"Plötzlich diskutieren wir über Selbstverständlichkeiten"
Wie das Jüdische Krankenhaus in Berlin mit dem Beschneidungsurteil umgeht
Foto: epd-bild/Herby Sachs
Eine traditionelle jüdische Beschneidung in einer Kölner Synagoge. Auch das Jüdische Krankenhaus in Berlin nimmt religiöse Beschneidungen vor - die Mehrheit der Fälle ist aber gesundheitlich begründet.
Regen prasselt gegen die Scheibe der Pförtnerloge im Jüdischen Krankenhaus in Berlin: Ja, man werde gleich abgeholt. Der Eindruck während der Wartezeit in der käfigartigen, mit Metallzäunen begrenzten Schleuse: ein ganz normales Krankenhaus. Zwei junge Mädchen unter einem Schirm laufen kichernd vorbei, ein Farbiger in HipHop-Montur zieht gegen den Regen sein Basecap tiefer ins Gesicht, ein türkischer Vater betritt mit seinem Sohn an der Hand das Gelände und macht dem Pförtner ein Zeichen: man kennt sich. Hier auf der Grenze zwischen Berlin-Mitte und Reinickendorf, ein paar Kilometer nördlich vom hippen Hackeschen Markt, wohnen alle: Alt-Berliner mit und ohne Migrationshintergrund.
Ein paar Minuten später geht es durch den Personaleingang über schmale Treppen in Richtung Gesprächszimmer. Gedämpfte Schritte dringen aus den breiten Krankenhausgängen, hier und da verhallt ein Gesprächsfetzen, der typische Krankenhausgeruch nach Desinfektionsmittel, eine Schwester in weiß auf dem Weg in ein Patientenzimmer. Oberarzt Dr. Martin Müller wartet bereits vor dem Besprechungsraum, guckt freundlich-skeptisch, lächelnd, dennoch distanziert. "Wir haben derzeit so viele Anfragen von der Presse, Sie verstehen", entschuldigt der Pressesprecher die lange Wartezeit und führt uns in sein kleines Büro.
"Ich war einfach überrascht"
Man ist vorsichtig im Umgang mit den Berichterstattern. Das Thema Beschneidung ist längst zum Politikum geworden, und nicht alles, was man liest und hört, ist richtig. "Was haben Sie empfunden, als Sie von dem Kölner Urteil erfuhren, Herr Müller?". Dr. Martin Müller, seit über 30 Jahren Chirurg am Jüdischen Krankenhaus, antwortet vorsichtig und ausweichend. Er will die offizielle Linie des Krankenhauses respektieren und ist besonders behutsam mit Äußerungen, die jüdische Glaubensinhalte betreffen: "Wir können von unseren Ärzten nicht verlangen, sich potentiell strafbar zu machen."
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Seit dem 26. Juni hat das Jüdische Krankenhaus offiziell die religiös motivierte Beschneidung von unter 14-Jährigen eingestellt. "Als ich abends vor dem Fernseher von dem Urteil erfuhr, war ich einfach überrascht. Erst am nächsten Morgen, in der Teambesprechung mit dem ärztlichen Direktor über unsere zukünftige Praxis, ist mir bewusst geworden, welche Auswirkungen der Richterspruch auf unsere Arbeit und das Leben unserer Patienten hat", meint der 56-Jährige.
Seit seiner Gründung vor 256 Jahren versteht sich das Jüdische Krankenhaus als ärztliche Versorgungseinrichtung für Jedermann. Patienten und Ärzte aller Konfessionen sind hier willkommen, und das ist auch im Kiez längst eine Selbstverständlichkeit. Nicht erst seit 1963, als die Trägerschaft der jüdischen Gemeinde das Krankenhaus in eine Stiftung bürgerlichen Rechts überführt hat, sind nur etwa die Hälfte der insgesamt 70 Ärzte jüdischen Glaubens. "Auch bei muslimischen Patienten genießen wir großes Vertrauen", sagt Müller, der selbst praktizierender Protestant ist.
