Bundestag stellt sich hinter religiöse Beschneidungen

Traditionelle Beschneidung in der Tuerkei

Foto: Christian Werner/laif

Bei traditionellen muslimischen Beschneidungen werden die Jungen mit aufwändigen Kostümen als Prinzen verkleidet.

Der Bundestag hat am Donnerstag die Bundesregierung dazu aufgefordert, im Herbst einen Gesetzentwurf zur religiösen Beschneidung von Jungen vorzulegen. Mit großer Mehrheit verabschiedete das Parlament eine Resolution, die sich für eine Erlaubnis des Eingriffs ausspricht.
19.07.2012 | epd/dpa

Ein Gesetzentwurf müsse sicherstellen, "dass eine medizinisch fachgerechte Beschneidung von Jungen ohne unnötige Schmerzen grundsätzlich zulässig ist", heißt es in dem Antrag. Dabei müssten das Kindeswohl, die körperliche Unversehrtheit, die Religionsfreiheit und das Erziehungsrecht der Eltern berücksichtigt werden.Die Abgeordneten beziehen sich auf ein Urteil des Landgerichts Köln, das Ende Juni die Beschneidung von minderjährigen Jungen aus anderen als medizinischen Gründen als Körperverletzung gewertet hatte. Dies habe für Verunsicherung von Gläubigen und Ärzten gesorgt, heißt es in dem Text. Die Beschneidung gehört bei Muslimen zur Tradition, im Judentum ist sie wichtiger Ritus zur Aufnahme in die religiöse Gemeinschaft.

Unionsfraktions-Vize Günter Krings (CDU) sagte, dass die Resolution ein klares Signal an jüdische und muslimische Gemeinden in Deutschland sei, deren religiöses Leben weiter möglich sein und nicht unnötig erschwert werden solle. SPD-Fraktionsvize Christine Lambrecht sagte, es wäre inakzeptabel, die entstandene Rechtsunsicherheit weiter bestehen zu lassen, auch um Beschneidungen in Hinterzimmern oder einen "Beschneidungs-Tourismus" zu verhindern.

Grüne stimmen mehrheitlich für den Antrag

Die Initiative für den fraktionsübergreifenden Antrag geht auf Unions-Fraktionschef Volker Kauder zurück. Eingereicht hatten ihn Union, FDP und SPD. Zunächst signalisierten auch die Grünen, sich der Resolution anzuschließen. Am Donnerstag entschied sich die Fraktion jedoch dagegen und forderte zunächst eine intensive Debatte über das Thema.

Die Mehrheit der Grünen-Abgeordneten stimmte trotzdem für den Antrag. Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck machte in seiner Rede deutlich, dass er für die Erlaubnis der religiösen Beschneidung sei. Man müsse sich auch fragen, ob es nicht merkwürdig wäre, wenn Deutschland das erste und einzige Land sei, in dem Beschneidung strafbar sein solle, sagte er.

Die Linkspartei war von Anfang an gegen das Vorhaben und findet das Kölner Urteil richtig. Der Abgeordnete Jens Petermann forderte, die Beschneidung bei Säuglingen "ins Symbolische" zu verschieben und den körperlichen Eingriff erst später mit Zustimmung des Jungen vorzunehmen.

"Starkes politisches Zeichen an Juden und Muslime"

Der Präsident des Zentralrats der Juden, Dieter Graumann, begrüßte den Bundestagsbeschluss als "starkes politisches Zeichen" an Juden und Muslime. Er hoffe, dass das angekündigte und notwendig gewordene Gesetz auch tatsächlich in den nächsten Monaten vorgelegt und beschlossen werde, sagte Graumann.

Auch die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) erklärte, es sei wichtig, baldmöglichst Rechtssicherheit zu schaffen. Der Präsident des EKD-Kirchenamtes Hans Ulrich Anke bekräftigte, die EKD setze sich dafür ein, dass die Religionsfreiheit und das elterliche Erziehungsrecht unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit mit dem Recht auf körperliche Unversehrtheit in Beziehung gesetzt würden. Die Bundesregierung hatte bereits erklärt, zügig für eine gesetzliche Regelung sorgen zu wollen.

Kommentare

Tatbestandlich handelt es sich bei einer Beschneidung um eine Körperverletzung, laut Strafgesetzbuch.

Gesetze werden bekanntlich vom Bundesparlament oder von den Länderparlamenten erlassen.

"Rechtsverordnungen" werden von den Regierungen der Länder oder der Regierung des Bundes erlassen. Rechtsverordnungen regeln Detailfragen eines bestehenden Gesetzes. Erforderlich ist stets eine Ermächtigung im jeweiligen Gesetz.

Es hat sich doch zwischenzeitlich herumgesprochen, dass sich die Basis gar nicht mehr an Gesetze und an rechtliche Verordnungen halten. Jeder Vorgesetzte erlässt quasi seine eigenen persönlichen Verordnungen!

Um mal ein anderes Beispiel zu nennen:

Eine an Alzheimer erkrankte Frau lebt noch in ihrem eigenen Haus. Der Sohn, der auch ihr Betreuer ist, wohnt 800 km weit entfernt. Damit die Mutter in der Öffentlichkeit nicht unangenehm auffällt, wurde ein ambulanter Pflegedienst beauftragt, die Mutter zu versorgen und diese dann in ihrem Haus täglich einzusperren. Ohne richterliche Verfügung, die eigentlich notwendig wäre! Dies ist ein Tatbestand der Freiheitsberaubung, laut StGB. Würde die demente Frau nun ihr Haus abfackeln und könnte sich nicht selbst befreien, dann gäbe es ein böses Erwachen bezüglich den Haftungsansprüchen.

