Verfassungsrechtler hält Verbot des Schmäh-Videos für vertretbar
Im Interview mit den "Stuttgarter Nachrichten" (Mittwoch) sagte Kirchberg: "Eine Entscheidung muss auch von den Konsequenzen für den öffentlichen Frieden bei uns und den Auswirkungen in der muslimischen Welt beeinflusst werden, die sich aus der öffentlichen Aufführung ergeben. Auf der Grundlage einer entsprechend untermauerten Gefahrenprognose würde ich es für verfassungsrechtlich vertretbar halten, die öffentliche Aufführung zu verbieten."
Nach Kirchbergs Einschätzung ist der Film rein rechtlich "wohl ein Kunstwerk, auch wenn er qualitativ wohl eher als Machwerk einzustufen ist". Als solches könne er den uneingeschränkten Schutz der Kunstfreiheit in Artikel 5, Absatz 3 des Grundgesetzes beanspruchen. Dagegen stehe aber das Rechtsgut des öffentlichen Friedens und das Verbot der Begehung von Straftaten. Zu klären sei die Frage: "Ist der Film eine Beschimpfung und Verächtlichmachung in einem so schweren Fall, dass der muslimische Glaube in den Schmutz gezogen wird?" Dabei müsse der uneingeschränkte Schutz der Religionsfreiheit in Artikel 4 des Grundgesetzes mitberücksichtigt werden. Es sei "der klassische Fall kollidierender Verfassungsgüter".


Kommentare
Ich find es irendwie schon
Ich find es irendwie schon erstaunlich dass ich mich - was höchstrichterlich so beschlossen worden ist - von jedem beliebigen Deppen dem grade danach ist, als einen Verbrecher beschimpfen lassen muss, der der größten kriminellen Organisatiuobn angehört, die es jemals auf diesem Planeten gegeben hat - gemeint ist damit die katholische Kirche -, während Muslime auf gar keinen Fall so bezeichnet werden dürften, weil sei einem dafür die Fresse polieren würden - zumindest nach der Ansciht der Leute, die meinen, dass Muslime ganz besonders agressiv seien weil sie eben Muslime seien.
Ich glaube in Deutschland merkt schon keiner mehr wie diskriminierend die Gesetze hier sind - am schlimmsten diskriminierend in diesem Falle übrigens für die Muslime in Deutschland.
Es ist eigentlich wirklich lustig: Wenn einer schwach ist und sich nicht wehren kann, dann darf man ihn beidigen und drangsalieren - weil das den öffentlichen Frieden nicht stört - ist einer aber stark und agressiv, dann darf man ihn nicht beleidigen, weil das den öffentlichen Frieden stören könnte. Kant würde sich kugeln vor Lachen über so viel deutsche Logik und über die Begründung "klassischer Fall kollidierender Verfassungsgüter". :lol: Was Du nicht willst, was man Dir will, was willst'n auch? Was willst'n Du?
http://youtu.be/M3XABDNuqZQ
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