"Bluttest auf Trisomie 21 dient genetischer Selektion"

Die Verbreitung von pränataler Diagnostik werde durch den neuen Test verstärkt, sagt die Bioethikerin Brigitte Huber
Pränataldiagnostik

Foto: iStockphoto/narvikk

Eine Schwangere streichelt liebevoll ihren Bauch. "Es gibt Eltern, die unfassbares Glück dabei empfinden, ihr Kind mit Down-Syndrom groß zu ziehen", so Huber.

Ein neu entwickelter Bluttest auf Trisomie 21 facht die Diskussion um die pränatale Diagnostik neu an. Der "Praena-Test" ermöglicht es, dass für die Diagnose Down-Syndrom beim Fötus lediglich das Blut der schwangeren Mutter untersucht wird. Aktuell ist der Test, der vermutlich Ende Juli auf den Markt kommt, noch nicht frei gegeben. Brigitte Huber, Theologin und Bioethik-Beauftragte des Bundesverbandes evangelische Behindertenhilfe, erklärt im Interview mit evangelisch.de, warum sie den Test für höchst bedenklich hält.
25.07.2012 | von Sarah Salin | evangelisch.de

Vorgeburtliche Diagnostik ist heute ein selbstverständlich angebotener und nachgefragter Bestandteil in der Schwangerenvorsorge. Was denken Sie darüber?

Brigitte Huber: Wenn die pränatale Diagnostik dazu dient therapierbare Auffälligkeiten bei Föten festzustellen, ist das eine wunderbare Sache. Es können beispielsweise Herz-Operationen bei Föten durchgeführt werden. Aber wenn es um die Diagnostik von nicht-therapierbaren Besonderheiten wie die Trisomie 21 oder andere Abweichungen  geht, halte ich das für moralisch und ethisch höchst bedenklich.

Vorgestellt

    Brigitte Huber

    Brigitte Huber

    ist die Bioethik-Beauftragte des Bundes-verbandes evangelische Behindertenhilfe.

Der neu entwickelte "Praena-Test" von dem Konstanzer Unternehmen LifeCodexx wird vermutlich bald auf den Markt kommen. Was denken Sie über die geplante Einführung?

Huber: Derzeit ist der Test wegen eines Rechtsgutachtens, das ihn als illegal beurteilt noch nicht zugelassen. Es besteht noch juristische Unklarheit und ich fürchte schon, dass der Test bald frei gegeben wird.

Wenn man das Gendiagnostikgesetz (§ 15) ernst nimmt, denke ich, dass der Test gegen dieses verstößt. Denn zugelassen ist die Diagnostik nur für medizinische Zwecke, da Trisomie 21 jedoch nicht behandelbar ist, dient der Test zur Entscheidungsgrundlage für genetische Selektion.

Der "Praena-Test" soll aber nur als ein weiteres Diagnosehilfsmittel eingesetzt werden - und auch nur, wenn nach einer ersten Einschätzung ein erhöhtes Risiko besteht, dass das ungeborene Kind mit Downsyndrom zur Welt kommen wird.

Huber: Ja, der Test ist lediglich ein weiterer Schritt in der pränatalen Trisomie-Diagnostik und im Kontext zu den anderen Verfahren zu sehen. Ich denke, dass all diese Verfahren, die sich nicht auf die Diagnostik von therapierbaren Auffälligkeiten beschränken, das Recht auf menschliches Leben angreifen. Es gibt keinen gesellschaftlichen Konsens darüber, ab wann es beginnt. Aber für mich entwickelt sich menschliches Leben ab dem Zeitpunkt der Befruchtung.

"Ich denke, Menschen sind mit dieser Entscheidung überfordert"

Beim neuen Bluttest bleibt der Fötus unberührt, es gibt kein Risiko für eine Fehlgeburt - was zuvor nicht möglich war. Denken Sie, dass sich daher die Verbreitung der pränatalen Trisomie-Diagnostik verstärkt?

Huber: Da bin ich mir sicher. Da das Risiko wegfällt, sinkt die Hemmschwelle. Der Test kostet zwar um die 1.500 Euro, doch viele Eltern sagen sich, dass für ihr Kind ihnen nichts zu teuer ist. Ich bin mir auch sicher, dass der Test bald zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen gehören wird. Mit einem genetischen Bluttest kann man nämlich nicht nur Trisomie 21 aufspüren, sondern auch Trisomie 13 und Trisomie 18 und weitere Abweichungen, welche zu noch schwereren Beeinträchtigungen im Leben der Betroffenen führen.

Die kontinuierlich effizienter werdenden Diagnostik-Methoden bringen es mit sich, dass immer mehr Frauen und Paare vor die Entscheidung gestellt werden, ob für sie eine Schwangerschaft mit einem voraussichtlich behinderten Kind denkbar ist. Was denken Sie dazu?

Huber: Da entsteht ein Druck. Ich denke, Menschen sind mit dieser Entscheidung überfordert. Zudem nimmt der gesellschaftliche Druck zu, dass Eltern, die sich für ein Kind mit Behinderung entschieden haben, diskriminiert werden. Sie hätten sich ja schließlich auch gegen dieses entscheiden können. Im Hintergrund stehen dabei auch Überlegungen über die Kosten, die die Gesellschaft für die Versorgung von Menschen mit Behinderung mitzutragen hat. Das finde ich grausam.

