Bundestagswahl: Was die Parteien zu Staat und Kirche sagen

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Bundestagswahl: Was die Parteien zu Staat und Kirche sagen
Fast 800 Seiten umfassen die Wahlprogramme der fünf Bundestagsparteien insgesamt. Schwierig, da vor der Wahl im September einen Überblick zu bekommen. Wir haben uns die Programme angeschaut und bei den Parteien nachgefragt. Ab heute stellen wir jeden Montag und Donnerstag bis zur Wahl die verschiedenen Positionen zu einer bestimmten Frage dar: Heute zum Verhältnis von Staat und Religion.

CDU/CSU

Die Unionsparteien bekennen sich in ihrem Wahlprogramm "ausdrücklich zur christlichen Prägung unseres Landes wie auch zum Respekt vor jeder Glaubensüberzeugung".

###mehr-info###CDU und CSU betonen dabei die Leistungen der Kirchen und Religionsgemeinschaften für das Gemeinwesen und die Rolle der christlichen Kirchen und ihrer Wohlfahrtsverbände in vielen Bereichen der Gesellschaft, darunter im Bildungs-, Gesundheits- und Sozialwesen sowie im Ehrenamt und bei der nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit. Der Staat unterstütze deshalb die Kirche zu Recht umfangreich. Auch den Beitrag der muslimischen Vereine und Verbände zur Integration und interkulturellem Dialog würdigt die Union in ihrem Programm.

"Dabei ist das bewährte Staatskirchenrecht in unserem Land auch eine geeignete Grundlage für eine umfassende partnerschaftliche Zusammenarbeit mit allen Religionsgemeinschaften", heißt es im Programm weiter. Deshalb begrüßt die Union es auch, wenn Religionsgemeinschaften von ihrem Recht Gebrauch machen, einen Antrag zur Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechtes zu stellen, erklärt die Beauftragte für Kirchen und Religionsgemeinschaften in der Unionsfraktion im Bundestag, Maria Flachsbarth (CDU).

Laut Flachsbarth hält die Union auch an den staatskirchenrechtlichen Vereinbarungen wie den sogenannten Staatsleistungen (siehe Infokasten links) fest. "Die Staatsleistungen bundesweit abzulösen, ist auch vor dem Gesichtspunkt schwierig, als die Gegebenheiten in den Bundesländern sehr unterschiedlich sind", so Flachsbarth. Gleichzeitig begrüße ihre Partei es, wenn Möglichkeiten zur Ablösung von einzelnen Staatsleistungen genutzt werden, wie es einige Bundesländer getan haben.

SPD

Die Sozialdemokraten stellen in ihrem Wahlprogramm die Arbeit der Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften "für ein solidarisches Miteinander" heraus. Diese seien wichtige Partner auf dem Weg zu einer besseren Gesellschaft und im Diskurs ethischer Fragen. Die Beauftragte für Kirchen und Religionsgemeinschaften der SPD-Bundestagsfraktion, Kerstin Griese, ergänzt: "Uns ist wichtig, dass Religionen Freiraum zur Entfaltung ihres Glauben haben." Die Partei unterstütze daher Bemühungen islamischer Religionsgemeinschaften, den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zu erlangen. "Für uns gehört der Islam und gehören die Muslime, die hier leben, zu Deutschland", so Griese.

Am Staatskirchenrecht hält die Partei ebenfalls fest: "Deutschland ist ein säkularer Staat, in dem das Verhältnis von Kirche und Staat in bewährter Weise geregelt ist", so Griese. Bei den Staatsleistungen sei die SPD dafür, Gespräche zu führen, um eine Ablösung einzuleiten. Dies müsse aber "im Einvernehmen von Bund, Ländern und den Kirchen erfolgen". Gerade weil die Länder nach Einschätzung von Griese viel Geld für eine Ablösung aufwenden müssten und die Sachlage sehr kompliziert sei, rechnet sie mit einem "längeren Prozess mit allen Beteiligten".

Bündnis 90/ Die Grünen

"Wir Grüne wollen auf Bund-Länder-Ebene einen Prozess initiieren, der die vom Grundgesetz geforderten Grundsätze der Ablösung der altrechtlichen Staatsleistungen aufstellt", heißt es explizit im Wahlprogramm der Partei. Darüber soll mit den betroffenen Religionsgemeinschaften verhandelt werden.

###mehr-links### Die Grünen halten es laut ihrem Sprecher für Kirchenpolitik und interreligiösen Dialog, Josef Winkler, nicht für ausgeschlossen, dass in der kommenden Legislaturperiode ein neuer Versuch unternommen werden wird, dieses Problem zu lösen. "Unseres Erachtens ist dazu die Einsetzung einer Kommission erforderlich, die aus VertreterInnen von Bund, Ländern, Kommunen und den betroffenen Kirchen besteht und die zuerst einmal eine Bestandsaufnahme von Art, Umfang und Höhe der Staatsleistungen vornimmt", so Winkler. Es sei nämlich vielfach nicht klar, um welche Summen es in den Bundesländern überhaupt gehe.

Die Grünen setzen sich grundsätzlich für "die religiöse und weltanschauliche Gleichberechtigung aller Menschen" ein. Dazu gehöre auch, die rechtliche Ungleichheit zwischen christlichen Kirchen, die den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts besitzen, und anderen, vereinsrechtlich organisierten Gemeinschaften zu beseitigen. "Für uns ist es ein Zeichen von Gleichberechtigung, diesen mittelfristig dieselben Rechte zuzubilligen wie den christlichen Kirchen, wenn sie die rechtlichen Voraussetzungen dazu erfüllen. Mit der Anerkennung der Ahmadiyya in Hessen ist ein wichtiger Schritt auf diesem Weg bereits getan", erklärt der kirchenpolitische Sprecher Winkler.

