"Spiegel": Hürden bei Entschädigungen für DDR-Heimkinder

"Spiegel": Hürden bei Entschädigungen für DDR-Heimkinder
Zur Entschädigung von DDR-Heimkindern steht nicht besonders viel Geld zur Verfügung. Viel Zeit auch nicht: Neue Restriktionen sehen vor, dass die Betroffenen nur noch drei Monate Zeit haben, ihre Ansprüche anzumelden.

Bei den Entschädigungszahlungen an ehemalige DDR-Heimkinder drohen nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" künftig Einschränkungen. Das gehe aus einer internen Vorlage für eine Konferenz der Finanzminister der ostdeutschen Bundesländer mit dem Bundesfamilienministerium unter Manuela Schwesig (SPD) hervor, berichtete das Magazin am Sonntag. In der gemeinsamen Beschlussvorlage der Jugend- und Finanzministerien seien neue Restriktionen vorgesehen. So sollen die Betroffenen etwa nur noch drei Monate Zeit haben ihre Forderungen anzumelden, um ohne Nachweis pauschal 3.000 Euro zu erhalten.

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Der Ombudsmann deutscher Heimkinder, Peter Schruth, sagte dem Nachrichtenmagazin, angesichts der großen Zahl der Betroffenen würden aber nicht nur mehr Mittel benötigt, sondern auch mehr Berater. Viele derjenigen, die in DDR-Kinderheimen Unrecht erlitten und bis heute schwer traumatisiert seien, müssten bis zu eineinhalb Jahren auf ein Beratungsgespräch warten.

Ehemalige DDR-Heimkinder hatten bereits vor rund zwei Wochen die unzureichende finanzielle Ausstattung des DDR-Heimkinderfonds kritisiert und darauf verwiesen, dass ein Eckpunktepapier der Jugend- und Finanzministerien von Bund und Ländern reduzierte Leistungskriterien vorsehe. So würden die vormals jedem Betroffenen versprochenen 10.000 Euro an Sachleistungen nun an einschränkende Bedingungen geknüpft wie Therapien, Aufarbeitungen oder Qualifizierungsmaßnahmen. Zudem solle eine beschleunigte Anspruchsanmeldung als Ausschlussfrist bis Mitte 2014 eingeführt werden.

Mitte Januar war bekannt geworden, dass ehemalige DDR-Heimkinder auf eine Aufstockung ihres Hilfsfonds hoffen können. Nach Angaben des Bundesfamilienministeriums wollen der Bund und die ostdeutschen Bundesländer zu einer gemeinsamen Lösung kommen. Der Bund und die fünf ostdeutschen Länder speisen jeweils zur Hälfte einen 40-Millionen-Fonds für die Betroffenen, der noch bis 2017 laufen soll. Die Mittel sind nach Ministeriumsangaben aber schon "bald erschöpft". Bis Ende 2013 waren demnach 15 Millionen Euro an Hilfen ausgezahlt worden.