Merkel: Jüdisches Leben in Deutschland soll möglich bleiben

Jüdische Beschneidung

Foto: AFP/Getty Images/Menahem Kanaha

Rabbi Mordechai Eliyahu bei einer Beschneidungszeremonie vor der Knesset im Jahr 2004.

Im Streit um die religiöse Beschneidung in Deutschland sucht die Bundesregierung weiter nach einer Lösung. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) setzte sich einem Zeitungsbericht zufolge mit Nachdruck für ein Recht auf Beschneidung ein.
16.07.2012 | epd

Sie wolle nicht, dass Deutschland das einzige Land auf der Welt sei, in dem Juden ihre Riten nicht ausüben könnten, sagte Merkel am Montag im CDU-Bundesvorstand laut Informationen der "Financial Times Deutschland". Regierungssprecher Steffen Seibert betonte erneut, die Bundesregierung arbeite nach dem umstrittenen Urteil des Landgerichtes Köln auf eine zügige Lösung hin. In Deutschland sei man seit Jahrhunderten zu dem Schluss gekommen, dass die Beschneidung von Jungen ein akzeptabler Eingriff sei, sagte Seibert. Am Freitag hatte die Bundesregierung angekündigt, eine gesetzliche Regelung zu schaffen, um Rechtsunsicherheit abzubauen und den religiösen Ritus weiter zu ermöglichen.

Eine Sprecherin von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) ergänzte, eine Lösung dürfe nicht auf die lange Bank geschoben werden. Dennoch lasse sich noch kein Zeitplan festlegen. Es gehe um die Abwägung dreier Grundrechte: der körperlichen Unversehrtheit des Kindes, der Elternrechte und der Religionsfreiheit. Zuvor hatte Leutheusser-Schnarrenberger im Bayerischen Rundfunk erklärt, derzeit werde eine gesetzliche Klarstellung im Familienrecht, beim Sorgerecht oder im Patientenrechtegesetz geprüft.

Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) rückte das Kindeswohl in den Mittelpunkt, schloss aber gleichzeitig die Beschneidungen von Jungen, solange der Arzt verantwortungsvoll handelt, nicht aus. Im Rahmen der Beratungen zu einer möglichen Gesetzesänderung werde man sich daher sehr intensiv mit Fragen wie der Betäubung "und weiterer dem Kindeswohl dienender Rahmenbedingungen" befassen müssen, sagte die Ministerin. Zugleich betonte sie, sie könne keiner Regelung zustimmen, die die weibliche Genitalverstümmelung nicht rechtssicher ausschließe.

Kommentare

"Im Streit um die religiöse Beschneidung in Deutschland sucht die Bundesregierung weiter nach einer Lösung."

Vielleicht kann unserer Bundesregierung der Rat von Fachleuten weiterhelfen:

http://www.dgkic.de/index.php/presse/189-pressemitteilung-juli-2012

Glauben Sie wirklich an die Qualität von "Experten"? Hier ist einfach eine konsequente Position zu beziehen. So - oder so!

N. N. wrote:
Glauben Sie wirklich an die Qualität von "Experten"? Hier ist einfach eine konsequente Position zu beziehen. So - oder so!

Natürlich sind nicht alle Experten, die sich so nennen - aber die Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie (DGKCH) halte ich schon für kompedent, so dass man deren Aussagen durchaus beachten kann, um sich eine "konsequente Position" bilden zu können.

Die Pressemitteilung bezieht ich auf die ärztliche Ethik. Es geht hier in dieser Stellungnahme nicht um das Kind, die Eltern oder die Religionsgemeinschaften, sondern um den Operateur.

Die DGKC begrüßt die Entscheidung im Sinne der Rechtssicherheit. Sprich, unter Berufung auf das Urteil des Amtsgericht könnten anderen Gerichte ebenso entscheiden. Müssen Sie aber nicht.

Die Interessensvertretung der Kinderchirurgen begrüßt das Urteil, da nun die Unsicherheit erst mal scheinbar beseitigt ist.

Dies klärt aber nicht die eigentliche Frage, ob das Urteil sauber erarbeitet wurde (siehe Monatsthema) und in wie weit der Gesetzgeber Straffreiheit gewähren kann.

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