Psychiatrie-Chef Falkai fordert neues Gesetz zu Zwangsbehandlungen

Psychiatrie-Chef Falkai fordert neues Gesetz zu Zwangsbehandlungen
Die Zwangsbehandlung von psychisch kranken Patienten muss nach Ansicht des Psychiatrie-Professors Peter Falkai gesetzlich neu geregelt werden.
19.08.2012
epd
Bettina Markmeyer

Wenn jemand sich selbst oder andere gefährde, müssten Psychiater ihn auch gegen seinen Willen behandeln, sagte der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN) dem Evangelischen Pressedienst (epd). Das Bundesverfassungsgericht und der Bundesgerichtshof hatten Zwangsbehandlungen jüngst in mehreren Urteilen als verfassungswidrig eingestuft, weil die gesetzliche Grundlage fehle.

"Für Notfälle gilt das Verbot der Zwangsbehandlung nicht", sagte Falkai, der in München die Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie leitet. Doch für Straftäter und Patienten, die nach Betreuungsrecht in die Psychiatrie eingewiesen würden, habe sich die rechtliche Situation verändert. Nach Falkais Worten ist etwa die Hälfte aller Patienten in der Psychiatrie nach Betreuungsrecht untergebracht. "Wir müssen für die Behandlungen gegen den Willen des Patienten eine Lösung finden - denn wir haben diese Patienten einfach."

Die Patientenverfügung beurteilt Falkai grundsätzlich positiv. Mit der schriftlichen Erklärung kann jeder Erwachsene festlegen, wie er behandelt werden will, wenn er sich nicht mehr selbst äußern kann, etwa wegen einer psychischen Erkrankung. Damit kann auch die psychiatrische Diagnose und Behandlung untersagt werden. "Die Patientenverfügung ist ein gutes Instrument im Kampf von Patient und Arzt gegen die Erkrankung", sagte Falkai. Sie stärke die Autonomie des Patienten. Nach seinen Worten wird sie aber nur von wenigen Menschen genutzt.

Falkai betonte, er würde einen psychotischen Patienten ziehen lassen, wenn der nicht in der Psychiatrie behandelt werden wolle und selbst mit der Situation umgehen könne. "Anders ist es bei einem völlig verwirrten Patienten in hilflosem Zustand." In einem solchen Notfall seien Ärzte gesetzlich zur Behandlung verpflichtet. Falkai betonte, viele Patienten seien im Nachhinein froh, wenn ihnen mit Medikamenten geholfen würde, die sie anfangs nicht nehmen wollten. "Es ist Teil der ärztlichen Kunst, sie davon zu überzeugen, dass es ihnen bessergeht, wenn sie sich behandeln lassen", sagte er.