Was ich damit sagen will. Gesetze und Rechtsverordnungen werden tag täglich an unseren Arbeitsplätzen ignoriert. Die rechtlichen Verordnungen stehen sehr gut im Regal und stauben vor sich hin.

Wenn Kinder in Deutschland anordnen können, dass ihre alten Eltern ungefragt und ohne richterliche Genehmigung eingesperrt werden dürfen, weil z. B. das Pflegehotel zu teuer ist, dann können im Umkehrschluß auch Eltern ohne richterliche Verfügung ihrem kleinen Sohn die Vorhaut abschneiden lassen. Punkt. Seither hat doch auch kein Hahn danach gekräht!

Aus religiöser Sicht, stelle ich fest, dass dem jüdischen/moslemischen Sohn die Religionsfreiheit beschnitten wird - und das in Deutschland, wo die Religionsfreiheit ein hohes Gut ist.

Ich erziehe ebenfalls Kinder. Mit 14 Jahren können sich diese Kinder ohne mein Einverständnis vom Religionsunterricht der Schule verabschieden und eigenmächtig abmelden. Ob mir das nun passt oder nicht. Ich habe als Mutter keinerlei gesetzliche Rechte bezüglich der freien Religionswahl meiner Kinder. Das ist gelinde gesagt, ein Witz mit Anlauf! Dadurch werden Eltern gegen die Kinder - und Kinder gegen die Eltern aufgebracht.

Mit 14 sind Kinder jeglichen Manipulationen von außen ausgesetzt, da genügen schon 3 Wochen in einem evangelikalen Zeltlager.

Es ist jedoch unklar, was mit den jüdischen/moslemischen Mädchen geschieht? Haben diese keinen Bund mit Gott?
Nix zu melden - sozusagen?

Soweit ich weiß, haben wir in Deutschland die Gleichberechtigung von Mann und Frau. Steht irgendwo im Grundgesetz. Juckt leider niemanden!

[quote=Gast] Wenn Kinder in Deutschland anordnen können, dass ihre alten Eltern ungefragt und ohne richterliche Genehmigung eingesperrt werden dürfen, weil z. B. das Pflegehotel zu teuer ist, dann können im Umkehrschluß auch Eltern ohne richterliche Verfügung ihrem kleinen Sohn die Vorhaut abschneiden lassen. Punkt.

Weil es den einen Mißstand gibt, können wir auch alle anderen dulden - oder wie meinen Sie das?

[quote=Gast] - und das in Deutschland, wo die Religionsfreiheit ein hohes Gut ist.

Eben weil Religionsfreiheit ein hohes Gut ist, sollte jedem selbst überlassen bleiben, welche religiösen Rituale an ihm vorgenommen werden und welche nicht.

[quote=Gast]Ich erziehe ebenfalls Kinder. Mit 14 Jahren können sich diese Kinder ohne mein Einverständnis vom Religionsunterricht der Schule verabschieden und eigenmächtig abmelden. Ob mir das nun passt oder nicht. Ich habe als Mutter keinerlei gesetzliche Rechte bezüglich der freien Religionswahl meiner Kinder. Das ist gelinde gesagt, ein Witz mit Anlauf! Dadurch werden Eltern gegen die Kinder - und Kinder gegen die Eltern aufgebracht.

Aber Sie haben doch die Möglichkeit, durch Gespräche und Rituale Ihre Kinder von Ihrem Glauben zu überzeugen - dazu ist doch kein Religionsunterricht in der Schule unbedingt notwendig...

[quote=Gast]Mit 14 sind Kinder jeglichen Manipulationen von außen ausgesetzt, da genügen schon 3 Wochen in einem evangelikalen Zeltlager.

Ich stimme Ihnen zu: Mit 14 Jahren ist ein Kind noch nicht religionsmündig. Kinder beginnen da erst, kritische Fragen zu stellen. Bis dahin sind sie leider nicht nur Manipulationen von außen, sondern auch dergleichen vom Elternhaus her ausgesetzt: evangelikale Eltern, um mal bei Ihrem Beispiel zu bleiben, werden ihre Kinder in evangelikale Zeltlager schicken.

[quote=Gast]Es ist jedoch unklar, was mit den jüdischen/moslemischen Mädchen geschieht? Haben diese keinen Bund mit Gott? Nix zu melden - sozusagen? Soweit ich weiß, haben wir in Deutschland die Gleichberechtigung von Mann und Frau. Steht irgendwo im Grundgesetz. Juckt leider niemanden!

Judentum und Islam (das Christentum im Grunde auch) sind patriarchale Glaubenssysteme, wo die Frau dem Mann untergeordnet ist. Auch hier verstoßen diese Religionen praktisch gegen das Grundgesetz. Aber so lange sich dies auf den privaten Bereich beschränkt und die Frauen sich das bieten lassen, kann der Staat wenig machen. Wo er aber einschreiten kann, sollte er es tun - z. B. Verbieten der Burka, die nichts anderes als ein mobiles Frauen-Gefängnis darstellt.

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