Juden und Muslime fordern Korrektur des Beschneidungsurteils

Nach dem Kölner Beschneidungsurteil fordern Vertreter von Juden und Muslimen in Deutschland eine Korrektur der Gerichtsentscheidung. "Die Beschneidung ist für den jüdischen Glauben absolut elementar und nicht verhandelbar", sagte der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Dieter Graumann, dem Münchner Nachrichtenmagazin "Focus". Der integrationspolitische Sprecher der FDP, Serkan Tören, erklärte, er strebe eine gesetzliche Neuregelung zu Beschneidungen an.
01.07.2012 | epd

Das Landgericht Köln hatte am Dienstag die Beschneidung eines minderjährigen Jungen aus religiösen Gründen als Körperverletzung bewertet. Wenn sich diese Rechtssprechung durchsetzen würde, "dann wäre Deutschland das einzige Land der Welt, in dem Beschneidung verboten wäre", sagte Graumann. Eine spätere Beschneidung von jüdischen Jungen schloss Graumann aus. "Da müsste man schon mit dem lieben Gott verhandeln", sagte er der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung". Die jüdische Religion sieht vor, dass Jungen acht Tage nach der Geburt beschnitten werden. Das Landgericht argumentierte, dass das Erziehungsrecht der Eltern nicht beeinträchtigt werde, wenn sie abwarten müssten, bis ihr Kind selbst eine Entscheidung zur Beschneidung treffen könne.

Sollte das Kölner Urteil Schule machen, wäre jüdisches Leben in Deutschland praktisch nicht mehr möglich und offenbar auch nicht erwünscht, sagte Graumann der Sonntagszeitung weiter. Er könne sich aber nicht vorstellen, dass es sich in Deutschland durchsetze, "das Judentum gefühllos in die Illegalität zu drängen". Der FDP-Politiker Tören sagte der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Samstag), er setze sich für ein Gesetz ein, das die weltweit etablierte Praxis der Bescheidung auch in Deutschland legalisiere. Die Ungewissheit, vor der Tausende muslimische und jüdische Familien stünden, sei nicht hinzunehmen: "Sollte die Beschneidung aus religiösen Gründen in Deutschland verboten sein, kann sich das Land jede weitere Integrationspolitik sparen".

Gang zum Bundesverfassungsgericht?

Der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime in Deutschland, Aiman Mazyek, sagte dem "Focus", seine Organisation prüfe gerade, "einen Präzedenzfall zu schaffen", um die Frage der rituellen Beschneidung über den Instanzenweg vor das Bundesverfassungsgericht zu bringen. Unterstützung erhielten die Religionsvertreter vom Berliner evangelischen Bischof Markus Dröge und dem Präsidenten der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, Reinhold Robbe (SPD). "Wenn dieses Urteil Bestand hat, dann haben wir wirklich ein Problem", sagte Robbe. "Dies würde einen massiven Eingriff in die Religionsfreiheit bedeuten."

Dröge kritisierte die Entscheidung als "kulturelles Armutszeugnis". "Es ist eine Missachtung kultureller Identität und Tradition und sowohl medizinisch als auch religiös und juristisch abwegig", sagte er dem Evangelischen Pressedienst (epd). Das Kölner Urteil werde juristisch auf Dauer nicht haltbar sein, denn das Recht der Eltern, religiöse Identität weiter zugeben, müsse ganz anders gewertet werden.

Mehrheit der Deutschen begrüßt Urteil

Auch der Moralphilosoph Robert Spaemann plädierte dafür, die Grundrechte sorgsam abzuwägen. Wer einen jahrtausendealten Ritus abschaffen wolle, "der hat die Begründungspflicht", sagte Spaemann. Im Gegensatz zur Genitalverstümmlung bei Mädchen sei die rituelle Beschneidung von Jungen als Körperverletzung nicht "gravierend". Die Abwägung der Grundrechte könne deshalb "nur zu Gunsten der bisherigen Beschneidungspraxis ausgehen", so Spaemann.

Laut einer repräsentativen Umfrage hält eine deutliche Mehrheit der Deutschen (56 Prozent) das Urteil für richtig. 35 Prozent halten es für nicht richtig, zehn Prozent haben sich dazu bislang keine Meinung gebildet, wie "Focus" berichtete. Das Meinungsforschungsinstitut TNS Emnid hatte im Auftrag des Blattes Ende Juni 1.000 Personen befragt.

Kommentare

Ob demnächst auch das Ohrlochstechen für Kleinkinder per Gerichtsurteil reglementiert wird?
Müssen Knaben erst erwachsen werden bis eine Phimose operativ behandelt werden darf?
Keiner weiß, was solch ein idiotisches Urteil noch auslösen wird, unabhängig vom Recht auf Religionsfreiheit.

