Maas' Gesetzentwurf gegen Kinderpornografie ist fertig

Maas' Gesetzentwurf gegen Kinderpornografie ist fertig
Der Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) gegen Kinderpornografie ist fertig.

Eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums bestätigte am Freitag in Berlin einen Bericht der Zeitung "Die Welt" (Freitagausgabe), wonach der Referentenentwurf spätestens Anfang kommender Woche in die Ressortabstimmung gehen soll. Maas hatte nach der Edathy-Affäre angekündigt, bis Ostern einen Gesetzentwurf vorzulegen, der den Handel mit Nacktbildern von Kindern und Jugendlichen unter Strafe stellt.

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Bestraft werden soll nicht nur der gewerbsmäßige Handel mit Bildern, auf denen Kinder und Jugendliche nackt zu sehen sind. Gefängnisstrafen sollen auch Tätern drohen, die sich die Bilder über Tauschringe beschaffen. Auch das sogenannte Grooming soll unter Strafe gestellt werden. Dabei nehmen Erwachsene per Mail oder über Chatforen Kontakt mit Kindern und Jugendlichen auf.

Bestandteil des Gesetzes ist darüber hinaus eine deutliche Verlängerung der Verjährungsfrist bei sexuellem Missbrauch. Die Verjährung soll nicht mehr mit dem 21., sondern künftig mit dem 30. Lebensjahr einsetzen. Dies hatten Union und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart. Opfer sexueller Gewalt in der Kindheit brauchen oft viele Jahre, bis sie sich mit der Tat auseinandersetzen und den Täter anzeigen können.

Mit dem Gesetz soll außerdem die EU-Richtlinie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern umgesetzt werden. Das hätte Deutschland eigentlich schon 2013 tun müssen. Sie sieht unter anderem vor, dass der Begriff der "pornografischen Schriften" modernisiert wird und die Verbreitung über das Internet einbezieht.

Bayern will an diesem Freitag einen eigenen Gesetzentwurf gegen Kinderpornografie in den Bundesrat einbringen. Er sieht vor, dass die Zurschaustellung der kindlichen Geschlechtsteile als Kinderpornografie gewertet und unter Strafe gestellt wird. Im Fall von Sebastian Edathy waren die Nacktbilder, die der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete bezogen hatte, nicht als kinderpornografisches Material gewertet worden.