"Big-Brother-Award": Schelte für Datenschutz-Sünder

"Big-Brother-Award": Schelte für Datenschutz-Sünder
In Bielefeld wurden am Freitagabend zahlreiche Preisträger mit dem Negativpreis des Big-Brother-Awards für die Missachtung des Datenschutzes gewürdigt. Die Organisatoren verbinden damit die aufklärerische Hoffnung, dass aus der Kritik gelernt und Ähnliches in Zukunft vermieden wird.

Allein ein Blick auf die gewürdigten Politiker zeigt jedoch, dass die Gefahr des Wiedergängertums durch öffentliches Blamieren so leicht zu bannen ist: Der hartnäckigste Fall ist der Bundesinnenminister. Er wurde unter wechselnden Namen bereits wiederholt mit dem Big-Brother-Award ausgezeichnet, wobei wie schon in früheren Jahren beklagt wurde, dass die verfassungsrechtliche Trennung zwischen Polizei und Geheimdiensten erodiert.

Dieses Mal machte Rechtsanwalt Ralf Gössner, der überdies selbst zu Unrecht jahrzehntelang vom Verfassungsschutz beobachtet wurde, den amtierenden Innenminister Hans-Peter Friedrich auf drei fragwürdige Entscheidungen aufmerksam, die diese Entwicklung beförderten: Im so genannten Cyber-Abwehrzentrum, das vor über einem Jahr eingerichtet wurde, arbeiten ohne Legitimation des Bundestags Vertreter von Katastrophenschutz, Polizei, Geheimdiensten und Militär zusammen. Zwar setzt das Zentrum vor allem auf den persönlichen Austausch der Vertreter untereinander und Daten der verschiedenen Behörden werden nicht einfach ausgetauscht. Dennoch sieht Gössner darin eine "problematische Ämterverquickung".

Mutieren Geheimdienste zum langen Arm der Polizei?

Ähnlich schwierig findet Gössner auch das "Gemeinsame Abwehrzentrum gegen Rechtsextremismus", in dem ebenfalls Polizei, Geheimdienste und Militär eng zusammenarbeiten sollen. Das eigentliche Problem der "ideologischen Scheuklappen", das eine schnelle Aufdeckung der Neonazi-Mordserie nach Ansicht Gössner behindert habe, werde damit nicht gelöst. Dafür werde die verfassungsrechtlich gewollte Trennung der Behörden aufgehoben.

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Zudem soll es nach dem Vorbild der Antiterror-Verbunddatei "islamistischer Terrorismus", gegen die eine Verfassungsbeschwerde läuft, nun eine Datei zum gewaltbezogenen Rechtsextremismus eingerichtet werden. In der Datei sollen nicht nur verurteilte Gewalttäter gespeichert werden, sondern auch mutmaßlich Rechtsextreme, die aufgrund geheimdienstlicher Beobachtung als gewalttätig oder gewaltbereit eingestuft werden. Gössner sieht darin "die Gefahr, dass Geheimdienste tendenziell zum verlängerten nachrichtendienstlichen Arm der Polizei mutieren und diese zum verlängerten Exekutiv-Arm der Geheimdienste."

Nicht thematisieret Gössner allerdings in seiner Laudatio, dass die datenschutzrechtlich vorgeschriebene Zweckbindung der gespeicherten Daten durch die Zusammenführung aufgehoben wird. Die Daten werden derzeit "aus technischen Gründen" nicht nach ihrem Zweck ausgezeichnet und eine entsprechende Verwendungsbegrenzung findet daher nach Auskunft von Experten in der Praxis daher nicht statt.

Pflichtgemäße Auszeichnungen und Überraschungen

Die Schelte der Innenpolitik hat beim Big-Brother-Award Tradition. Zu erwarten war daher auch die schon fast pflichtgemäße Auszeichnung des sächsischen Innenministers für die Funkzellenabfragen im Raum Dresden. Während einer Anti-Nazi-Demonstration wurden die Telekommunikationsverbindungsdaten von 28 Funkzellen angefordert. Die Strafverfolger erhielten so über eine Million Datensätze von über 55.000 Anschlussinhabern, die später "in Strafverfahren auftauchten, für die man sicher keine Funkzellenabfrage genehmigt bekommen hätte", meint Jury-Mitglied Sönke Hilbrans.

