lebensnotwendige Operationen nicht durchzuführen bzw. um diese nicht zu kämpfen, weil aus religiösen Gründen Zustimmungen verweigert werden. Da Ärzte Menschen sind, sind sie fehlbar, d.h der eine verfolgt diese skizzierten Grundsätze intensiver, der andere nicht. Aber diese im Grundsatz nuneinmal vorhandene Fehlbarkeit ist nicht Richtmaß. Im übrigen muss der zuständige Amtsrichter kein medizinisches Gutachten anfordern, um eine zeitlich kritische lebensrettende Operation anzuordnen.
"...Warum darf das Recht des ungeborenen Kindes auf körperliche Unversehrtheit auf eklatante Weise durch das Selbstbestimmungsrecht des Wirtskörpers eingeschränkt werden?"
Weil es Gott höchstselbst so festlegte, in dem er die Frau schuf, so wie er sie schuf. Also macht er das auch mit den Frauen aus. Sie braucht dazu niemand. Ihre Meinung dazu folglich vollkommen irrelevant ist.
Beschneidungsverbot wirklos wie Rauchverbot
Wie will man den hier lebenden Moslems verbieten ihre Kinder zu beschneiden, wenn es noch nicht einmal gelingt,ihnen das Rauchen in Gaststaetten abzugewoehnen : In Bayern erfreuen sich die zweifelhaften Shisha-Stuben -trotz des dort geltenden absoluten Rauchverbotes - eines ungehemmten Zulaufs.
Bedenklich...
Mir scheint, das jegliches gesunde Maß an Unterscheidungsfähigkeit und Urteilsfähigkeit mehr und mehr in unserem Land verloren gehen. Schlagwörter wie Menschenrecht, körperliche unversehrtheit usw. machen wohl vor nichts und niemanden und halt.
Wie sehr sind wir auf diese bedacht, geben aber unsere Kinder moralischen Verfall und einer so dermasen sexuellen zügellosigkeit, respektlosigkeit, böse Redensart, den Eltern ungehorsam usw.. preis und scheinen nicht zu bedenken das dieser Schaden bei weitem größer und schwerer wiegen wird, persöhnlich wie auch geistig. Wir gehen Interesanten Zeiten entgegen...
@T.W.
Ich habe selten ein solch dekadentes Statement gelesen. Stellen sie sich einfach einmal vor, diese "Schlagwörter" würden vor Ihnen halt machen. Wie fänden Sie das? Aha.
Moralischer Verfall, sexuelle Dekadenz wird nicht mit der Beschneidung aufgehalten. Sie wird durch überzeugende, die Menschenrechte und körperliche Unversertheit repektierende Erziehung positiv beeinflusst.
Aber in der Tat: In Zeiten, in denen "Menchenrechte", "körperliche Unversertheit" zu negativen Schlagwörtern umdefiniert werden, erscheint das Christentum, das Jesus-Wort, auf dem Rückzug. Und Sie sind einer der Steigbügelhalter.
Rituale
Wo ist die Grenze zur Religionsfreiheit? Beschneiden bei Mädchen wird verboten - bei Jungen erlaubt? Wenn eine Religionsgemeinschaft nun das Ritual hat, den rechten Arm und das linke Bein abzutrennen als Zeichen der Zugehörigkeit zu ihrer Gemeinschaft - wird das dann auch noch als Religionsfreiheit ausgelegt? Und wenn es Ritual ist, die Kinder zu verprügeln oder sexuell zu missbrauchen, - wo ist die Grenze?
Grenze
Und wenn aus religiösen Gründen jede Form von medizinischer Behandlung abgelehnt wird.
Kann dann ein Gericht eine (nicht notwenige lebensrettende) Operation gegen die körperliche Unversehrtheit des Kindes anordnen?
jüdische Beschneidung, Urteil, Rituale
Um Himmels Willen! Die " "Beschneidung" "von Mädchen ist eine echte Verstümmlung und auf gar keinen Fall mit der Vorhautbeschneidung der Jungen gleichzusetzen! Bitte, informieren Sie sich über die Realität!
Etwas mehr Information hätte man auch den Richtern gewünscht.
Werden wir zum Land des Halbwissens ?
Quadratzentimeter
Wieviele Quadratzentimeter dürfen's denn sein?
Es geht hier doch um ein Grundsatzurteil zur Unversehrtheit des Kindes!