Koschere Mahlzeiten werden den Patienten auf Wunsch von einem jüdischen Restaurant angeliefert, den Gläubigen steht auf dem Gelände eine Synagoge zur Verfügung. Zu den wichtigsten jüdischen Feiertagen werden dezente Feierlichkeiten organisiert, und gläubige Patienten können sich Rat bei einem Rabbiner einholen.
Etwa ein Drittel religiöse Beschneidungen
Natürlich gehören auch Beschneidungen zum Alltag. "Über die Jahre haben wir uns einen guten Ruf auf dem Gebiet der Zirkumzision erarbeitet. Wir erhalten aus ganz Deutschland, teils sogar aus dem Ausland Anfragen für OP-Termine für die Beschneidung", berichtet Oberarzt Müller. "Jüdische Eltern planen die rituelle Beschneidung neugeborener Jungen bereits vor der Geburt, um so die vorgesehene Frist von acht Tagen einhalten zu können."
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Rund 150 Beschneidungen haben Müller und drei seiner Kollegen bisher jährlich vorgenommen, davon etwa ein Drittel aus religiöser Motivation. Bei rituellen Beschneidungen ist auch im Krankenhaus manchmal ein Rabbiner anwesend, der die Zeremonie mit Segenssprüchen und Gebeten, der "Bracha", begleitet. Strenggläubige Juden lassen die Beschneidung allerdings vom Mohel, dem Zeremonienmeister, in der Synagoge vornehmen.
"Unser Krankenhaus bietet eine aus medizinscher Sicht sichere Behandlung an", betont Müller. Die Operation als solche sei ein unkomplizierter ambulanter Eingriff und dauere etwa 15 bis 20 Minuten. Bei Neugeborenen werde eine Lokalanästhesie durch eine Salbe vorgenommen. Nach der Beschneidung (Brit Mila) mithilfe von Klemmen und einem Skalpell oder dem traditionellen "Schlitzblech" aus Israel werde die Wunde mit vier selbstauflösenden Nähten geschlossen. Patienten über fünf Jahren, zum Beispiel erwachsene Konvertiten, erhalten eine Vollnarkose. Nach spätestens zehn Tagen und einigen Kamille-Bädern ist die Verheilung abgeschlossen.
"Die Kinder wirken stolz und zufrieden"
Probleme bei der Operation gibt es laut Oberarzt Müller es so gut wie nie. Gerade im Krankhaus sei die Gefahr von Infektionen, Nachblutungen oder Narbenbildung extrem gering: Wenn die Behandlung fachmännisch vorgenommen werde, bestehe keine Gefahr. Für Patienten, die die Bedeutung der Beschneidung bereits verstehen können, sei der Eingriff ein eher positiv belegtes Erlebnis, ist Müllers Erfahrung: "Gerade Kinder ab dem fünften Lebensjahr wirken nach der Operation stolz und zufrieden. Es ist vergleichbar mit der Firmung: Was zählt, ist nicht das Aschekreuz auf der Stirn, sondern der symbolische Schritt und die Feierlichkeiten."
Autor
Cornelius Wüllenkemper
ist freier Journalist in Berlin.
Den Eltern, die vor dem 26. Juni bereits einen OP-Termin für ihr Kind vereinbart hatten, mussten Müller und seine Kollegen wieder absagen. Zwar habe man Verständnis gezeigt für die Reaktion der Ärzte auf das Kölner Urteil, aber die Enttäuschung über das entgangene religiöse Ritual und das ausgefallene Familienfest sei groß gewesen.
Oberarzt Müller geht allerdings davon aus, dass das Fest nicht für alle Familien ausgefallen ist: "Für die medizinische Sicherheit der Beschneidung außerhalb des Krankenhauses können wir natürlich nicht garantieren. Es ist jedenfalls nicht davon auszugehen, dass Eltern aufgrund des Urteils auf die Beschneidung ihres Kindes verzichten."
