Beschneidung: "Das Zeichen des Bundes zwischen mir und euch"

Auch Jesus war beschnitten

Foto: epd-bild/Raier Oettel

Die Bauernmalerei von Gottfried Scheucker und Johann Georg Walter von 1711 zeigt, wie Maria und Josef Jesus zur Beschneidung in den Tempel bringen.

Die Beschneidung, also die operative Entfernung der Vorhaut des männlichen Gliedes, war zu biblischer Zeit ein weit verbreiteter Brauch in Israel und den Nachbarvölkern. Sie ist in der Bibel zu finden und wird von Juden und Muslimen auch heute praktiziert.
27.06.2012 | von Sonja Poppe

"Das soll das Zeichen sein des Bundes zwischen mir und euch", heißt es im 1. Buch Mose (17,11). Der ursprüngliche Sinn dieses Brauches lässt sich jedoch nicht mehr genau nachvollziehen. Möglicherweise spielten hygienische Gründe eine Rolle oder durch das Opfer der Vorhaut sollte die männliche Fruchtbarkeit gesichert werden.

Heutige Beschneidungsrituale im Judentum und im Islam gehen auf alttestamentliche Überlieferungen zurück. Den Israeliten galt die Beschneidung damals als Unterscheidungsmerkmal zu anderen Völkern, die den Brauch langsam aufgaben, und als Zeichen des Bundes mit Gott. Für Christen dagegen gilt die körperliche Beschneidung nicht als heilsnotwendig.

Judentum: "Alles, was männlich ist unter euch, soll beschnitten werden" (1. Mose 17,10)

"Jedes Knäblein, wenn’s acht Tage alt ist, sollt ihr beschneiden bei euren Nachkommen" (1. Mose 17,12), heißt es im Alten Testament. Und noch heute wird jeder jüdische Junge am achten Tag nach der Geburt beschnitten. Obwohl sich die Zugehörigkeit zum Judentum traditionell danach richtet, ob man von einer jüdischen Mutter geboren wurde oder nicht, gilt dieser Brauch auch als sichtbares Zeichen der Aufnahme in die Gemeinschaft.

Die Beschneidungsfeier findet Zuhause oder in der Synagoge statt. Man begrüßt das Kind mit den Worten "Gesegnet sei, der da kommt", der Beschneider fragt den Vater, ob das Kind beschnitten werden soll und schneidet vor den Augen der Anwesenden einen Teil der Vorhaut ab. Es folgen Segenswünsche und das Kind bekommt seinen Namen.

Mit der Beschneidung wird an Abraham und seinen Bund mit Gott erinnert. Im ersten Buch Mose sagt Gott zu Abraham: "Eure Vorhaut sollt ihr beschneiden. Das soll das Zeichen sein des Bundes zwischen mir und euch" (1. Mose 17,11). Nach biblischer Vorstellung bedeutet der Bund zwischen Gott und seinem Volk, dass Gott den Menschen immer hilfreich zur Seite steht, wenn sie ihm treu bleiben und seine Gebote halten.

Islam: "Folge dem Weg Abrahams" (Sure 16,123)

Auch im Islam wird das Beschneidungsritual auf Abraham zurückgeführt, der zu den wichtigsten Propheten gezählt wird. Obwohl die Beschneidung im Koran nicht direkt erwähnt wird und obwohl sie keine unbedingte religiöse Pflicht darstellt, gilt sie für viele Moslems als unverzichtbar. Denn der Koran fordert die Gläubigen dazu auf, dem Vorbild Abrahams zu folgen: "Folge dem Weg Abrahams, des Lautern im Glauben, der kein Götzendiener war" (Sure 16,123).

Abgesehen davon, dass nicht am achten Tag nach der Geburt beschnitten werden soll, um sich vom Judentum abzusetzen, gibt es für die Beschneidung ("khitan") im Islam kein festes Datum. Oft wird sie entweder am siebten Tag nach der Geburt oder im Alter von etwa sieben Jahren als Übergangsritual in die Männerwelt durchgeführt und aufwändig gefeiert. Die kleinen Jungen werden festlich gekleidet und mit Geschenken und Süßigkeiten über die Schmerzen hinweggetröstet.