Ebenfalls wenig überraschend ist die Auszeichnung nicht einer Person oder Institution, sondern eines Trends, der alle Internetnutzer betrifft: Nämlich persönliche Daten wie E-Mails, Adressbücher und Dokumente zunehmend auf fremden Rechnern zu speichern. Alle Nutzer von Google- oder Yahoo-Diensten oder Plattformen wie Facebook speichern ihre Daten auf Servern, die der amerikanischen Jurisdiktion unterliegen.

Jury-Mitglied Rena Tangens sieht darin eine "eklatante Verletzung des Grundrechts auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme". Die meist amerikanischen Cloud-Anbieter seien nämlich laut Foreign Intelligence Surveillance Act verpflichtet, "US-Behörden Zugriff auf alle Daten in der Cloud zu geben, auch wenn sich die Rechnerparks auf europäischem Boden befinden."

Award für Schulwasser-Verteiler

Zu den Überraschungen in diesem Jahr zählen hingegen Unternehmen wie die Getränkefirma Brita GmbH. Das Produkt "Schoolwater" der Getränkefirma Brita hingegen erstaunte gleich in mehrerer Hinsicht: Es ist nicht nur der Versuch, das Gut Wasser zu kommerzialisieren und damit ausgerechnet in Schulen Geld zu verdienen, sondern zudem noch die Wasserausgabe mit einem in den Trinkflaschen eingebetteten Hightech-Schnüffelchip zu kontrollieren. Gegen eine Wasser-Flatrate von einem Euro pro Tag dürfen Schulkinder das so genannte "Schoolwater" mit einer speziellen Flasche abzapfen. Diese Flasche kostet einmalig zwischen drei und sechs Euro – und ist mit einem RFID-Funkchip verwanzt.

Der Chip sorgt dafür, dass die Kinder mit der Flasche erst nach zehn Minuten wieder neues Wasser holen können. Noch erstaunlicher ist, dass das System bereits an 35 Schulen läuft. Wohl weil die Eltern nicht über die RFID-Chips informiert wurden, wie Jury-Mitglied padeluun vermutet.

Zu den weiteren Preisträgern zählen die die Firma Gamma International für die Spionagesoftware FinFisher sowie Spiele-Hersteller Blizzard Entertainment, der für die Überwachungsfunktionen in seinen Online-Spielen wie etwa World of Warcraft geehrt wurde.

Erstmals Lob für "Elena"- und "Like"-Button-Verweigerer

In diesem Jahr gab es erstmals auch lobende Erwähnungen von Personen, die sich mutig für einen besseren Datenschutz einsetzten. Gelobt wurde etwa der Intendant des Hessischen Rundfunks, Helmut Reitze, dafür, dass er die Datenübermittlung einstellte, die das elektronische Einkommens-Nachweissystem Elena forderte. Dies hatte er zu einem Zeitpunkt veranlasst, zu dem das entsprechende Gesetz noch in Kraft war. Eingestellt wurde das System erst im Dezember 2011 nach weitreichenden öffentlichen Protesten.

Ebenfalls Rückenstärkung erhielt der schleswig-holsteinische Landesdatenschützer Thilo Weichert, der sich im vergangenen Jahr gegen Social-Media-Funktionen wie dem international eingeführten "Like"-Button der Plattform Facebook gestellt hatte. Dafür kassierte er, so Laudatorin Rena Tangens "billigen Spott und Häme, vor allem aus regierungsgeneigten IT-Kreisen". In einer Eröffnungsrede des IT-Gipfels der Bundesregierung wurde Weichert mit den Worten angegangen: "Das funktioniert in der ganzen Welt so – bis auf in Schleswig-Holstein..." Gegenüber evangelisch.de meinte Tangens, das sei weniger als Kritik, sondern eher – ganz nach dem gallischen Dorf von Asterix und Obelix – als Lob zu verstehen. Zwar unterstützten ihn alle staatlichen Datenschutzbeauftragten, doch er sei der Einzige, so Tangens, der neben dem hamburgischen Landesdatenschützer Johannes Caspar seinen Worten auch mutig Taten folgen lasse.