FDP

Die Liberalen bezeichnen in ihrem Wahlprogramm die Religionsfreiheit als einem "unaufgebbaren Grundsatz" ihrer Politik. Dazu gehört explizit auch die negative Religionsfreiheit: "Wir setzen uns aktiv für Toleranz und Respekt vor der Glaubensüberzeugung beziehungsweise der atheistischen oder auch agnostischen Weltanschauung von Mitbürgern ein." Außerdem tritt die Partei für die Gleichbehandlung von Kirchen, Religionen und Weltanschauungsgemeinschaften durch den Staat ein, dessen weltanschauliche Neutralität grundsätzlich gewährleistet sein soll. "Die Vielfalt der Anschauungen und Bekenntnisse wird in Zukunft eher noch zunehmen - umso wichtiger ist es, einen Weg zu finden, mit der Vielfalt in Freiheit zu leben", erklärt dazu auch der Beauftragte für Kirchen und Religionsgemeinschaften der FDP-Bundestagfraktion, Stefan Ruppert.

###mehr-artikel### Die FDP betont in ihrem Programm ebenfalls den Beitrag der Religionsgemeinschaften zur Gesellschaft im caritativen Bereich und bei der Vermittlung von Werten. Gleichzeitig sollen die Gemeinschaften ein Menschen- und Gesellschaftsbild vertreten, das die Werteordnung des Grundgesetzes achtet. "Wir suchen und fordern den offenen Dialog mit allen Bevölkerungsgruppen und Religionsgemeinschaften. Alle religiösen Verbände und Institute sind aufgefordert, sich grundsätzlich der gesamten deutschsprachigen Bevölkerung gegenüber zu öffnen", heißt es im Wahlprogramm der Liberalen. Wie die Unionsparteien betont die FDP auch die Bedeutung des Engagements der Kirchen bei der Entwicklungszusammenarbeit neben zivilgesellschaftlichen Akteuren.

Laut Ruppert pocht auch die FDP auf Bewegung in der Debatte um die Staatsleistungen an die Kirchen: "Wir nehmen das Ablösungsgebot des Grundgesetzes ernst und freuen uns, dass die Kirchen weder sich diesem Thema verschließen noch Gespräche dazu als Bedrohung sehen", so der Parlamentarische Geschäftsführer. Dabei soll eine mögliche Ablösung "unbedingt im gegenseitigen Einvernehmen erfolgen". Gleichzeitig betont Ruppert die Notwendigkeit einer "gerechten Entschädigung für die Kirchen", die gleichzeitig die "Landeshaushalte nicht übermäßig belasten". Eine zeitnahe Ablösung liegt nach Ansicht Rupperts aber auch im Interesse der Kirchen selbst. Abschließend betont er, dass es in der FDP "keine mehrheitsfähigen Bestrebungen" gebe, "an der Kirchensteuer zu rütteln". Die Kirchensteuer werde von der Partei nicht als Privileg, "sondern als eine der möglichen Optionen der Kirchenfinanzierung" gesehen.

Die Linke

Die Linke strebt die komplette institutionelle Trennung von Staat und Kirche an. Dabei will sie alle bisherigen Privilegien der Kirche abschaffen, auch die Verfassungen sollen keine religiösen Bezüge mehr aufweisen dürfen. Die Partei betont dabei "das Recht aller Menschen auf ein Bekenntnis zu einer Weltanschauung oder Religion" sowie den "Schutz weltanschaulicher und religiöser Minderheiten".

Gleichzeitig tritt sie für die Abschaffung der Militärseelsorge, von Schulgebeten und -Gottesdiensten sowie für die Entfernung von religiösen Symbolen wie dem Kruzifix in staatlichen Schulen ein. Außerdem solle die "Bevorzugung von kirchlichen gegenüber öffentlichen Trägern bei der Vergabe von Trägerschaften", zum Beispiel bei Kindertagesstätten, verhindert werden.

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In ihrem Wahlprogramm fordert Die Linke zudem die Überprüfung religiöser Sonderregelungen wie der Feiertagsgesetze und des Blasphemiegesetzes (§166 Strafgesetzbuch). Der religionspolitische Sprecher der Partei, Raju Sharma, kritisiert den Paragrafen als symbolisch, auch weil auf dessen Grundlage bisher niemand je verurteilt wurde. Auf die religiösen Empfindungen der Gläubigen solle an stillen Feiertagen in einem "realen Maß" Acht gegeben werden: "Wenn an Karfreitag aber zum Beispiel ein Schachturnier als Sportveranstaltung verboten wird, geht das meiner Meinung nach zu weit", erklärt Sharma weiter.

Ferner wollen die Linken die Kirchensteuer abschaffen: "Für die Erhebung und Eintreibung von Mitgliedsbeiträgen und damit verbunden auch für die Mitgliederverwaltung an sich sollen ausschließlich die Religionsgemeinschaften selbst zuständig sein", fordert die Partei. Wie schon in der vergangenen Legislaturperiode strebt Die Linke die Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen an. Ende Juni waren sie mit einem entsprechenden Gesetzentwurf gescheitert.

"Vielleicht wäre es aber auch leichter, wenn der Vorschlag von einer anderen Partei kommt, als von den Linken", mutmaßt Sharma - auch weil er Unterstützung für das Vorhaben in Teilen von anderen Parteien sieht. "Außerdem haben die Länder einen Finanzdruck und wären sicherlich froh, diese regelmäßigen Zahlungen nicht mehr leisten zu müssen. Spätestens, wenn der Solidarpakt 2019 ausläuft, werden die Länder auf eine Überprüfung dieser Regelungen pochen", vermutet Sharma.