Sachsens Ministerpräsident Tillich will Kirchen weiter Staatsleistungen zahlen

Sachsens Ministerpräsident Tillich will Kirchen weiter Staatsleistungen zahlen
Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU) hält an den umstrittenen Staatsleistungen für Kirchen und Religionsgemeinschaften fest. "Die Verträge mit den Kirchen sind ein geltendes Recht", sagte Tillich am Mittwoch dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Dresden. "Der Freistaat steht dazu und hält die eingegangenen Verpflichtungen ohne Wenn und Aber ein", fügte er hinzu.

Die Frage, alternativ über eine Ablösesumme nachzudenken, stelle sich nicht, sagte Tillich. "Der Staatsregierung sind auf Landesebene auch keine Änderungswünsche zum Inhalt der Verträge von kirchlicher Seite bekannt, auch nicht der Wunsch nach einer etwaigen Ablösung der Staatsleistungen", sagte der Regierungschef.

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Die Zahlungen der Bundesländer von derzeit jährlich 460 Millionen Euro an die beiden Kirchen gehen auf die Enteignung kirchlicher Güter im 19. Jahrhundert zurück. Bereits die Weimarer Reichsverfassung von 1919 hatte die Ablösung der Staatsleistungen vorgesehen. Dieser Passus wurde ins Grundgesetz übernommen. Dabei wird davon ausgegangen, dass zur Ablösung eine Einmalzahlung in Milliardenhöhe fällig würde. Im Zuge der Debatte über den Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst waren auch die Staatsleistungen erneut in die Kritik geraten. 

Die beiden großen Kirchen haben grundsätzlich ihre Bereitschaft erklärt, über die Ablösung der Staatsleistungen zu verhandeln. Auch der Präsident des sächsischen Landeskirchenamtes, Johannes Kimme, hatte signalisiert, die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens sei für Gespräche offen. Die Landeskirche erhält nach eigenen Angaben 2014 rund 20,2 Millionen Euro vom Freistaat. Außerdem fließen sächsische Gelder an die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland, die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, da Teile davon jeweils im Freistaat liegen, sowie an den Landesverband der jüdischen Gemeinden. Die Höhe der Zuschüsse resultiert aus den Mitgliederzahlen der jeweiligen Religionsgemeinschaft. 

Tillich: Verfassung schützt Kirchen in "besonderer Weise"

Wie Tillich weiter sagte, schütze die Landesverfassung die Kirchen in "besonderer Weise", sie "spielten und spielen eine besondere Rolle für den Zusammenhalt der Gesellschaft." Der Ministerpräsident verwies auf die kirchliche Trägerschaft für Kindertagesstätten, Schulen, Krankenhäuser und Seniorenheime sowie Beratungs- und Sozialdienste. Der Freistaat hatte 1992 die Staatsleistungen in die Verfassung aufgenommen und Staatsverträge mit den evangelischen Landeskirchen und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden 1994 sowie mit der katholischen Kirche 1997 abgeschlossen.

Sowohl der derzeitige sächsische Regierungspartner FDP als auch sämtliche Oppositionsparteien im Landtag hatten in der Vergangenheit diese Zahlungen mehrfach kritisiert. Bei einer Ablösung des Vertrages müsste der Freistaat voraussichtlich Einmalzahlungen in Milliardenhöhe leisten.