Neun von zehn Frauen entscheiden sich für den Schwangerschaftsabbruch bei einer positiven Diagnose. Können Sie die Motive der Eltern verstehen, die sich für einen Abbruch entscheiden?

Huber: Die Ziffern schwanken, es könnten sogar 95 Prozent der Eltern sein, die sich für den Abbruch entscheiden. Es ist schon richtig, dass schwangere Frauen selbst über ihren Kinderwunsch entscheiden sollen. Doch denke ich, dass viele von denjenigen, die abtreiben, unter Schock stehen und zu einseitig medizinisch beraten worden sind. Die Frauen stehen zudem unter Zeitdruck. Zu wenig wird an dieser Stelle die Beratung von der Behindertenhilfe und Seelsorge genutzt. Die Kompetenzen sind da, werden aber zu wenig abgerufen.

Diese Woche titelte die „Süddeutsche“ auf Seite 1 mit einer Geschichte über Eltern, die unfassbares Glück dabei empfinden, ihr Kind mit Down-Syndrom groß zu ziehen. In den Köpfen vieler Menschen wird Behinderung immer mit Leiden gleich gesetzt.

Der medizinisch-technische Fortschritt bewirkt, dass bald vorgeburtlich viele verschiedenen Krankheiten und Behinderungen aufgedeckt werden können. Was denken Sie über die  Möglichkeit, dass bald routinemäßig die DNA von Ungeborenen vollständig analysiert werden könnte?

Huber: Ich finde das ungeheuerlich. Wir überschreiten damit Grenzen der Naturgesetze. Wir begeben uns in einen Raum, der sehr gefährlich sein kann. Wir befinden uns bereits auf einer abschüssigen Bahn, wir rutschen ab und es gibt kein Halten mehr. Genetische Selektion hatten wir in unserer Geschichte schon einmal. Ich möchte nicht die aktuelle Entwicklung in der pränatalen Diagnostik mit der NS-Ideologie vergleichen. Doch die Entwicklung geht in eine bedrohliche Richtung.

Kommentare

Ich gebe Brigitte Huber vollkommen Recht! Das ist überhaupt keine gute Entwicklung! Wenn sich immer mehr Frauen gegen ein behindertes Kind entscheiden. Und dann Familien mit behinderten Kindern immer komischer angeschaut werden! Und es würde sich bestimmt immer mehr ausweiten...auch auf andere Krankheiten getestet werden, wenn ein Elternteil beispielsweise Epilepsie hat, wird das vielleicht auch bald getestet und falls Epilepsie diagnostiziert wird, eine Abtreibung vollzogen. Das ist total daneben! Denn jedes Leben ist ein Geschenk von Gott und sollte angenommen werden!

Tja, die Ausgrenzung des Lebens in "normgerecht" und nicht ist schon lange ein Ziel. Dass wir diese Normen bestimmen und nicht die Natur, ist das Problem. Denn der ungeheure Vorsprung der Schöpfung liegt in jener "Unschärfe", von der Hofmannsthal inbezug auf das perfekte Kunstwerk spricht. Erst jene Unberechenbarkeit ist der "Kick" der Natur vor unserem Machwerk. Aus dem scheinbaren Defekt entspringt wirklich Neues.

Das Lächeln eines Behinderten ist überwältigend in seiner reinen Freude. Mehr ausstrahlende Liebe kenne ich nicht. Und was dies bewirken kann, ist unschätzbar.

Doch, Gott Lob, heute die Pille gegen die Defekten des Menschen, Morgen das Präparat gegen alle, die einer Norm nicht entsprechen. Und am Horizont der neuen Berufe sehe ich die Gendesignerin/Designer wirken. In wessen Auftrag? Im Auftrag einer rational verblödeten Macht. Es sind dies die legitimen Erben jenes Famulus Dr. Wagner, der dem Teufel Stillschweigen gebot, als er den Neuen Menschen schuf. "Stille, es wird ein Mensch gemacht!" ...

Ich stimme Brigitte Huber vollkommen zu! Schön, dass jemand so etwas auch öffentlich ausspricht!

Den Vergleich zur NS-Zeit, den sie (noch?) nicht ziehen möchte, habe ich schon öfter auf dieses Thema bezogen gehört und ich muss sagen, dass, wenn wir noch ein Stück weitergehen, der Vergleich sehr treffend ist!

Es ist glaube ich immer noch nicht klar genug, dass ein Mensch mit Trisomie 21 keine Belastung ist oder aus ihm erwächst, die so schwer und außergewöhnlich ist, daß sie die zumutbare Opfergrenze übersteigt. Wenn das sein könnte, wäre Art 3.3 des Grundgesetzes kraftlos. Das heißt aber, dass wer aufgrund der Diagnose Trisomie 21 abtreibt, sich strafbar macht im Sinne von §218 Strafgesetzbuch.

Von daher sollte sich eigentlich keine Schwangere vor eine solche Entscheidung gestellt fühlen...

Vielleicht sollten wir eine wissenschaftliche Erhebung machen, inwieweit die Geburt oder das Leben eines Menschen mit Trisomie 21 eine Belastung darstellt, die die zumutbare Opfergrenze übersteigt - vielleicht im Vergleich dazu die Belastung bei der Pflege altgewordener Menschen. Nicht dass ich falsch verstanden werde - ich möchte den Blick für die Verhältnismäßigkeit weiten: Niemand käme auf die Idee zu sagen: "Herrn X zu pflegen ist unzumutbar für seine Familie und auch für jedweges Pflegepersonal, also ..."

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