Hamburger Senat beschließt Reformations-Feiertag

Hamburger Senat beschließt Reformations-Feiertag
Pünktlich zum Kirchentag hat der Hamburger Senat alle rechtlichen Voraussetzungen für einen gesetzlichen Feiertag am Reformationsfest 2017 in der Hansestadt getroffen.

Er sei ermächtigt, diese Senatsentscheidung mitzuteilen, sagte der kirchenpolitische Sprecher der Hamburgischen SPD-Fraktion, Ekkehard Wysocki, am Dienstag im Rathaus. Mit dem einmaligen Feiertag soll der 500. Jahrestag der Reformation gewürdigt werden. Der 31. Oktober 2017 ist ein Dienstag.

###mehr-artikel###Kurz vor Beginn des Kirchentages hatten sich die kirchenpolitischen Sprecher von neun SPD-Landtagsfraktionen und der SPD-Bundestagsfraktion in Hamburg getroffen. Auf einhellige Zustimmung seien dabei die Hamburger Staatsverträge mit den muslimischen Verbänden gestoßen, sagte Wysocki weiter. Sie hätten bundesweit "ein vielbeachtetes Zeichen gesetzt", Bremen habe ähnliche Verträge nach dem Vorbild Hamburgs bereits unterzeichnet. In Hamburg sollen die Verträge Wysocki zufolge am 12./13. Juli von der Bürgerschaft beschlossen werden.

Die Sozialdemokraten wollen sich nach den Worten von Kerstin Griese, Beauftragte für Kirchen und Religionsgemeinschaften der SPD-Bundestagsfraktion, für einen bundesweiten Branchentarif Gesundheit und Soziales unter Einbeziehung der kirchlichen Einrichtungen einsetzen. Er solle "sicherstellen, dass Beschäftigte gut entlohnt werden, Outsourcing begrenzt und Lohndumping beendet wird", sagte sie. "Wir würdigen das große Engagement von Diakonie und Caritas sowie aller weiteren Wohlfahrtsverbände ausdrücklich." Diese Arbeit sei für das Gemeinwesen unersetzlich.

Im Streit um das Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen bekräftigte Griese, dass das Streikrecht für die SPD ein Grundrecht sei. Zugleich achte man aber auch das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen. Daher erwarte die SPD Reformen im kirchlichen Arbeitsrecht. Die Gewerkschaften müssten an den arbeitsrechtlichen Kommissionen strukturell beteiligt werden.