Pro Religionsfreiheit und Menschenrechte
Kinder zu beschneiden ist unrecht, um des Friedens willen, sollte der Staat Eltern, die das trotzdem veranlassen nicht gleich in den Kerker werfen, aber betroffenen Kindern muss das Recht eingeräumt und sie sollten dazu ermuntert werden, ihre Eltern zu verklagen, sobald sie das 14. Lebensjahr erreicht haben. Die Familie ist kein rechtsfreier Raum. Und ganz wichtig: Religionsfreiheit bedeutet auch, das jeder Mensch sich frei entscheiden darf, ob und wie stark ausgeprägt er/sie einer Religion überhaupt angehören möchte.
Rückkehr zur "guten, alten" katholischen Lehre vor Luther
Oh doch! Er muss es sogar! Dieser Satz zeigt erschreckend deutlich was das große Problem an (instutionalisierter) Religion ist:
- bist du nicht für mich, bist du wider mich //
- hol sie dir, so lange sie noch klein sind, da können sie sich nicht wehren!
Da fragt man sich dann schon, was von der Lehre Christi übrig geblieben ist. Auch stellt das mMn. die Reformation in Frage!
Nach diesem Satz:
hätte Luther in den Kerker geschmissen und mit aller Härte bestraft werden müssen. Was konnte er sich auch anmaßen, die bestehenden Regeln der Religionsgemeinscht in Frage zu stellen. Häretiker, er!
*kopfschüttelnd*
Standpunkt
Alles ist eine Frage des Standpunkts, denn daraus begründen wir unsere Perspektive.
Ob eine Beschneidung sinnvoll ist, steht hier nicht zur Debatte und tangiert auch das Kölner Urteil nicht.
Hier prallen religöses Denken und Werte der säkularen Welt aufeinander. Das ist so, und das ist nicht nur gut, sondern unvermeidlich.
Weshalb nun deutsche Richter sich nicht zu diesem Thema auf der Grundlage unserer Rechtstaatlichkeit äußern dürfen, empfinde ich als skandalöser als die Sache selbst.
Wir haben für die Austarierung unserer Rechtsprechung einen Instanzenweg, den jeder beschreiten kann, soll und muss, wenn er mit der Urteilsfindung nicht einverstanden ist. Soviel ich weiß, kam das Amtsgericht ja zu einer gegenteiligen Auffassung. Sehr differenziert begründet das Landgericht, warum es weiterhin den Arzt freispricht, den Eingriff aus religiösen Gründen aber als Straftatbestand ansieht.
Ich gehe davon aus, dass die Kammer sehr wohl mit derartigen Reaktionen gerechnet hat. Gott sei Dank hat sie sich in ihrer Urteilsfindung nicht von ihrer in sich schlüssigen Meinungsbildung abbringen lassen.
Die Auswirkungen sind immens, ganz richtig. Sie geht hin bis zur Frage, ob Eltern von ihren Kindern für ihre Entscheidungen verklagt werden können - und dazu gehört nur oberflächlich gesehen die körperliche Unversehrtheit. Ich habe das als Problem definiert und nicht als Meinung.
Ich bin daher sehr gespannt, wie die weiteren Instanzen urteilen - und sie werden und sollen auch angerufen werden.
Es wundert mich allerdings, warum nur sehr selten deutsche Zeitgenossen die viel gewaltigere und m. E. zweifelhafte Rechtsbegründung der Abtreibung in Deutschland angreift ...
Ein aufschlußreicher Satz
Fürwahr sehr aufschlußreich:
Ich muß Ihnen für diesen Satz danken, Herr Pastor. Erinnert er mich doch in sehr deutlicher Weise daran, warum ich jeglicher Art von religiöser _Institution_ ablehnend gegenüber stehe. Sie sagen in selten deutlicher Art, sicherlich ohne es zu wollen, wie es um das Verständnis der Kirchen bezüglich der Religionsfreiheit bestellt ist und worum es in dieser Diskussion wahrhaftig geht: um die Einschränkung der - in diesem Fall negativen - Religionsfreiheit des Individuums. Sie begreifen Religionsfreiheit nicht als individuelle Freiheit, sondern als Bestimmungsrecht der religiösen Institutionen über den Einzelnen. Sie wollen die Kinder nicht in Ihren Werten erziehen, sondern ihnen einen möglichst unauslöschlichen Stempel aufdrücken, um sie an sich zu binden.
Nochmals herzlichen Dank.
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