Ein eindeutiges Zeichen für die Zugehörigkeit zum Islam, wie etwa die christliche Taufe, ist die Beschneidung im Islam nicht, denn der Eintritt in den Islam erfolgt durch das Sprechen des Glaubensbekenntnisses vor zwei Zeugen. Die Beschneidung gilt den Moslems aber auch nicht wie den Juden als Zeichen des Bundes Gottes mit seinem Volk. Dennoch ist sie für die meisten Moslems unverzichtbarer Bestandteil der rituellen Reinheit, von der unter anderem die Gültigkeit der Gebete abhängt. Schließlich habe auch der Prophet Mohammed die Beschneidung, wie das Rasieren oder Nägelschneiden, zu den natürlichen Veranlagungen des Menschen gezählt.

Christentum: Beschneidung des Herzens

Im Christentum spielt die Beschneidung – außer in einigen orthodoxen afrikanischen Kirchen, in denen vorchristliche Traditionen Aufnahme fanden – heute keine Rolle mehr. Natürlich war auch Jesus Jude und er ist am achten Tag nach seiner Geburt beschnitten worden (vgl. Lukas 2,21). Als sich das Christentum aber auszubreiten begann, begannen sich auch immer mehr unbeschnittene ehemalige Heiden für die neue Religion zu interessieren. Einige Judenchristen forderten daraufhin: "Man muss sie beschneiden und ihnen gebieten, das Gesetzt des Mose zu halten" (Apostelgeschichte 15,5). Doch es war kaum möglich, die ehemaligen Heiden davon zu überzeugen, dass eine Beschneidung notwendig sei.

Letztendlich setzte sich dann auch der Apostel Paulus durch, der sich entschieden gegen eine Pflicht zur Beschneidung aussprach. Für ihn stand fest: Mit Jesu Tod und Auferstehung ist eine neue Zeit angebrochen. "So beschneidet nun eure Herzen und seid hinfort nicht halsstarrig" (5. Mose 10,16), habe es schon im Alten Testament geheißen, meint er. Und er betont: Nicht mehr das unbedingte Einhalten äußerer Vorschriften spielt eine Rolle, sondern vor allem der Glaube und die innere Einstellung. Allein durch körperliche Beschneidung sei nichts gewonnen, denn "die Beschneidung nützt etwas, wenn du das Gesetz hältst; hältst du aber das Gesetz nicht, so bist du aus einem Beschnittenen schon ein Unbeschnittener geworden" (Römer 2,25).

Entscheidend seien keine äußeren Merkmale, sondern allein der Glaube: "Denn in Christus Jesus gilt weder Beschneidung noch Unbeschnittensein etwas, sondern der Glaube, der durch die Liebe tätig ist." (Galater 5,6) Auf einer Apostelversammlung in Jerusalem einigte man sich schließlich darauf, dass die Beschneidung für Christen nicht mehr heilsnotwendig sei und "dass man denen von den Heiden, die sich zu Gott bekehren", mit der Forderung nach der Beschneidung "nicht Unruhe mache" (Apostelgeschichte 15,19).

Kommentare

Ein mir freundschaftlich verbundener Theologe, Joachim Kahl, schickte mir folgenden Kommentar zum „Beschneidungs-Urteil“ zu. Ausnahmsweise möchte ich hier einmal nicht selbst Stellung nehmen. Ich schließe mich seiner Bewertung aber vollinhaltlich an.

Ja zum richtungsweisenden Urteil des Kölner Landgerichtes gegen die religiös begründete Beschneidung von Knaben. Es war ein wichtiger kultureller Fortschritt in der Religionsgeschichte, dass der christliche Apostel Paulus die männliche Beschneidung als Zeichen eines Gott wohlgefälligen Lebenswandels verwarf und innere, geistige Kriterien an deren Stelle setzte: einen in der Liebe tätigen Glauben, der auch keiner Speise- und Kleidervorschriften mehr bedarf.

Aus der Sicht eines aufgeklärten säkularen Humanismus, der sich an den Menschenrechten für alle Personen unbeschadet ihres Alters orientiert, spricht zweierlei gegen die rituelle Beschneidung von Knaben: 1. das Recht auf körperliche Unversehrtheit, 2. das Recht auf negative Religionsfreiheit.