Nur Rechtssicherheit kann die Unsicherheit lösen
Im Kollegium des Jüdischen Krankhauses herrscht auch eher Unverständnis über das Urteil aus Köln. Das "Wohl des Kindes" sei ein zu dehnbarer Begriff, um hierauf ein Urteil von solcher Tragweite zu begründen. "Wenn ein Kind starke Segelohren hat, und die Eltern das ohne die Einwilligung des Kindes operativ beheben lassen – wer sagt, dass das zum Wohle des Kindes geschieht?", fragt Müller. Er und seine Kollegen haben sich dennoch an die neue Regelung angepasst, auch wenn weiter rechtliche Unklarheiten bleiben.
Obwohl man in Deutschland ab 14 Jahren uneingeschränkt religiös mündig ist und das Alter nach dem Urteil auch auch für das Krankenhaus die offizielle Beschneidungsgrenze ist, operiert das Kollegium vorerst nur Patienten ab 18 Jahren. "Wir warten auf eine endgültige Entscheidung und gehen bis dahin lieber auf Nummer sicher, bevor wir uns strafbar machen", erklärt der Oberarzt.
Die neue Rechtsprechung habe für eine deutliche Unsicherheit gesorgt, denn immerhin sei dadurch eine Jahrtausende alte Tradition plötzlich als Straftat gewertet worden: "Natürlich kommen da auch Zweifel auf, ob die bisherige Praxis richtig war. Plötzlich diskutieren wir über Dinge, die vorher eine Selbstverständlichkeit waren." Und die Diskussionen werden weitergehen, so lange keine Rechtssicherheit für die Beschneidung geschaffen ist.


Kommentare
Ich verstehe überhaupt nicht
Ich verstehe überhaupt nicht warum dieses Kölner Landgerichsturteil nicht längst einkassiert und für ungültig erklärt worden ist. Es geht einfach nicht an, dass ein Landgericht die demokratische Willensbildung und Struktur der Bundesrepublik unterläuft; noch geht es an, dass dieses mehr als unselige Urteil den Geist des Grundgesetzes verletzt und gegebenfalls sogar schon anfängt ein Widerstandsrecht gegen einen Unterdrückerstaat zu aktivieren.
Dass man jüdische Eltern, die jetzt gerade ein Kind bekommen und es fristgerecht beschneiden lassen wollen - die aber auch auf eine optimale medizinische Ausführung und Betreuung Wert legen - an der ausgestreckten Hand verhungern lässt - das kann es so doch eigentlich gar nicht geben. Nicht einmal fünf Minuten lang dürfte so ein Zustand in Deutschland existieren.
http://youtu.be/MjDTFDZf9nA
Beschneidungsurteil
Ich schliesse mich Ihrer Analyse an, zumindest was die Auswirkungen auf die Rechte der Menschen, das Grundgesetz usw. angeht. Auch, dass jùdische Menschen selbst aufgrund ihrer Ueberzeugung entscheiden muessen. Ich wuerde dem aufgrund dessen, was Gott einst sagte, zustimmen, allerdings betrifft das die Altersgruppe der 8taegigen Babies. Mir ist nicht bekannt, das Gott (Allah) das fuer 8jaehrige Jungen moslimischen Glaubens angeordnet hat. Hier geht es um eine uralte Tradition einer Volksgruppe, die staendig aus persoenlichem Hader wegen der nicht geschehenen rechtlichen Anerkennung der Mutter bzw. des Sohnes nicht erkannt hat, dass der Engel Gottes einen anderen Weg fuer eine sehr grosse Volksgruppe, die sie heute ja sind, vorausgezeichnet hat. Daher kommen auch die staendigen Konflikte.
