Eine "Beschneidung" von Mädchen ist eine Verstümmelung

Weibliche Beschneidung

Foto: laif/Andrea Kuenzig

Mädchen in Kenia, acht Stunden nach ihrer Genitalverstümmelung.

Ist die "Beschneidung" bei Jungen und Mädchen dasselbe? Das Kölner Landgericht hat in der vergangenen Woche die Beschneidung eines muslimischen Jungen als Körperverletzung gewertet. Das Recht der Eltern auf religiöse Erziehung ihres Kindes tritt hinter dem Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit zurück. In der öffentlichen Diskussion um dieses Urteil wird immer wieder auch die "Beschneidung" von Mädchen erwähnt. Beides ist eine Körperverletzung an den Genitalien - doch damit hört die Vergleichbarkeit schon auf.
05.07.2012 | von Anne Kampf | evangelisch.de

Schon die Bezeichnungen machen deutlich, dass es einen Unterschied gibt: Während für die Entfernung der Vorhaut bei Männern der Begriff "Beschneidung" (medizinisch: "Zirkumzision") allgemein als angemessen gilt, hat sich für das, was Frauen vorwiegend in Afrika angetan wird, die Bezeichnung "female genital mutilation" (FGM), auf deutsch "Weibliche Genitalverstümmelung" (WGV) durchgesetzt. Auch der Arzt Dr. Christoph Zerm hält diese Ausdrucksweise für zutreffend. Für die AG FIDE (Frauengesundheit in der Entwicklungszusammenarbeit) hat Zerm detailliert beschrieben, was bei der Beschneidung von Männern und Frauen jeweils geschieht.

Bei Männern wird die zurückschiebbare Hautfalte vom Penis abgetrennt, so dass die Eichel unbedeckt bleibt. Bei Frauen werden vier Formen der Verstümmelung unterschieden: Typ I bedeutet die Entfernung der Klitoris und/oder der Klitorisvorhaut. Bei Typ II werden zusätzlich die Schamlippen (zumindest die inneren) abgetrennt, bei Typ III, der schlimmsten Form ("Infibulation" genannt), werden die Schamlippen zusammengenäht und die Vagina fast verschlossen. Typ IV fasst alle weiteren Formen zusammen.

Der medizinische Vergleich

Dr. Christoph Zerm stellt einen entwicklungsgeschichtlichen Vergleich an und kommt zu dem Schluss: "FGM Typ I würde beim Mann die gänzliche oder teilweise Entfernung des Penis bedeuten", FGM Typ II darüber hinaus "auch noch die Entfernung des Hodensacks". Bei Typ III ist kein Vergleich mehr möglich. Fazit: Allenfalls die Entfernung eines kleinen Hautstückchens an der Klitoris wäre das Pendant zur männlichen Beschneidung.

Nicht selten sterben Mädchen an den Folgen des Eingriffs, weil kein steriles Operationsbesteck verwendet wird. Zusätzlich zu den erheblichen psychischen Folgen des Traumas wird die Sexualität der betroffenen Frauen erheblich eingeschränkt, sie leiden zum Teil dauerhaft unter Schmerzen, enormen Menstruationsbeschwerden und schweren Komplikationen bei Entbindungen. Auch Jungen können ihre Beschneidung als traumatisch erleben – doch die gesundheitlichen Folgen sind nicht annähernd so gravierend wie bei Mädchen. Gleichwohl machen Beschneidungsgegner auf Grausamkeiten und mögliche Folgen der Beschneidung bei Jungen aufmerksam.

Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation sind weltweit bis zu 140 Millionen Frauen an ihren Genitalien verstümmelt, vorwiegend in afrikanischen Ländern südlich der Sahara, aber auch in einigen arabischen Ländern. Die Beschneidung bei Männern ist in Israel, in muslimischen Ländern Afrikas, des Nahen Ostens und Südostasiens, in Südkorea und in den USA und Kanada verbreitet.

Was sagt der Islam?

Für die Beschneidung der beiden Geschlechter gibt es völlig unterschiedliche Motive. Juden und Muslime praktizieren die Beschneidung bei Männern aus religiösen Gründen. Die Praktik geht auf das 1. Buch Mose, Kapitel 17 im Alten Testament zurück, wo die Beschneidung als sichtbares Zeichen der Zugehörigkeit zum jüdischen Volk eingeführt wird. Auch für Muslime ist die Beschneidung ein Zeichen der Zugehörigkeit. Der Brauch wird in der islamischen Überlieferung, aber nicht explizit im Koran erwähnt.

