Urteil: Sterbehilfe-Wunsch hätte geprüft werden müssen

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Deutschland wegen seines Umgangs mit dem Thema Sterbehilfe verurteilt. Die Frage, ob Sterbehilfe erlaubt ist oder nicht, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte den EU-Ländern aber weiter überlassen.
19.07.2012 | epd

Die Straßburger Richter rügten am Donnerstag allerdings nur formale Fehler der deutschen Gerichte - an den restriktiven deutschen Vorschriften zur Sterbehilfe rüttelten sie nicht. Diese heikle Frage müssten die europäischen Länder selbst regeln, unterstrich das Menschenrechtsgericht.

Kläger in dem Fall war ein Mann aus Braunschweig, Ulrich Koch, dessen Frau Bettina 2002 vor dem eigenen Haus schwer verunglückt war. Bei einem Sturz brach sie sich das Genick, war von da an querschnittgelähmt und auf künstliche Beatmung angewiesen. 2004 beantragte sie beim Bundesinstitut für Arzneimittel die Erlaubnis, eine tödliche Dosis Natrium-Pentobarbital zu kaufen. Das Institut verweigerte dies.

Das Paar sah keinen anderen Weg, als in die Schweiz zu reisen, wo sich Bettina Koch 2005 mit Hilfe des Vereins Dignitas das Leben nahm. Der Witwer klagte später vergeblich vor allen deutschen Instanzen einschließlich des Bundesverfassungsgerichts. Schließlich zog er vor das Menschenrechtsgericht: Er sah das Recht seiner Frau auf menschenwürdiges Sterben und sein eigenes Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt.

Der Fall könnte neu aufgerollt werden

Die Straßburger Richter wollten sich allerdings auf inhaltliche Fragen zur Legalität der Sterbehilfe nicht einlassen. Sie verwiesen darauf, dass über die Beihilfe zur Selbsttötung in den europäischen Staaten kein Konsens herrsche. Im Moment erlauben nur vier Länder es den Ärzten, ihren Patienten tödliche Arzneimittel zu verschreiben: die Schweiz, Belgien, die Niederlande und Luxemburg.

Es sei Aufgabe der deutschen Gerichte, Anliegen dieser Art in der Sache gründlich zu prüfen, unterstrich das Menschenrechtsgericht. Es verurteilte Deutschland allerdings dafür, dass genau dies nicht geschehen sei. Die Verfahrensrechte Kochs aus der Europäischen Menschenrechtskonvention seien nicht respektiert worden, stellten die Richter fest. Der deutsche Staat muss dem Mann rund 30.000 Euro Schmerzensgeld und Prozesskosten zahlen. Möglich ist, dass der Fall in Deutschland neu aufgerollt wird.

"Es gibt kein Recht auf Sterbehilfe"

Die deutsche Bundesärztekammer zeigte sich erfreut über das Straßburger Urteil. "Die Regelungen zur Sterbehilfe bleiben in Deutschland unangetastet", sagte Präsident Frank Ulrich Montgomery. Die Rechtslage in Deutschland sei der in den allermeisten europäischen Ländern vergleichbar, betonte er. Der EU-Parlamentarier Peter Liese (CDU) erklärte: "Es gibt kein Recht auf Sterbehilfe." Wichtig sei es, die Palliativmedizin und die Hospiz-Bewegung stärker zu unterstützen.

Der Berliner Palliativmediziner Michael de Ridder sagte im Deutschlandfunk: "Wir sind aufgerufen, über Sterbehilfe und Lebensende-Medizin genauer nachzudenken und eine bessere Regelung zu treffen." Die Rechtslage sei im Moment ausgesprochen verworren. De Ridder warf die Frage auf, warum die Kranke nicht auf dem Abbruch der Behandlung und palliativmedizinische Begleitung bestanden habe - denn für jede Behandlung sei die Zustimmung des Patienten nötig. Letztlich sei es aber zu akzeptieren, wenn ein unheilbar kranker Patient den Zeitpunkt seines Todes selbst festlegen wolle, sagte der Mediziner.

Kommentare

Ich will kein Recht auf Sterbehilfe, aber wenn ich Natrium-Pentobarbital von einer Pharmafirma kaufen würde, die mir das anbieten würde, dann müsste das legal sein.

Denn warum sollte der Staat das Recht haben, einen solchen Handel gewaltsam zu unterbinden? Es mag kein aktives positives Recht geben, Sterbehilfe einzufordern. Aber warum gibt es kein negatives Recht, nicht gewaltsam davon abgehalten zu werden, ein solches Mittel zu kaufen und einzunehmen?

Wessen Rechte verletze ich denn bitteschön, wenn ich mich dazu entschließe? Die Rechte von überhaupt niemandem. Solange ich keine Dritten gefährde, entfließt dem Grundsatz meiner körperlichen Autonomie das negative Recht, bei einem solchen einvernehmlichen Handel, sowie der anschließenden Einnahme der Substanz, von der Staatsgewalt in Ruhe gelassen zu werden. Und von den Kirchen natürlich erst recht.

Mein Leben gehört mir. Mein Körper gehört mir. Ich habe dem Staat niemals die Lizenz eingeräumt, darüber gegen meinen Willen zu verfügen. Die Top-Down-Gewalt, die hier die freie Selbstbestimmung angreift, ist totalitärer Natur und stellt die Legitimität des staatlichen Gewaltmonopols insgesamt in Frage.

Zur Erinnerung: Niemand von uns ist freiwillig in diese Gesellschaft hineingeboren worden. Wir wurden gezwungen dazu. Ich habe dem nie zugestimmt und würde alles darum geben, diesen Fluch wieder rückgängig machen zu können. Leider ist das physikalisch unmöglich. Ich habe bereits gegen meinen Willen gelitten und werde weiter gegen meinen Willen leiden. Das macht mich zum körperlichen Gewaltopfer meiner Eltern und dieses Staates.

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