Frau Schröder, die Homoehe und die CSU
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Steuerlich solle eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft wie eine Ehe behandelt werden, meint auch die Familienministerin.
Der Vorstoß aus der CDU für eine steuerrechtliche Gleichstellung der Homo-Ehe ist am Dienstag auf Zustimmung in der Opposition und auch in den eigenen Reihen gestoßen. Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) sagte der "Süddeutschen Zeitung" (Dienstagsausgabe), die Initiative komme zur rechten Zeit: In lesbischen und schwulen Lebenspartnerschaften übernähmen Menschen dauerhaft Verantwortung füreinander, sie lebten damit konservative Werte. SPD, Grüne und Linke begrüßten die Initiative. Zurückhaltend zeigten sich die CSU, die bisher am vehementesten gegen die Gleichstellung war, und das Bundesfinanzministerium.
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CSU-Landesgruppenvorsitzende Gerda Hasselfeldt sagte, sie sei skeptisch, wenn es darum gehe, Ehe und homosexuelle Partnerschaften steuerlich gleichzustellen. "Die Ehe zwischen Mann und Frau steht unter besonderem Schutz, weil sie grundsätzlich auf die Weitergabe von Leben ausgerichtet ist - in homosexuellen Beziehungen ist dies nicht der Fall", sagte sie.
Ähnlich argumentierte auch das Bundesfinanzministerium. Es gebe derzeit keine Notwendigkeit, eingetragenen Lebenspartnern dieselben einkommenssteuerrechtlichen Privilegien wie Eheleuten zu gewähren, zitiert die "tageszeitung" (Mittwochsausgabe) aus einer Stellungnahme des Ministeriums. Das Haus von Minister Wolfgang Schäuble (CDU) beruft sich dabei ebenfalls auf den besonderen Schutz von Ehe und Familie.
Kritik kam auch von der Deutschen Bischofskonferenz: "Die katholische Kirche kann die Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaften mit dem Bund der Ehe von Mann und Frau grundsätzlich nicht gutheißen und spricht sich infolgedessen gegen eine rechtliche Gleichbehandlung aus", sagte Sprecher Matthias Kopp der "Passauer Neuen Presse" vom Mittwoch.
Die Diskussion in der CDU wird "nicht ganz einfach"
13 CDU-Bundestagsabgeordneten hatten am Montag in einem gemeinsamen Schreiben erklärt, es sei nicht zu akzeptieren, dass der Politik immer wieder vom Verfassungsgericht vorgeschrieben werden müsse, die bestehende Ungleichbehandlung abzuschaffen. Konkret fordern sie eine Änderung beim Ehegatten-Splitting, das homosexuelle Paare bisher nicht in Anspruch nehmen können. Ob es ihnen vorenthalten werden kann, wird derzeit vom Bundesverfassungsgericht überprüft. Bisher lehnt die Union die Gleichstellung der Homo-Ehe im Steuerrecht ab.
Elisabeth Winkelmeier-Becker, die das Schreiben mitunterschrieben hatte, sagte im Deutschlandfunk, nach dem Vorstoß habe es Zuspruch aus den Reihen der Union gegeben. Trotzdem rechne sie damit, dass die Diskussion in ihrer Partei "nicht ganz einfach" werde. Winkelmeier-Becker schlug vor, die entsprechenden Änderungen im Zuge der Verabschiedung des Jahressteuergesetzes 2013 vorzunehmen.
Unterstützung für eine steuerrechtliche Gleichstellung kam auch von Unions-Fraktionsvize Michael Kretschmer (CDU). Die Frage nach Unterschieden "zwischen Ehe und anderen Lebensformen" kläre sich nicht im Steuerrecht, sagte er der "Leipziger Volkszeitung" (Mittwochsausgabe). Er betonte aber auch, dass die Ehe zwischen Mann und Frau etwas Besonderes bleibe.
Nur noch Adoptionsrecht wäre anders als in der Ehe
Die Opposition sieht das anders. SPD, Grüne und Linke forderten am Dienstag erneut, die Ehe für gleichgeschlechtliche Partnerschaften zu öffnen. Homosexuelle Paare hätten damit auch das Recht, Kinder zu adoptieren. Die Grünen waren im Mai im Bundestag mit einem entsprechenden Gesetzantrag gescheitert.
Auch beim Koalitionspartner FDP wurde wiederholt die Forderung nach einem Adoptionsrecht für Homosexuelle laut. Die familienpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion, Miriam Gruß, machte sich am Dienstag erneut dafür stark. Im Schreiben der Abgeordneten wird das Adoptionsrecht nicht erwähnt.
Schwule und Lesben können seit elf Jahren eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes waren 2011 rund 27.000 Homo-Ehen registriert.


Kommentare
Das regelt doch schon der Koalitionsvertrag
Ich wundere mich über die Berichterstattung. Das ist kein neuer Vorstoß.
Es wird Zeit, dass die rechtliche Gleichstellung endlich gegeben ist.
Auch wenn einige Hinterwäldler immer noch moralische Probleme damit haben wenn Frauen Wahlrecht haben, Sklaverei verboten ist und gleichgeschlechtliche Beziehungen anerkannt werden.
Mik Hager wrote:Das regelt
Zwar steht in dem Vertrag auf Seite 12, dass sich die Union und FDP verpflichten,
Das Bundesverfassungsgericht entschied allerdings erst 2009 und 2010 über die Gleichstellung bei Altersversorgung und zur Erbschaftssteuer, also nach den Verhandlungen zum Koalitionsvertrag. Von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften ist im Vertrag übrigens nicht explizit die Rede - dieser Absatz kann sich auch auf nicht verheiratete Hetero-Paare beziehen.
Neu ist hier also, dass die CDU-Abgeordneten dem Gericht vorgreifen wollen statt auf die Entscheidungen des Gerichts zu warten. Für die Union ist das schon eine neue Qualität der Gleichstellungsforderung. Wäre das im Koalitionsvertrag so klar geregelt, dürfte die parteiinterne Diskussion deutlich weniger Wellen schlagen.
Wir warten mal ab, was da noch an Diskussionen kommt.
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