Auch die Genitalverstümmelung bei Mädchen wird "oft als religiös verstanden, das ist das Problem", sagt Sabine Frankenberger, Ethnologin und Gründungsmitglied des Vereins INTACT. Es gibt dafür allerdings nur eine sehr schwache Grundlage. Die weibliche Beschneidung wird in einer Prophetenüberlieferung erwähnt, die eher zurückhaltend klingt ("Nimm ein wenig weg, aber zerstöre es nicht") und die unter islamischen Gelehrten unterschiedlich bewertet wird.

Im Jahr 2006 geschah eine kleine Sensation im Kampf gegen die weibliche Genitalverstümmelung: Auf Einladung von Rüdiger Nehbergs Menschenrechtsorganisation Target trafen sich islamische Gelehrte und Mediziner in Kairo zu einer Konferenz. In ihrer Abschlusserklärung erklärten sie: "Weibliche Genitalbeschneidung ist eine ererbte Unsitte [...] ohne textliche Grundlage im Koran, respektive einer authentischen Überlieferung des Propheten." Sie füge "der Frau physische und psychische Schäden zu" und müsse daher unterbunden werden.

"Mädchen werden in ihren Rechten beschnitten"

Keine Religion fordere explizit die weibliche Genitalverstümmelung, sagt Anja Stuckert, Gender-Referentin der Organisation Plan Deutschland. Religion werde manchmal nachträglich als Begründung angeführt, um die Verstümmelung der Mädchen zu legitimieren. Tatsächlich seien die Motive sehr komplex und regional unterschiedlich. Für den Brauch werden zum Beispiel ästhetische und hygienische Gründe vorgebracht. "Insgesamt beruht die Tradition der weiblichen Genitalverstümmelung auf der Vorstellung, dass Frauen weniger wert seien", ist Anja Stuckert überzeugt. "Es führt bei Mädchen dazu, dass sie in ihren Rechten beschnitten werden."

Der Verein INTACT nennt auf seiner Homepage die Tradition als stärkstes Motiv für die Genitalverstümmelung: "Mädchen müssen beschnitten werden, damit ein Mann sie heiratet. Nur durch eine Ehe kann die Frau ihre Existenz sichern. Somit beugt sie sich dem sozialen Druck. Die Beschneidung, insbesondere die Infibulation, soll garantieren, dass die Frau vor der Ehe Jungfrau und in der Ehe treu bleibt." Die Frauen selbst stellen den Brauch in der Regel nicht in Frage.

Schwere Körperverletzung - oder schlimmer?

Die weibliche Genitalverstümmelung wird international als Menschenrechtsverletzung anerkannt. Laut Amnesty International verletzt sie Gesundheits-, Frauen- und Kinderrechte, der Brauch müsse als grausam, sogar als Folter, als unmenschlich und entwürdigend bezeichnet werden. In zahlreichen internationalen Abkommen wird diese Einordnung übernommen.

Dass die Verstümmelung in etlichen afrikanischen Ländern bereits - zum Teil seit Jahrzehnten - verboten ist, ändert nichts daran, dass sie immer noch ausgeübt wird. Jahrtausende alte Bräuche lassen sich nicht kurzfristig durch Gesetze eindämmen.

Autor

Anne Kampf

Anne Kampf

ist Theologin und Redakteurin bei evangelisch.de.
 

In einigen europäischen Ländern ist die weibliche Genitalverstümmelung ein eigener Straftatbestand. In Deutschland liegt dem Bundestag ein entsprechender Gesetzentwurf von den Grünen vor, über den noch nicht entschieden wurde. Hierzulande würde eine Genitalverstümmelung als gefährliche oder schwere Körperverletzung und auch als Misshandlung Schutzbefohlener geahndet werden – bisher ist allerdings in Deutschland noch kein Fall verhandelt worden.

Ein fiktives deutsches Gerichtsurteil

Nach Einschätzung der "Task Force weibliche Genitalverstümmelung" sind auch in Deutschland lebende Mädchen mit afrikanischem Migrationshintergrund von der Beschneidung bedroht. Um sie zu schützen, fordert die Task Force eine Meldepflicht, eine Untersuchungspflicht, um die Unversehrtheit der Genitalien zu überprüfen, und familienrechtliche Maßnahmen - um zu verhindern, dass die Mädchen in das Heimatland ihrer Eltern reisen.

