Verteidigung legt Revision gegen Urteil um gewaltsamen Tod ein

Verteidigung legt Revision gegen Urteil um gewaltsamen Tod ein
Nach dem Urteil im Prozess um den gewaltsamen Tod eines 25-jährigen Streitschlichters vor knapp einem Jahr in Kirchweyhe bei Bremen gehen die Verteidiger vor dem Bundesgerichtshof in Revision.

Die Revision müsse noch begründet werden, sagte Verteidiger Jürgen Meyer dem Bremer "Weser-Kurier" (Freitagsausgabe). Das Landgericht in Verden hatte den 21-jährigen Angeklagten am Mittwoch wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren und neun Monaten verurteilt.

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Für das Gericht ist es erwiesen, dass der türkischstämmige Mann nach einem Disco-Besuch das Opfer vor dem Bahnhof von Kirchweyhe so heftig getreten hat, dass dieser einige Tage später an einer Hirnblutung starb. Die Begründung der Revision wolle man vom schriftlichen Urteil abhängig machen, ergänzte Meyer. Das liege aber bislang nicht vor. Die Verteidigung hat vier Wochen Zeit, ihre Revision zu erklären.

Während der Angeklagte in Untersuchungshaft saß, versuchten Rechtsextreme die Tat politisch auszuschlachten und Hass gegen Ausländer zu schüren. Die Menschen in Kirchweyhe wehrten sich dagegen mit Mahnwachen vor dem Bahnhof und Demonstrationen, an denen Tausende Bürger teilnahmen.

Zum Todestag des Opfers am 14. März haben Rechtsextreme nun erneut in Kirchweyhe einen Aufmarsch angemeldet. Dagegen regt sich Widerstand am örtlichen Runden Tisch gegen rechts und für Integration. Die Initiative will in einem Aufruf ein Zeichen gegen Gewalt und für ein friedliches Miteinander setzen. Außerdem soll es am Todestag eine Mahnwache am Kirchweyher Bahnhof geben.