Kinderpornografie: Kinderschutzbund fordert härtere Gesetze

Kinderpornografie: Kinderschutzbund fordert härtere Gesetze
In der Diskussion um Kinderpornografie schlägt der Deutsche Kinderschutzbund vor, bereits den Kauf oder Verkauf von Fotos mit nackten Kindern generell unter Strafe zu stellen.

"Es ist ein schwerer Verstoß gegen die Menschenwürde, wenn Fotos von Kindern vermarktet oder gekauft werden", sagte Verbandspräsident Heinz Hilgers dem "Kölner Stadt-Anzeiger" (Dienstagsausgabe): "Sie werden ja nie nach ihrem Einverständnis gefragt." Das überschreite eine Grenze.

###mehr-artikel###

Der Kauf oder Verkauf solcher Bilder dürfe aber nicht in gleicher Weise bestraft werden wie Kinderpornografie, fügte Hilgers hinzu. "Da muss es einen graduellen Unterschied geben." Außerdem müsse aufgepasst werden, "dass man nicht Dinge kriminalisiert, die zum alltäglichen Leben gehören", beispielsweise Fotos von Kindern am Strand, die von Eltern gemacht werden.

Die Forderungen nach einer schärferen Gesetzgebung gegen Kinderpornografie mehren sich vor dem Hintergrund der Ermittlungen gegen den früheren Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy (SPD). Die Staatsanwaltschaft Hannover ermittelt gegen ihn wegen des Verdachts auf Besitz von Kinderpornografie. Laut Staatsanwaltschaft hatte er Bilder nackter Jungen erworben, auf denen aber keine sexuellen Handlungen gezeigt werden. Edathy selbst nannte den Besitz der Fotos "eindeutig legal".

Experten wollen auch gegen Posing-Fotos vorgehen

Der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, hat eine Verschärfung der Gesetze gegen Kinderpornografie gefordert. "Der Fall Edathy zeigt klar, dass es hier eine Gesetzeslücke gibt", sagte Rörig der Tageszeitung "Die Welt" (Dienstag). Diese Lücke müsse geschlossen werden: "Wenn Darstellungen von Kindern erzeugt werden, um sexuelle Interessen von Erwachsenen zu befriedigen, muss dies im Sinne eines besseren Kinderschutzes strafrechtlich sanktioniert werden."

Im Strafrecht wird bei Kinderpornografie zwischen Kategorie eins und Kategorie zwei unterschieden. Bei Kategorie zwei sind nackte Kinder, aber nicht explizit ihre Genitalien im Fokus. Solche Aufnahmen sind nach derzeitiger Gesetzeslage nicht strafbar. Bei Kategorie eins handelt es sich um strafbares kinderpornografisches Material.

Auch der Deutsche Kinderschutzbund dringt darauf, die Gesetze zum Schutz vor Kinderpornografie zu überprüfen. "Die massenhafte Verbreitung und kommerzielle Verwertung sogenannter Posing-Fotos sind ein Alarmsignal", sagte Bundesgeschäftsführerin Paula Honkanen-Schoberth der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Dienstag). "Denn man muss immer bedenken, dass dahinter Gewalt und Missbrauch von Kindern stehen können."