Geheimdienste NSA und GCHQ neu in der Liste "Feinde des Internets"

Geheimdienste NSA und GCHQ neu in der Liste "Feinde des Internets"
Die Journalistenorganisation "Reporter ohne Grenzen" hat den US-Geheimdienst NSA und dessen britisches Pendant GCHQ in die Liste der "Feinde des Internets" aufgenommen.

"Die zentrale Rolle von Behörden wie der NSA und dem GCHQ bei der flächendeckenden Überwachung von Millionen Menschen wiegt umso schwerer, als sie jeder westlichen Kritik an autoritären Staaten wie China, Saudi-Arabien oder Turkmenistan den Wind aus den Segeln nimmt", erklärte Matthias Spielkamp, Vorstandsmitglied der deutschen Sektion von "Reporter ohne Grenzen", in Berlin.

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Der Bericht, den die Organisation zum Welttag gegen Internetzensur an diesem Mittwoch veröffentlicht hat, benennt weltweit 32 Behörden und Institutionen, die eine zentrale Rolle bei der Unterdrückung unerwünschter Informationen im Internet einnähmen. Feinde des Internets sind demnach auch Russlands Inlandsgeheimdienst FSB, Irans Oberster Rat für den Cyberspace und Chinas Internetinformationsamt. Ebenso seien die äthiopische Netzwerksicherheitsbehörde INSA oder der staatliche turkmenische Telefon- und Internetanbieter Turkmen Telecom auf der Liste.

Die Befugnisse dieser Institutionen seien im Laufe der Zeit "weit über ihre legitimen Kernaufgaben hinaus" ausgeweitet worden, hieß es. Auf der Strecke blieben dabei die Vertraulichkeit der Recherchen von Journalisten und Bloggern sowie der Schutz ihrer Informanten.

Erstmals zählt "Reporter ohne Grenzen" in diesem Jahr auch drei sogenannte Überwachungsmessen zu den Feinden des Internets: ISS World, Technology Against Crime und Milipol. Diese brächten die Behörden repressiver Staaten wie Saudi-Arabien, Äthiopien und Weißrussland mit Anbietern von Überwachungstechnologie zusammen. Auch stellten einige Staaten, etwa Russland und China, ihre Überwachungstechnologien anderen Ländern zur Verfügung.

"Reporter ohne Grenzen" forderte die Regierungen in aller Welt auf, uneingeschränkten Internetzugang und den Schutz persönlicher Daten als Grundrechte zu schützen.