Gröhe: Klare Regelung zum Verbot von Suizidbeihilfe

Gröhe: Klare Regelung zum Verbot von Suizidbeihilfe
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hat sich für ein klares Verbot organisierter Sterbehilfe ausgesprochen. "Ich wünsche mir, dass wir jede geschäftsmäßige Hilfe zur Selbsttötung unter Strafe stellen", sagte der Minister der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Montagsausgabe). Von der Bundesärztekammer und Patientenschützern erhielt Gröhe Zustimmung für seinen Vorstoß.

Gröhe sagte der Zeitung, wer mit den Ängsten der Menschen vor dem Sterben ein Geschäft machen wolle und sich für Hilfe zur Selbsttötung bezahlen lasse, handele "überaus verwerflich". Die Straffreiheit der Selbsttötung und damit auch ihres Versuches zeige, dass es menschliche Dramen gebe, vor denen das Strafrecht zu Recht schweige, erläuterte der Minister. "Wer aber die Selbsttötung propagiert, als Ausdruck der Freiheit des Menschen geradezu verklärt, der versündigt sich an der Wertschätzung des menschlichen Lebens in allen seinen Phasen", sagte er.

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Der CDU-Politiker hatte sich in der vergangenen Legislaturperiode wiederholt für ein Verbot jeglicher organisierter, sogenannter geschäftsmäßiger Sterbehilfe ausgesprochen. Die damalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) legte aber einen Entwurf vor, der ausschließlich die auf Gewinn orientierte, erwerbsmäßige Suizidbeihilfe unter Strafe stellt. Dabei war strittig, ob Sterbehilfevereine, die sich über Mitgliedsbeiteräge tragen, überhaupt belangt werden könnten.

Keine Vereinbarung im neuen Vertrag

Das Gesetz wurde wegen des Streits zwischen Union und FDP nicht mehr abschließend im Bundestag verhandelt. Der Vertrag der neuen schwarz-roten Koalition enthält keine Vereinbarung zum Verbot der Suizidbeihilfe, weil Union und SPD sich auf keine klare Regelung einigen konnten.

Gröhes Vorstoß für ein Verbot jeglicher organisierter Sterbehilfe erhielt am Montag Zustimmung bei der Bundesärztekammer. "Der Minister rennt damit bei uns offene Türen ein", sagte Präsident Frank Ulrich Montgomery dem "Tagesspiegel" (Dienstagsausgabe). Die Bundesärztekammer warne seit langem "vor der Werbung und Verlockerung für Menschen, den vermeintlich leichten Ausweg zu suchen".

Brysch: Die Frage nach Bezahlung ist dann zweitrangig

Ähnlich äußerte sich auch die Deutsche Stiftung Patientenschutz. Mit Gröhes Plan würde jede Form organisierter Sterbehilfe unter Strafe gestellt, auch unentgeltliche. "Denn wenn ein Prinzip falsch ist, kommt es nicht mehr auf die Frage an, ob Geld fließt oder nicht", sagte Vorstand Eugen Brysch.

Die Debatte um Sterbehilfe war neu entflammt, nachdem Prominente öffentlich gefordert hatten, ein selbstbestimmtes Lebensende zu ermöglichen. Zuletzt plädierte Ex-MDR-Indentant Udo Reiter dafür. Scharf widersprochen hatte am Wochenende der SPD-Politiker Franz Müntefering.

Wie der Suizid selbst steht die Beihilfe dazu in Deutschland nicht unter Strafe. Beihilfe zur Selbsttötung leistet jemand, wenn er einem Patienten ein tödliches Medikament überlässt. Verabreicht er es selbst, ist dies aktive Tötung auf Verlangen. Sie steht unter Strafe.