Papst passt vatikanisches Strafrecht internationalen Standards an

Papst passt vatikanisches Strafrecht internationalen Standards an
Das vatikanische Strafrecht wird internationalen Standards angepasst. Die letzten großen Änderungen waren von 1929.

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Die von Papst Franziskus als "Motu Proprio" am Donnerstag erlassene Reform sieht zum Schutz von Kindern neue Straftatbestände wie sexueller Missbrauch Minderjähriger und Besitz kinderpornografischen Materials vor. Bisher waren diese Vergehen unter dem Begriff Gewalt gegen Kinder zusammengefasst. Außerdem wurden die Vorschriften präzisiert, die der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung dienen. Die neuen Regeln treten den Angaben zufolge am 1. September in Kraft.

Das bisherige Strafrecht datiert weitgehend aus dem Jahr 1929, als der Vatikan im Zuge der Lateranverträge von Italien als autonomer Staat anerkannt wurde. Geringe Änderungen gab es zuletzt 2008. Dem vatikanischen Strafrecht unterstehen künftig alle Mitarbeiter der Kurie, das gesamte diplomatische Corps sowie das Personal nachgeordneter Behörden und Einrichtungen, unabhängig davon, ob diese sich auf dem Gebiet des Vatikanstaates befinden.

Eingeführt werden zudem neue Tatbestände, wie Straftaten gegen die Menschheit, gegen Diskriminierung und Völkermord. Die lebenslange Haftstrafe wurde auf 35 Jahre beschränkt.