Indiens Oberstes Gericht verwirft Todesstrafe für Gandhi-Mörder

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Der indische Premierminister Dr. Manmohan Singh am Grab seines Vorgängers Rajiv Gandhi, der am 21. Mai 1991 ermordet wurde.
Indiens Oberstes Gericht verwirft Todesstrafe für Gandhi-Mörder
Indiens Oberstes Gericht hat am Dienstag die Todesstrafe für die Mörder von Ex-Regierungschef Rajiv Gandhi aufgehoben und in lebenslange Haftstrafen umgewandelt.

Nach Berichten indischer Medien entschieden die Richter, dass den drei verurteilten Tätern, die seit elf Jahren auf ihre Begnadigung warten, durch eine immer weitere Verzögerung der Entscheidung ihres Schicksals Unrecht zugefügt wurde.

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Die Männer waren schuldig befunden worden, 1991 den Terroranschlag auf den damaligen Premierminister Gandhi geplant zu haben. Gandhi war bei einem Wahlkampfauftritt in Südindien von Mitgliedern der Tamil-Tiger-Organisation getötet worden, die in Sri Lanka für einen unabhängigen Staat kämpfte. Der Mord galt als Racheakt für die Einmischung Indiens in den blutigen Konflikt.

Im vergangenen Monat hatte das Oberste Gericht eine bahnbrechende Entscheidung in Sachen Todesstrafe gefällt und neue Schranken für die Hinrichtung von Gefangenen gesetzt. Die Richter wandelten das Todesurteil von 15 Verurteilten wegen "unmäßigen und unerklärbaren Verzögerungen" in der Strafvollstreckung in lebenslange Haft um.

Die drei Gandhi-Mörder waren bereits 1998 für die Tötung des Politikers verurteilt worden. Ein Gnadengesuch, das im Jahr 2000 an den Präsidenten von Indiens gesandt wurde, wurde erst elf Jahre später abgelehnt. Die Hinrichtung der drei Männer am Galgen wurde aber 2011 vom Oberlandesgericht des Bundesstaates Madras ausgesetzt. Das Oberste Gericht des Landes nahm ein Jahr später eine Petition der Verurteilten an, die Herauszögerung der Vollstreckung der Todesstrafe zu prüfen.

Indiens Strafgesetz sieht die Todesstrafe "für außergewöhnlich grausame" Verbrechen vor. Derzeit Moment warten knapp 500 zum Tode Verurteilte auf ihre Hinrichtungen. In den vergangenen zehn Jahren wurde die Todesstrafe jedoch kaum mehr vollstreckt.