Bundestagsfraktionen verständigen sich auf Resolution zur Beschneidung

Bundestagsfraktionen verständigen sich auf Resolution zur Beschneidung
Die Bundestagsfraktionen von Union, FDP, SPD und Grünen haben sich am Mittwoch auf eine Resolution zur Beschneidung von Jungen verständigt. Darin soll die Bundesregierung nach Angaben aus Fraktionskreisen aufgefordert werden, eine gesetzliche Erlaubnis religiös motivierter Beschneidungen zu schaffen. Wie aus dem Text, der dem epd vorliegt, hervorgeht, soll die Regierungskoalition den entsprechenden Gesetzentwurf bereits im Herbst vorlegen. Er soll sicherstellen, "dass eine medizinisch fachgerechte Beschneidung von Jungen ohne unnötige Schmerzen grundsätzlich zusätzlich zulässig ist."

Die Resolution soll an diesem Donnerstag bei einer Sondersitzung des Bundestages zu den Finanzhilfen für Spanien verabschiedet werden. Zuvor wird der Text in den Fraktionssitzungen abgestimmt. In dem Gesetz müssten das Kindeswohl, die körperliche Unversehrtheit, die Religionsfreiheit und das Erziehungsrecht der Eltern berücksichtigt werden, heißt es in dem Entwurf der Resolution. Es wird darin auch betont, dass die Beschneidung der Vorhaut bei Jungen nicht vergleichbar mit der Genitalverstümmelung bei Mädchen sei.

Die kirchenpolitische Sprecherin der SPD, Kerstin Griese, betonte am Mittwoch, dass eine schnelle Regelung wichtig sei, um die Rechtsunsicherheit für jüdische und muslimische Familien zu beenden. Nach ihrer Auffassung solle Beschneidung nur erlaubt werden, "wenn sie von medizinischem Personal im Krankenhaus oder in einer Arztpraxis und unter örtlicher Betäubung ausgeführt wird", sagte sie dem epd.

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Die Initiative für einen fraktionsübergreifenden Antrag stammt von Unions-Fraktionschef Volker Kauder (CDU). FDP, SPD, und Grüne signalisierten Zustimmung. Die Linkspartei lehnt das Vorhaben dagegen ab.

Regierungssprecher Steffen Seibert sagte am Mittwoch erneut, dass die Bundesregierung die Beschneidung minderjähriger Jungen "zügig" regeln will. Ein Urteil des Landgerichts Köln, dass die Beschneidung aus anderen als religiösen Gründen als Körperverletzung gewertet hatte, sorgt derzeit für Unsicherheit bei Juden und Muslimen, bei denen die Beschneidung zur Tradition gehört.

Im Judentum gilt die aus dem biblischen Buch Mose abgeleitete Regel, einen Säugling am achten Tag nach der Geburt zu beschneiden. Das Ritual wird von einem Arzt oder einem dazu ausgebildeten Beschneider (Mohel) vorgenommen.