Es ist erschreckend, wie uninformiert die deutsche Bevölkerung ist.

Uninformiert über die Beschneidung bei Jungen und Männern: Ein wenig schwieriger als Ohrstechen ist es schon, aber vom Grundsatz her auch nicht viel schwieriger. In den USA allein ist ein Großteil der christlichen Männer allein aus hygienischen Gründen beschnitten und bringt den betroffenen Männern im Bereich der Körperhygiene nur Vorteile.

Mit der zu recht kritisierten Klitorisbeschneidung hat es gar nichts zu tun.

Uninformiertheit im Bereich der Religion, des Judentums und des Islams über die Wertigkeit der Beschneidung.

Und beides zusammen für zu einer fast nicht erträglichen Arroganz gegenüber Menschen anderen Glaubens.

Da wird ein Popanz draus gemacht, als gäbe es nicht wichtigere Probleme. Etwa die Frage nach der Gewalt in der Erziehung, die Frage nach der Rückführung von Kindern zu ihren leiblichen Eltern nach einer Inobhutnahme, ohne dass diese Kinder gesichert die Hilfen bekommen, die sie zu einer Chancengleichheit mit anderen Kindern und Jugendlichen benötigen würden. Mir würde viel einfallen, was wichtiger wäre als dieses Gerichtsurteil und die entsprechende Mehrheitsmeinung dazu, die Deutschland zudem weltweit hinterweltlerisch aussehen lassen.

Soviel zur "Integration". So wird sie von Muslimen verstanden: Nicht sie sind es, die sich zu unserem Grundgesetz zu bekennen haben, damit zu unserer Rechtsordnung, folglich auch die höchstrichterlichen Urteile im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland zu respektieren haben, sondern unsere Gesellschaft, die gewählten Abgeordneten und die Regierung haben für die Islamisierung, d.h. die Anpassung unserer Gesellschaft an die islamische "Kultur" zu sorgen.

Kann man offener und dreister demonstrieren, dass man vor den Urteilen unserer Justiz keinen Respekt hat und damit unsere Rechtsordnung nicht anerkennt? Der Bundestag soll die höchstrichterliche Rechtsprechung aushebeln, indem er einfach „beschließt“, dass das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit nach Artikel 2, Satz 2 GG, „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“, beschnitten wird, und damit für hier geborene Kinder islamischer Eltern nicht gilt.

Der Islam akzeptiert keine Trennung von Staat und Religion, für ihn sind Staat und Religion eins, weshalb er nur das islamische Recht, die Scharia akzeptiert. Das ist der Grund dafür, dass in England bereits seit mehreren Jahren 85 Schariagerichte betrieben werden, die nachträglich von der Englischen Regierung anerkannt wurden. Auch bei uns werden in der muslimischen Parallelgesellschaft längst Schariagerichte betrieben, in denen sowohl Zivil- wie auch Strafprozesse stattfinden. Damit wird bereits unsere Rechtsprechung ausgehebelt. Nachzulesen im Buch von Dr. Joachim Wagner: "Richter ohne Gesetz. Islamische Paralleljustiz gefährdet unseren Rechtsstaat".

Man kann nur hoffen, dass die gewählten Repräsentanten unseres Rechtsstaates den islamischen Verbänden gegenüber unmissverständlich deutlich machen, dass hier unsere Rechtsordnung gilt. Wenn Muslime die nicht anerkennen wollen, also nicht bereit sind, sich hier zu integrieren, dann haben sie das grundgesetzlich verbürgte Recht, unser Land verlassen zu dürfen, und sich in einem islamischen Schariastaat anzusiedeln.
Ich fürchte aber, die Repräsentanten unseres Rechtsstaates, werden wieder mal einknicken, für Muslime ein Sonderrecht beschließen, getreu nach dem von Henryk M. Broder kreierten ironischen Motto: Hurra, wir kapitulieren.

für Ihren Beitrag. Dem ist nichts hinzuzufügen, ausser, dass Sie vergessen haben, zu erwähnen, dass auch Vertreter des Juden- oder Christentums unseren Rechtsstaat permanent mit Füssen treten, beispielsweise in bezug auf die Gleichbehandlung der Geschlechter oder die Meinungsfreiheit.

GRUND-und MENSCHENRECHTE statt scharia wrote:
Ich fürchte aber, die Repräsentanten unseres Rechtsstaates, werden wieder mal einknicken, für Muslime ein Sonderrecht beschließen, getreu nach dem von Henryk M. Broder kreierten ironischen Motto: Hurra, wir kapitulieren.

Ich teile Ihre Befürchtung - m. M. nach sucht man nur noch nach einer fadenscheinigen Begründung für das Sonderrecht.

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