Urteil: Berliner Senat muss Jüdische Gemeinde stärker unterstützen

Urteil: Berliner Senat muss Jüdische Gemeinde stärker unterstützen
Laut einem Urteil soll es sowohl rückwirkend als auch in Zukunft mehr Geld für die Gemeinde geben. Grund dafür sind demnach fehlerhafte Berechnungen. Eine Klage auf Zuschüsse für mehr Sicherheitspersonal wiesen die Richter ab.

Der Berliner Senat muss die Jüdische Gemeinde in der Bundeshauptstadt finanziell stärker unterstützen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin am Montag entschieden. Demnach bekommt die Gemeinde für die Jahre 2013 und 2014 rund 6,5 Millionen statt der bisher 5,7 Millionen Euro an jährlichen Staatsleistungen. In den kommenden Jahren soll es wegen Tarifanpassungen weitere Steigerungen geben.

Nach Auffassung der 26. Kammer unter dem Vorsitzenden Richter Christian Richard hat das Land den Zuschuss bislang aufgrund einer fehlerhaften Berechnung deutlich zu niedrig angesetzt. Die im Staatsvertrag vorgesehene automatische Anpassung des Zuschusses an die Tarifabschlüsse im Land Berlin sei nicht hinreichend berücksichtigt worden. Eine weitergehende Forderung lehnte das Gericht ab: Die Jüdische Gemeinde hatte für die Jahre 2013 und 2014 gestiegene Personalkosten in Höhe von rund 3,1 Millionen Euro pro Jahr geltend gemacht.

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Mit dem Urteil wurde über insgesamt fünf Klagen der Gemeinde mit einem Streitwert von insgesamt 36,5 Millionen Euro entschieden. Das Gericht erklärte, einen klaren Gewinner des seit einem Jahr laufenden Rechtsstreits gebe es nicht: «Beide Seiten obsiegen beziehungsweise unterliegen zu nahezu gleichen Teilen», heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts. So erhält die Gemeinde zwar weitere staatliche Zuschüsse für den gemeindeeigenen Pensionsfonds für die Zeit von Juni 2013 bis Dezember 2014. Allerdings muss sie im Gegenzug zu viel gezahltes Geld der vergangenen Jahre in Höhe von vier Millionen Euro an den Senat zurückzahlen. Die Zinsforderungen von 4,3
Millionen Euro auf die zu viel gezahlten Beträge des Senats wiesen die Verwaltungsrichter dagegen ab.

Die Richter sprachen der Gemeinde weitere 72.000 Euro für kulturelle Angelegenheiten im laufenden Jahr zu. Eine andere Forderung nach mehr finanziellen Zuschüssen für das gemeindeeigene Sicherheitspersonal wurden abgewiesen. Für ein Teil der Verfahren hat das Gericht die Berufung zugelassen.