Warum das Urteil nicht längst kassiert ist
Ganz einfach, Frau Zangaleewa.. die Klage wurde aus den Kreisen der sogenannten Brights eingereicht, aggressiver Atheisten mit allerdings starker politischer Rückendeckung, vor allem aus dem Umfeld der FDP. Im Übrigen bin ich ganz Ihrer Meinung. Gerade die Deutschen sollten an so etwas nicht einmal denken.. aber ich bin sehr gespannt, was die amerikanischen und die israelitischen Rabbinate nun dazu sagen werden... vielleicht veröffentlicht das mal jemand...
Es ist nicht erhebblich was
Es ist nicht erhebblich was irgendwer anderses in der Welt dsazu sagt. Juden kann ich ohnehin nur raten die Ohren möglichst weit auszustellen und die Sitautiosn genauestens zu analydeiren. Auf gar keinen Fall sollten Juden die die Beschneidugn ablehnen ihren eigenen Glaubensbrüdern in den Rücken fallen die die Beschneidugn für erforderlich halten. Wer die vielen Verletzungen der Körperintegrität in Deutschland betrachtet (Vom Komasaufen bis zu Verschandelungoperationen), der muss sich zwangsläufig fragen woher auf einemal die geardezu rührende Besorgnis um das Kindeswohl jüdischer Kinder herkommt. Der Blick aufs Kindeswohl ist in dem Falle nichts anderes als der Versuch Rechte zu entziehen. Ich hoffe die Jungs und Mädels passen gut auf. Deutsche, die kollektiv durchknallen, sind nämlich nur extrem schwer zu ertragen. Ich weiß nicht ob sich jemand von irgendwem zwingen lassen sollte - oder sich gezwungen fühlen sollte - dazu etwas zu sagen. Voeicht ist es besser aus Deutschland abzuhauen oder in den Untergrund zu gehen. Das muss jeder, der sich von "den Deutschen" bedroht fühlt, selbst wissen.
(Ich bin übrigens ein Mann - der Ausdruck 'zaangalewa' kommt aus der Fang-Sprache, einer Bantu-Sprache)
http://youtu.be/aO3PYGXqCUs
Bemerkenswert
Es ist schon bemerkenswert, welche an sich nicht kompatible religiöse Kreise sich auf einmal unisono im Kampf gegen das LAndgerichtsurteil zusammenfinden: Christen beider Konfessionen, Juden und Muslime. Und Atheisten treten angeblich als Auslöser des Konflikts auf - auch eine Glaubensgruppe. Das riecht schon nach Verschwörungstheorie.
Dabei passierte im vorliegenden Fall schlicht nichts anderes, als dass ein angerufenes Gericht das tat, was es tun musste: Nach rechtsstaatlichen Kriterien zu urteilen. Hier kollidieren zwei Grundrechte aufeinander. Das der Religionsfreiheit und das der körperlichen Unversehrtheit.
Wer dem Urteil nicht folgen kann, sollte die weiteren Instanzen anrufen, die in Deutschland zur Verfügung stehen. Und auch wenn Politiker, angeführt von Frau Dr. Merkel, jetzt in vorauseilendem Gehorsam gegenüber der 'oppinion publique', ja der 'opinion publique mondiale' sofortige gesetzliche Regelungen versprechen: Letztlich wird sich mit dieser Frage das Verfassungsgericht beschäftigen müssen.
Es ist nunmal unzutreffen das
Es ist nunmal unzutreffen das "Religionsfreiheit" bedeutet, dass niemand mehr religiös sein darf, oder das "Eltern sein" bedeutet dem Führerstaat Kinder zu schenken. Das müsste eigentlich jedem klar sein ohne das Verfassungsgericht anrufen zu müssen. Ob die den Wagen aus dem Dreck kriegen weiß auch kein Mensch. Erstmal haben jendenfalls A[nti]theisten in Deutschland Fakten geschaffen und die Justiz zu einem Mittel der Gesetzgebung degradiert, was sie aber prinzipiell gar nicht ist. Aber schlagartig hängen sofort Millionen Deutscher am Angelhaken.
