Sozialethiker gegen grundsätzliches Verbot von Sterbehilfeorganisationen

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Sozialethiker gegen grundsätzliches Verbot von Sterbehilfeorganisationen
In der Debatte um Sterbehilfe hat sich der Sozialethiker Hartmut Kreß gegen ein generelles Verbot von begleiteten Selbsttötungen durch Organisationen und Institutionen ausgesprochen.

In Deutschland dürfe kein Verbotsgesetz beschlossen werden, das sich "über die Selbstbestimmungs- und Persönlichkeitsrechte der Betroffenen hinwegsetzt und ihnen nur noch den Gang ins Ausland lässt", schreibt Kreß in der April-Ausgabe der evangelischen Monatszeitschrift "Zeitzeichen". Zugleich solle jedoch niemand aus einer Beihilfe zum Suizid ökonomischen Nutzen ziehen können, räumte er ein.

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Kreß, der an Evangelisch-Theologischen Fakultät der Universität Bonn lehrt, forderte gesetzliche Bestimmungen "für Eingrenzungen, für Kriterien und humane Regeln bei der Suizidbegleitung". Eine grundsätzliche Verurteilung der Selbsttötung auf Basis der Bibel sei nicht möglich. Wenn das Leben als Geschenk gesehen wird, gehe es "in die Verfügung des Beschenkten über", sagte der Theologe.

Kreß spricht sich für ein Modell aus, das eine ausreichende Beratung und einen möglichst schmerzfreien Tod vorsieht. Er verweist dabei auf den US-Bundesstaat Oregon, in dem Ärzte unter bestimmten Bedingungen Beihilfe zum Suizid leisten und schwer kranken Menschen tödlich wirkende Medikamente aushändigen dürfen. "Sinnvoll wäre es, auch bei uns anstelle von Verbotsgesetzen zu einem Beratungsmodell und zu verlässlichen gesetzlichen Standards für zulässige Sterbebegleitung zu gelangen", schreibt Kreß. 

Vor allem aus der Unionsfraktion im Bundestag gibt es derzeit Bestrebungen, alle organisierten Formen von Suizidbeihilfe beispielsweise durch Vereine im Strafgesetzbuch zu verbieten. Auch über ein strafrechtliches Verbot für Ärzte wird dabei diskutiert. In der vergangenen Legislaturperiode war ein Gesetzentwurf zum Verbot der kommerziell ausgerichteten Suizidbeihilfe gescheitert.