Liga für das Kind bekräftigt Ablehnung von Jungen-Beschneidung

Liga für das Kind bekräftigt Ablehnung von Jungen-Beschneidung
Die Deutsche Liga für das Kind hat ihre Ablehnung der medizinisch nicht erforderlichen Beschneidung von Jungen bekräftigt.

Zwei Jahre nach der Urteilsverkündung durch das Kölner Landgericht, das eine medizinisch nicht indizierte Vorhautbeschneidung als strafbare Körperverletzung wertete, fehle eine zufriedenstellende gesetzliche Lösung, erklärte die Organisation zum Kongress "Genitale Autonomie" am Dienstag in Köln.

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Die 2012 verabschiedeten Regelungen zur Beschneidung im Bürgerlichen Gesetzbuch berücksichtigten das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit und gewaltfreie Erziehung nicht ausreichend, kritisierte das Netzwerk von bundesweiten Verbänden mit Sitz in Berlin. Weder würden Eltern verpflichtet, einen erkennbar geäußerten Unwillen des Kindes ernst zu nehmen, noch müssten sie sich mit den Grundrechten von Kindern auseinandersetzen, die etwa in der UN-Kinderrechtskonvention verbrieft sind.

Die Liga für das Kind erkenne an, dass viele jüdische und muslimische Eltern die Vorhautbeschneidung als unverzichtbares religiöses Ritual sähen, hieß es. Eine fehlende staatliche Erlaubnis für eine rituelle Beschneidung führe bei diesen Eltern zu Gewissenskonflikten. "Dieses Problem kann und muss aber strafrechtlich gelöst werden", unterstrich der Verein. Statt einer Lösung im BGB forderte die Organisation eine Regelung im Strafrecht, die die Beschneidung unter bestimmten Bedingungen straffrei mache.