Mal eine konkrete Frage: Warum willst Du eigentoich deinen Glauben Juden und Muslimen aufzwingen - oder geht es nur darum Juden und Muslime aus Deutschland rauszuekeln?
http://youtu.be/SRKGeDaN8AE
Sehr verehrte Dame,
"Die restlichen Fehler müssten den Gedankengang trotzdem erkennen lassen."
Das tun sie in der Tat in aller wünschenswerten Klarheit ...
Gruß N. N.
Unverständlich
Das hier an den Tag gelegte Maß an religiöser Verblendung ist schon überraschend. Nur zur Erinnerung: Wir befinden uns nicht in einem Gottesstaat, sondern in einem Rechtsstaat.
Das Recht des einzelnen reicht nur bis zu der Stelle, an der das Recht eines anderen beginnt. Deshalb kann die Religionsfreiheit der Eltern niemals über dem Recht des Kindes auf körperlicher Unversehrtheit und der Religionsfreiheit des Kindes stehen. Dies hat das Gericht völlig richtig erkannt.
Der Kinderschutzbund liegt völlig richtig mit der Auffassung, das ein Gesetz zur Legalisierung religiöser Beschneidung Tür und Tor für traditionelle Kindesmisshandlungen öffnet.
Dieser Artikel ist lesenswert:
www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2012-07/beschneidungen-kinderschu...
Die Frage ist doch eher, warum interessieren sich die Christen so sehr für dieses Urteil? Angst, dass als nächstes die Säuglingstaufe verboten wird?
Anonymous wrote:Das hier an
Klingt eher nach Banalenstaat Atheistien.
Auch das ist banal. Kümmert aber scheinbar auch kaum einen im Falle der Ermordung von Menschen im eigenen Mutterleib.
Der Richter hat gar nichts erkannt. Seit diesem Urteil hat niemand sein Kind nicht beschnitten - lediglich Ärzte sind aussen vor. Wenn er das aber erkannt haben sollte, dann wäre das sogar noch schlimmer.
"Obwohl man in Deutschland ab
"Obwohl man in Deutschland ab 14 Jahren uneingeschränkt religiös mündig ist und das Alter nach dem Urteil auch auch für das Krankenhaus die offizielle Beschneidungsgrenze ist, operiert das Kollegium vorerst nur Patienten ab 18 Jahren."
Das finde ich ist eine vernünftige Entscheidung, denn m.M. nach ist man mit 14 Jahren auch nicht wirklich schon religionsmündig. Ab 14 geht das Suchen und kritische Nachdenken über Religion/ Weltanschauung erst mal los; vorher glaubt ein Kind einfach, was Eltern und soziales Umfeld vermitteln.
Jetzt würde mich aber schon
Jetzt würde mich aber schon auch interessieren warum Du diese Notlösung zur vrehdunfer dass Ärzte straffällig werden für vernünftiger hältst, als die sehr vernünftige Lösung die vor dieser Entkölnung existierte. Und mich würde auch intressieren was Du Dir aus deiner Erfahrung heraus dazu denkst und was Du so denkst weil man eben so denkt wie man denkt, wenn man zu 'seinen Leuten' - manche sagen "peer group" - gehören will. Wärest Du ein beschnittener Jude und wüsstest Du warum Du beschnitten wärest - was würdest Du dann sagen? Dich das Gegenteil, oder? Aber warum sagst Du das Gegenteil nicht nur weil Dir dieses Wissen mangelt? Woher kannst Du wissen, dass deine Annahmen richtig sind und unterdrückende Gesetzeskraft erlangen sollen?
RS Fehler
vrehdunfer = "Verhinderung"
Die restlichen Fehler müssten den Gedankengang trotzdem erkennen lassen
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