Beschneidungsritual: Verfahren gegen Rabbiner eingestellt

Beschneidungsritual: Verfahren gegen Rabbiner eingestellt
Ein jüdisch-orthodoxer Rabbiner muss sich wegen eines umstrittenen Beschneidungsrituals nicht vor Gericht verantworten.

Die Berliner Staatsanwaltschaft hat einem Zeitungsbericht zufolge das Verfahren gegen den Mann eingestellt. Ein strafbares Verhalten des Rabbiners und seiner Frau sei nicht mit der für eine Anklage erforderlichen Sicherheit nachweisbar, zitiert der "Tagesspiegel" (Mittwochsausgabe) einen Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft. Der Verdacht gegen den israelischen Mohel, den Beschneider, bestehe dagegen weiter.

Wunde mit dem Mund ausgesaugt

Dennoch sei auch bei ihm das Verfahren vorläufig eingestellt worden, da er im Ausland lebe. Sollte er nach Deutschland einreisen, könnte wieder gegen ihn ermittelt werden, so der Sprecher.

Der Fall hatte im Frühjahr für Aufsehen gesorgt. Bei der öffentlichen Beschneidung seines Sohnes im März hatte der Rabbiner der streng-jüdisch-orthodoxen Chabad Lubawitsch-Gemeinschaft in Berlin, Yehuda Teichtal, das umstrittene Ritual Metzitzah Be Peh anwenden lassen. Dabei wird die Wunde von dem jüdischen Beschneider mit dem Mund und nicht, wie üblich, mit einer Pipette oder einem Röhrchen, ausgesaugt.

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Daraufhin hatte der Verein Mogis, der sich nach eigenen Angaben für Opfer sexuellen Missbrauchs einsetzt, Teichtal, seine Frau sowie den israelischen Mohel angezeigt. Wegen der Gefahr einer Übertragung von Krankheiten oder Keimen ist die Metzitzah Be Peh auch bei der Mehrheit der Juden verpönt.

Bundestag und Bundesrat hatten im Dezember vergangenen Jahres ein Gesetz verabschiedet, das die religiösen Beschneidungen bei Juden und Muslimen erlaubt, wenn sie nach den Regeln der ärztlichen Kunst erfolgen und die Eltern eingewilligt haben. Kritiker sehen darin einen Verstoß gegen die Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit und das Selbstbestimmungsrecht sowie gegen den Gleichheitsgrundsatz.