Kardinal Meisner: Beschneidungsurteil Eingriff in die Religionsfreiheit
Der Kölner Kardinal Joachim Meisner hat das Urteil des Landgerichts Köln zur Strafbarkeit von Beschneidungen als "Eingriff in die Religionsfreiheit" bezeichnet. "Das Urteil konstruiert eine Schutzpflicht des Staates gegenüber einer Elternentscheidung", erklärte Meisner nach Angaben des Bistums vom Freitag. Diese Entscheidung sei für jüdische Eltern eine biblisch begründete Elternpflicht und gründe für muslimische Eltern in einer verpflichtenden religiösen Tradition.
Tendenzen, die Religionsfreiheit und damit das religiöse Erziehungsrecht von Eltern in Deutschland einzuschränken, sei entschieden entgegenzutreten, forderte der Kölner Erzbischof. Das Landgericht Köln hatte die Beschneidung eines minderjährigen Jungen aus religiösen Gründen als Körperverletzung bewertet. Juden und Muslime, bei denen die Beschneidung von Jungen zur religiösen Praxis gehört, reagierten bestürzt auf das Urteil, Kritik äußerten auch Vertreter der evangelischen Kirche.


Kommentare
Eigenartig
Ich finde es ziemlich eigenartig, dass da ein Gott (angeblich) vor ca. 3000 Jahren von seinen Anhängern verlangt hat, ihre männlichen Säuglinge zu beschneiden. (Ja, ich weiß, die Wege des Herrn sind unergründlich.) Immerhin hat Paulus diesen Unfug nicht mitgemacht.
(Anmerkung der Redaktion: Ein weiterer Satz in diesem Kommentar wurde von uns gelöscht, da er sich auf die "Beschneidung" - besser: "Genitalverstümmelung" - von Mädchen bezog. Dieses Thema gehört nicht in den aktuellen Zusammenhang und ist nicht für polemische Anmerkungen geeignet.)
Was ist mit der Scharia?
Ich trete entschieden dafür ein, dass in Deutschland das deutsche Recht gilt und nicht die Scharia. Wenn sich dadurch einige Menschen in ihrer Religionsfreiheit eingeschränkt fühlen, halte ich das für unvermeidlich. Würde Kardinal Meisner einer solchen Einschränkung der Religionsfreiheit auch entschieden entgegentreten?
Jetzt müsste "man" eigentlich
Jetzt müsste "man" eigentlich nur noch wissen was die Sharia mit der Beschneidung zu tun haben sollte. Herr Kardinal Meisner ist seines Zeichens jedenfalls ein strikter Verteidiger des Glaubens, der Vernunft und der Liebe - und also auch ein Verteidiger aller natürlichen Menschenrechte die von Beginn der Schöpfung an bereits angelegt waren und deren Anerkenntnis in allen Menschen zur Entfaltung kommen will. Wo sie zur Entfaltung kämen - inDetuschknd wohl ein eher seltenerer Fall - bräuchten wir nämlich gar keine Gesetze sondern würden einfach 'ohne Grund' vernünftig handeln statt alles in einen bunten Fleckerlteppich aus mehr oder weniger vernünftigen und vernunftlosen, mehr oder weniger liebevollen und lieblosen Haltungen in Gesetzestexte zu verbuchstabeln.
http://youtu.be/CfZ122J2GCA
Religion und Recht
Religionsfreiheit steht nicht losgelöst über allem. Wenn unter Berufung auf Religionsfreiheit in die Grund- und Menschenrechte anderer eingegriffen wird, können der Religionsfreiheit Grenzen gesetzt werden. Insofern kann ich der generalisierenden Aussage Meisners nicht folgen.
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