Der fiktive Vergleichsfall zum Kölner Urteil könnte ungefähr so lauten: Ein Arzt würde angeklagt, weil er ein aus Afrika stammendes Mädchen auf Wunsch von dessen muslimischen Eltern in Deutschland an ihren Genitalien "beschnitten" hätte. Vor Gericht müsste nun geklärt werden, ob das Recht auf körperliche Unversehrtheit höher wiegt als das Recht der Eltern auf religiöse Erziehung. Der Fall klingt beinahe absurd. Selbstverständlich würde der Arzt verurteilt, den Eltern entzöge man das Sorgerecht, und das Mädchen würde medizinisch und wegen des erlittenen Traumas auch psychologisch behandelt.

Kommentare

>Das Recht der Eltern auf religiöse Erziehung ihres Kindes tritt hinter dem Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit zurück.

Dass dies so auch sein muss und richtig ist, sollte auch Religiösen einleuchten.

>In der öffentlichen Diskussion um dieses Urteil wird immer wieder auch die "Beschneidung" von Mädchen erwähnt. Beides ist eine Körperverletzung an den Genitalien - doch damit hört die Vergleichbarkeit schon auf.

Genau weil beides Körperverletzung darstellt, hat beides zu unterbleiben. Egal, was in alten Büchern wie Koran oder Bibel darüber steht (oder ob es nun aus religiösen oder nur traditionellen Gründen gemacht wird).

Auch der obige Artikel zur Mädchenbeschneidung ,in Beziehung gesetzt zur in Rede stehenden Jungenschneidung , führt mal wieder(oder soll er das?) in die Irre!
Die heute in Deutschland in Rede stehende und in Deutschland noch praktizierte Jungenbeschneidung kann nicht verglichen werden mit der in Afrika noch gelegentlich üblichen Mädchenbeschneidung ff.! Der Vergleich in diesem Artikel hat auch NICHTS mit deutschem Recht zu tun!

Es geht IN DEUTSCHLAND darum, den Jungs in den Religionsgemeinschaften in Deutschland die gleiche KINDGERECHTE, GEWALTLOSE,UNBLUTIGE und SANFTE
Aufnahmezeremonie zu gewähren unter Verzicht auf Körperverletzung und Beschränkung des Rechtes der Jungen auf Gleichbehandlung der Geschlechter wie sie bei Mädchen in Deutschland ( nochmal: bei Mädchen IN Deutschland) in den beiden Religionsgemeinschaften BEREITS üblich ist!! Sanft, Gewaltfrei, unblutig - wie bei einem Kindergeburtstag werden die Mädchen in Deutschland in die religionsgemeinschaften aufgenommen. WESHALB soll das denn bei Jungen nicht genauso funktionieren ,nicht genau die gleiche Aufnahmezermonie verwendet werden?

Die ständigen Hinweise auf die (ja unstrittigen) schweren Körperverletzungen bei Mädchen in Afrika LÖSEN DOCH DAS DEUTSCHE RECHTSPROBLEM NICHT(relativieren auch nicht die geringeren Körperverletzungen bei Jungs. Körperverletzung ist Körperverletzung,die Graduierung legt die Höhe etwaiger Strafen fest, relativiert aber nicht die Wirkung auf das Opfer!) , sie lenken höchstens von einer Lösungsfindung und einem JA MÖGLICHEM Kompromiss(die gewaltfreie Aufnahmezeremonie für Kinder gibt es bereits, für Mädchen,sie muß NUR auf die Jungs ausgedehnt werden!Das ist der Kompromiss!) ab. Sollen sie ablenken ,um einen Kompromiss zu verhindern?

nach bewusster Stimmungsmache, wenn die beiden Dinge miteinander verglichen und manipulativ gleichgesetzt werden. Warum aber Stimmungsmache, wenn das Gewissen von Köln doch so rein ist? Weil es das eben nicht ist und es den Verteidigern dieses vor allem die jüdische Religion erheblich beschädigenden Urteils auch voll bewusst ist. Sie möchten nun ablenken. Da gibt es einen alten Witz: (Der Witz war weder witzig noch sachgerecht und wurde deshalb von der Redaktion gelöscht.)

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