Kirchenpolitikerinnen: Verhandlungen über Staatsleistungen nur mit Ländern

Kirchenpolitikerinnen: Verhandlungen über Staatsleistungen nur mit Ländern
Die SPD-Kirchenpolitikerin Kerstin Griese hält es für möglich, dass bei einer Regierung von Union und SPD die Frage nach Ablösung der Staatsleistungen an die großen Kirchen vorangetrieben wird.

"Die große Koalition bietet die Chance, den Einstieg in Gespräche zu finden", sagte die Kirchenbeauftragte der SPD-Fraktion am Montag dem Evangelischen Pressedienst (epd). Die Länder und die Kirchen müssten dabei auf Augenhöhe beteiligt werden, ergänzte Griese. Es sei aber verfrüht, darüber zu spekulieren, ob die Dotationen Thema in den Koalitionsverhandlungen werden könnten.

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Auch die Beauftragte der Unions-Bundestagsfraktion für Kirchen und Religionsgemeinschaften, Maria Flachsbarth (CDU), betonte die Notwendigkeit, die Länder einzubinden, weil sie am Ende zahlen müssten. "Es nützt nichts, als große Koalition den Ländern einfach eine Regelung überzustülpen. Die Länder müssen mit ins Boot", sagte Flachsbarth. Zudem müsse eine Ablösung "ganz klar im freundschaftlichen Einvernehmen mit den Kirchen besprochen werden", ergänzte sie.

500 Millionen Euro an Staatsleistungen im Jahr

Die CDU-Politikerin betonte zudem, dass sie nur bei den auf historischen Verpflichtungen beruhenden Staatsleistungen tatsächlich Handlungsbedarf sehe. "Bei Kirchensteuer und der Finanzierung sozialer Einrichtungen des Trägers Kirche werde ich mich dafür einsetzen, dass es bleibt, wie es ist", sagte Flachsbarth.

In der Affäre um Verschwendung von Kirchengeldern im Bistum Limburg sind in den vergangenen Tagen auch wieder die Staatsleistungen an die Kirchen in den Blick geraten. Die Zahlungen von derzeit rund einer halbe Milliarde Euro jährlich gehen auf die Enteignung und Säkularisierung kirchlicher Güter im 19. Jahrhundert zurück.

Ablösung im Grungesetz vorgesehen

Die Weimarer Reichsverfassung aus dem Jahr 1919 sah die Ablösung der Staatsleistungen vor. Dieser Passus wurde auch ins Grundgesetz übernommen. Dabei wird davon ausgegangen, dass zur Ablösung eine Einmalzahlung fällig würde. Der Bund müsste dafür ein Rahmengesetz beschließen. Zahlen müssten aber die Länder, die die Zahlungen mit den Kirchen vertraglich geregelt haben.