Verfassungsgericht will über Waffengesetz bis Ende Februar entscheiden
Die Beschwerdeführer argumentieren, das geltende Waffengesetz stelle das Recht auf Ausübung des Schießsports über das grundgesetzlich garantierte Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Daher fordern sie, den Besitz privater tödlicher Schusswaffen generell zu verbieten, sofern dem nicht ein "zwingendes persönliches oder berufliches Interesse", wie etwa die Ausübung der Jagd, entgegenstehe.
Nach dem Amoklauf an einer Grundschule im US-Bundesstaat Connecticut vergangene Woche hatte die Initiative "Keine Mordwaffen als Sportwaffen!" erneut eine zügige Verschärfung auch des deutschen Waffengesetzes gefordert. Ein Massaker wie in den USA am Freitag könne auch in Deutschland jederzeit wieder geschehen, hieß es. Seit Einreichen der Verfassungsbeschwerde vor zweieinhalb Jahren seien in Deutschland mindestens 14 Menschen mit Waffen von Sportschützen erschossen worden, so die Initiative. Sportschützen hätten immer noch problemlos Zugriff auf halbautomatische, großkalibrige Schusswaffen. Selbst jugendliche Sportschützen dürften weiter mit solchen tödlichen Waffen trainieren.
Beim Amoklauf von Winnenden am 11. März 2009 hatte ein 17-jähriger ehemaliger Schüler in einer Realschule neun Schüler und drei Lehrerinnen erschossen. Auf der Flucht tötete er drei weitere Menschen, bevor er sich selbst das Leben nahm. Der Amokläufer hatte die Waffe von seinem Vater entwendet, der Sportschütze war.


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In den USA sind es jährlich
In den USA sind es jährlich 30000 Tote durch Schusswaffen. In Deutschland ist die Anzahl der Todesopfer durch Messer, Hiebwaffen und bloße Hände jeweils höher, als jene durch legale Schusswaffen. In der Statistik werden zudem auch solche erfasst die zwar legal Erworben wurden, aber illegal durch Dritte entwendet wurden. Darüber hinaus dürfen minderjährige mitnichten mit großkalibrigen Waffen trainieren. Wenn über ein pro und contra des legalen Waffenbesitzes und der sportlichen Nutzung diskutiert wird, dann auch bitte im Gesamtkontext und ohne offensichtlich falsche Behauptungen zum Zwecke der polemischen Stimmungsmache.
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