Dass jede Beschneidung eines Knaben eine Körperverletzung ist, leuchtet unmittelbar ein, ja, ist unmittelbar ersichtlich. Denn sie wird ohne medizinische Indikation und ohne Einwilligung des Kindes vollzogen. In einer Comicdarstellung könnte der zur Beschneidung festgehaltene Knabe in einer Sprechblase rufen: Hört auf! Lasst mich los! Meine Vorhaut gehört mir.
2. Die Beschneidung Unmündiger verstößt gegen deren Recht auf negative Religionsfreiheit, das eine unüberschreitbare Schranke des Rechtes der Eltern auf Erziehung und deren positiver Religionsfreiheit darstellt. Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland steht klipp und klar: "Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden." (Artikel 140) .

Insofern dürfen Eltern ihre Kinder zwar im Sinne ihrer eigenen Weltanschauung (religiös oder nichtreligiös) erziehen, dürfen sie aber nicht für etwaige Mitgliedschaften vereinnahmen. Bei der Beschneidung nehmen Knaben nicht nur an einer religiösen Übung teil, sie werden deren Opfer. Sie werden zum Objekt eines archaischen Initiationsritus degradiert.

Da dieser letzte Gesichtspunkt auch das entscheidende Argument gegen die Zulässigkeit der christlichen Säuglingstaufe ist, erklärt sich die eigentümliche Beflissenheit, mit der katholische und protestantische Leitungsgremien den Kölner Richterspruch kritisieren. Geht es doch um die massenhafte Rekrutierung von Religionsanhängern im Zustand von deren Unmündigkeit und Wehrlosigkeit.

Mit derselben Auffassung dürffte man deutschen Kindern entweder gar keine Sprache und/oder gleich alle Sprachen Europas lehren und müsste sie dann später aussuchen lassen mit welcher Saatsangehörigkeit sie welche Schulden welcher Staaten an welche Privatinstitutionen zurückzahlen wollen.

Wirklich erschütternd was "Theologen" alles so verzapfen, wenn der Tag lang ist. Nennt sich der theologische Verein da vielleicht grad zufällig "Giordano Bruno Stiftung" ofder handelt es sich um eine Neuauflage der "Deutschen Christen"?

Es ist übrigens lächerlich anzunehen, dass ein paar Spritzer Wasser und die Formulierung "Ich taufe Dich im Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes" irgendetwas mit Körperverletzung zu tun hätten. Es ist ein direktet Auftrag Jesu so zu handeln. Christen taufen ihre Kinder nunmal - und es besteht keine Notwendigkeit daran auch nur das Geringste zu ändern - ausser es sind da irgendwelche dunklen Hintergedanken im Spiel. MAn msus nunwirloch nicht jeden zum Ataostsne erzeigen - da gibt es schon merh als gn8ug in der Bundresrepubli. Unter anderem auch atheistiushe Juristen dei ihne auch nur mit der Wimper zu zucken sogar Grundrechte für ganze Personeengrupen abschaffen würden - während es schoin extrem bednelkich ist Grundrechte auch nur leichtest einzuschränken. sogar dann, wenn jemand eine Straftat begangen haben sollte. Hysterische Übertreibungen sind wohl der hervorstechendste Charakterzug der wiedervereinigten Deutschen geworden.

http://youtu.be/61PL3KJFPss

Joachim Kahl (* 12. Mai 1941 in Köln) ist ein deutscher Philosoph und Humanist mit den Arbeitsschwerpunkten Religionskritik, Ethik und Ästhetik, die er im Konzept des weltlichen Humanismus zu verbinden sucht. (wikipedia, 02.07.2012, 09:19)

Sofern dieses Kurzbeschreibung und ide folgende Beschreibung korrekt ist, trat Dr. Kahl aus der evang. Kirche aus und wurde Atheist.
Daher ist der Kommentar in seiner Intension nicht unbedingt eine Überraschung.

Nur bleibt die Frage, wie weit das Recht der körperlichen Unversehrtheit des Kindes reicht.
Was dürfen nun die Eltern noch entscheidung und was nicht?
Und wo bleibt die Strafbarkeit der Abtreibung? Abtreibung ist der körperlichen Unversehrtheit nicht unbedingt förderlich, oder?
Dürfen Eltern überhaupt noch eine Operation zustimmen? Darf das Kind überhaupt noch irgendwie behandelt werden? Das Kind will nicht zum Zahnarzt.....darf es dann auch nicht "gezwungen" werden?

Zudem bekommt die religiöse Handlung ihren Charakter immer durch die innere Intention. Für den Knaben ist es sicher keine religiöse Handlung.

Interessant ist ja im Zusammenhang mit der Verteidigung der Beschneidung durch Vertreter der christlichen Religion, dass sie seinerzeit bei der Diskussion um den Schwangerschaftsabbruch auf das Recht des Kindes pochten und der Mutter das Selbstbestimmungsrecht über ihren Körper absprachen. Jetzt argumentieren sie, dass das Recht des Vaters bzw. der Eltern, über ihr Kind zu verfügen, nicht angetastet werden dürfe. Sehr logisch ist das ja wohl nicht. (www.uwelehnert.de)

Der Frau wird keinesfalls das Selbstbestimmungsrecht über ihren eigenen Körper abgesprochen. Mit dem darf sie machen was sie will. Aber warum darf sich über das in Ihre wachsende Kind bestimmte. Dies ist zwar mit dem Körper der Mutter verbunden aber ein eigenständiges Wesen, dass ab einem immer früheren Zeitpunkt selbst außerhalb des Mutterleibes durch die moderne Medizin lebensfähig ist.

Seine Rechts auszuüben darf nicht dazu führen, die Rechte andere auf inakzeptable Weise einzuschränken

Abgesehen davon, dass der Regenbogen für mich persönlich das Zeichen des Bundes ist und ich jedwede Verletzung der Körperintegrität ablehne, vermisse ich eine zwingende Argumentation eines deutschen Gerichtes warum das Recht auf körperliche Unversehrheit bei der seit Jahrtausenden vollkommen normalen Beschneidung die überball auf der gesamten Welt durchgeführt wird höher zu rangieren hat als das Recht der Religionsfreiheit. Scheoi0lkich verletzt deise Anordung auch niohc das Bestimmungsrecht der Eltern, von denen man annehmen muss, dass sie immer veruchen werden zum Besten ihres eigenen Kindes zu handeln - was - mit Verlaub gesagt - der deutsche Staat nicht unbedingt tut, der in der Vergangehti soagr weitasu verbehceris9cher war als es einzelen staatbürger pberhaut sein könnenm, dessen Richter udn Jurtsiuten aber nur sehr selten - wenn überhaupt - für ihre Verbrechen belangt worden sind.

Weshalb gnaz speuelel der detuscvhe Staat allane andern staate dern Welt mroalisch üebrleegen sein soll würde mich da schon mal sehr sehr genau interessieren. Überall in Deuthsckand wird gebohrt, gepierct, gestochen, geschnitten, gebrannt und tätowiert, dass es einem selbst if t schehct werdne könnte - aber ausgerechnet bei der Beschneidung klingel auf einem daws deutsche superhypermoralische Kunstgewissen - ggf sogar noch sarrazinischr Prägung. Heisst dieses Geriuchtsurteil denn einfach nur ein wenig vervornehmt genau daseleb wie " "Juden raus! Muslime raus!" und findet es nicht genau deswegen so eine breite Zustimmung wie die "Thesen" eines Herrn Sarrazin, die unhaltbaren Anschuldigungen eines Herrn Gabriel oder andere krasse Wahngedichtränke? Gbeügft da un ZUkunft ucht eiu einfgcher Blick unter die Hose um "Feinde" gleich gar nicht einreisen zu lassen oder samt Eltern einfach auszuweisen?

http://youtu.be/lauT3wIuY60

auch zum Thema Beschneidung:

(Link gelöscht wegen zu drastischer fotografischer Darstellung. Die Redaktion.)

J.B. wrote:
auch zum Thema Beschneidung:

(Link gelöscht wegen zu drastischer fotografischer Darstellung. Die Redaktion.)

Das finde ich sehr merkwürdig: Ein Foto, auf dem sachlich und nüchtern zu sehen ist, wie ein Baby von einem Arzt beschnitten wird, kann man niemaden zumuten; über die Beschneidung selbst darf aber debattiert werden, ob sie nicht doch nur ein kleiner harmloser, durchaus akzeptabler Eingriff ist.

Lieber J.B.,

Bilder können eine sehr viel stärkere emotionale Wirkung haben als Texte. Außerdem möchten wir nicht, dass die abgebildeten Menschen durch die Verbreitung der Bilder in ihrer Würde verletzt werden.

Anne Kampf, Redaktion

interessanter Beitrag. Die Genitalverstümmelung eines Babys ist harmlos - das Foto davon verletzt die Würde des Babys. Frau Kampf, Sie als Christin müssten sich doch vergegenwärtigen, dass der Kampf gegen die weibliche Genitalverstümmelung auch nur durch drastische Bilder von diesen Verbrechen erfolgreich war.
Christen, die nichts sehen - nichts hören - nichts sagen - machen sich mitschuldig

Es gibt in den meisten Religionen ein Spannungsfeld zum Grundgesetz und den Menschenrechten. Die Forderung nach Religionsfreiheit kann immer auch im Konflikt stehen mit dem Grundgesetz. So gibt es ein Antidiskriminierungsgesetz. Auch in einigen christlichen Gemeinschaften werden Homosexuelle, Andersgläubige, Ungetaufte, Selbstmörder usw. als Sünder diskriminiert. Die christliche Taufe, die ohne aktives Einverständnis der Kinder praktiziert wird, soll entscheiden über die Aufnahme im Himmel. Ungetaufte werden automatisch als Heiden angesehen.
Dieses Spannungsfeld gibt es auch im Islam und im Judentum, viele Religionen sind in einer Zeit entstanden, als noch andere Rechtspraktiken an der Tagesordnung waren. Durch die Aufklärung wurden innerhalb der christlichen Welt einige Praktiken entschärft, aber manche archaischen Rituale im Christentum stehen auch durchaus heute noch im Konflikt mit einer modernen Rechtsauffassung.
Diese Praktiken kann man nicht von heute auf morgen und v.a. von außen ändern. Dies würde das friedliche Zusammenleben verschiedener Religionen in Deutschland gefährden und die religiöse Identität der Menschen angreifen, da ihre religiösen Handlungen von heute auf Morgen kriminalisiert würden.
Für mich verstößt die religiöse Beschneidung eindeutig gegen die körperliche Unversehrtheit des Kindes und die sexuelle/religiöse Selbstbestimmung eines Menschen. Nun muss man aber auch einmal mit den "Opfern" sprechen. Ich habe mit muslimischen Menschen gesprochen, wie es für sie war, beschnitten zu werden und wie sie ihre Beschneidungszeremonie empfanden. Ich habe als Antwort bekommen, dass es für sie nicht schlimm gewesen sei und sie diese Maßnahme im Nachhinein auch in sexueller und ästhetischer Hinsicht begrüßen.
Um eine Religionspraktik zu ändern, gehört es dazu, dass sie von den Menschen selbst in Zweifel und als Missstand empfunden wird. Es müsste Betroffene geben, die diesen Eingriff an ihnen tatsächlich als Missstand und Unrecht empfinden. Religionen kann man nicht ohne die Einbeziehung der Religionsangehörigen ändern, sonst wäre es Assimilation. Es wäre besser gewesen, wenn die Debatte in einem geschichtlich unbelasteten Land geführt worden wäre und nicht in einem Land mit einer solch negativen Vergangenheit.

Neuen Kommentar schreiben

Plain text

  • Keine HTML-Tags erlaubt.
  • Internet- und E-Mail-Adressen werden automatisch umgewandelt.
  • HTML - Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
  • Sie können andere Beiträge mit [quote]-Tags zitieren.
CAPTCHA
Diese Frage hat den Zweck zu testen, ob Sie ein menschlicher Benutzer sind und um automatisiertem Spam vorzubeugen.