Evangelische Kirche regt Rechtsanspruch auf Sterbebegleitung an

Evangelische Kirche regt Rechtsanspruch auf Sterbebegleitung an
Kurz vor der Bundestagsdebatte über Sterbehilfe hat die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) ihre ablehnende Haltung zu einem Recht auf ärztlich assistierten Suizid bekräftigt.

"In Respekt und Demut vor der Lebensmacht Gottes lehnen wir als Kirche Selbsttötung und Beihilfe zur Selbsttötung grundsätzlich ab", sagte der scheidende EKD-Ratsvorsitzende Nikolaus Schneider am Sonntag in seinem Bericht zum Auftakt der Synodentagung in Dresden. Zugleich schlug er vor, einen Rechtsanspruch auf Sterbebegleitung durch Palliativmedizin und Hospizarbeit in Betracht zu ziehen.

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Die Sterbephase sollte als eine Lebensphase erlebt werden können. Die Ablehnung aktiver Sterbehilfe müsse deshalb einhergehen mit ausreichender Finanzierung und flächendeckendem Ausbau von Palliativ- und Hospizangeboten, argumentierte Schneider laut vorab verbreitetem Redemanuskript.

Der Bundestag diskutiert am Donnerstag in einer sogenannten Orientierungsdebatte über ein Gesetz zur Sterbehilfe. Die Abgeordneten stehen vor der Frage, ob und wie sie Sterbehilfevereine verbieten oder im Gegenteil sogar mehr Möglichkeiten zulassen wollen. Ein Gesetz soll bis Ende 2015 auf den Weg gebracht werden.

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EKD-Ratsvorsitzender Schneider sagte, gewerbsmäßige oder geschäftsmäßige Suizidhilfe würde die Selbsttötung zu einer normalen und "unanstößigen Form" individueller Selbstbestimmung machen. Übereinstimmend seien die Kirchen der Auffassung, das Leitbild ärztlichen Handelns sei an der Hilfe zum Leben auszurichten. Trotz dieses grundsätzlichen Neins zum ärztlich assistierten Suizid verdienten aber die Menschen Achtung und Begleitung, die eine andere Position vertreten. "Eine vorbehaltlose Annahme kann mich in einer konkreten Situation dann auch dazu bewegen, Menschen liebevoll zu begleiten, auch wenn sie einen gegen meine theologische Überzeugung gewählten Weg des Sterbens gehen", fügte Schneider hinzu.

Mit Bezug auf das Bibel-Wort "Darum: wir leben oder sterben, so sind wir des Herrn" mahnte der Theologe, in der Sterbehilfe-Debatte könnten Christen nicht vollmundig bekennen: "Mein Tod gehört mir!" Vielmehr sollten sie getrost bekennen, dass der Tod zu ihrem irdischen Leben gehöre.

Der Spitzenrepräsentant der deutschen Protestanten hatte im Sommer seinen vorzeitigen Rückzug von der EKD-Spitze angekündigt, um seiner an Krebs erkrankten Frau Anne beizustehen. Anne und Nikolaus Schneider hatten danach in Interviews ihre unterschiedlichen Ansichten dazu deutlich gemacht, ob man sein Leben bei einem ausweglos erscheinenden Leiden selbst beenden darf. Dabei hatte Nikolaus Schneider gesagt, er würde gegen seine theologische Überzeugung seiner Ehefrau beistehen, sollte sie sich entscheiden, Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen.