Anglikaner: Fortschritt für Bischofsweihe von Frauen

Anglikaner: Fortschritt für Bischofsweihe von Frauen
Die anglikanische Kirche von England ist in dem Bestreben, auch Frauen zu Bischöfen zu weihen, einen Schritt weitergekommen.

Am Mittwoch stimmte die Generalsynode mit großer Mehrheit dafür, eine Gesetzesvorlage weiter auszuarbeiten, die Frauen den Zugang zum Bischofsamt ermöglichen soll. 378 Synodale stimmten dafür, acht Synodenmitglieder waren dagegen, 25 enthielten sich der Stimme. Über den Gesetzentwurf könnte im Juli 2014 in der Generalsynode abschließend abgestimmt werden. Falls die Initiative nicht erneut scheitert, könnten die ersten anglikanischen Bischöfinnen in der Kirche von England 2015 geweiht werden.

###mehr-artikel###Eine Arbeitsgruppe aus 15 Mitgliedern hatte der Synode einen Bericht sowie einen Vorschlag für einen neuen Gesetzesentwurf vorgelegt, nachdem im vergangenen Jahr ein entsprechendes Gesetzesvorhaben überraschend gescheitert war. Der Gruppe gehören auch fünf Mitglieder an, die 2012 gegen die Bischofsweihe von Frauen gestimmt hatten.

Die Ablehnung des Gesetzes hatte die Kirche in eine tiefe Krise gestürzt. Traditionalistische Anglikaner hatten sich wiederholt gegen die Bischofsweihe von Frauen ausgesprochen und mit Abspaltung gedroht. Das Papier der Arbeitsgruppe sieht unter anderem vor, eine Art Ombudsmann einzusetzen, der bei Konflikten vermitteln soll.

Mehrstündige Debatte

Der Abstimmung war eine mehrstündige Debatte vorausgegangen, in der sich die meisten Redner optimistisch zeigten, einen Weg aus der Krise gefunden zu haben. Der Bischof von Rochester, James Langstaff, forderte die Mitglieder auf, für den Antrag zu stimmen und berichtete von positiven Reaktionen. Eine andere Rednerin zeigte sich eher ungehalten über die Haltung von traditionalistischen Mitglieder der Synode: "Hört auf, so verquer zu sein und stimmt mit Ja", forderte sie die Kritiker des Gesetzesvorhabens auf. Der Erzbischof von York, John Sentamu, warnte davor, "den Champagner zu früh aufzumachen". Noch sei der Gesetzgebungsprozess nicht abgeschlossen.